Vergabebeschleunigungsgesetz, Regeln

Vergabebeschleunigungsgesetz: Neue Regeln für öffentliche Aufträge ab Juli

28.05.2026 - 01:30:43 | boerse-global.de

Das neue Vergabegesetz erweitert In-House-Vergaben und lockert das Los-Prinzip für Großprojekte. IT-Probleme im Verteidigungsministerium bremsen die Modernisierung.

Vergabebeschleunigungsgesetz: Neue Regeln für öffentliche Aufträge ab Juli - Foto: über boerse-global.de
Vergabebeschleunigungsgesetz: Neue Regeln für öffentliche Aufträge ab Juli - Foto: über boerse-global.de

Juli 2026 in Kraft und bringt grundlegende Änderungen für die öffentliche Auftragsvergabe. Die Reform erweitert die Möglichkeiten für In-House-Vergaben und schafft mehr Flexibilität bei Großprojekten.

Mehr Spielraum bei In-House-Vergaben

Das am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz ändert zentrale Passagen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Besonders die Regelungen zur In-House-Vergabe nach Paragraf 108 GWB wurden neu gefasst. Die klaren Definitionen für Kontrollverhältnisse und Betrauungsakte geben öffentlichen Auftraggebern mehr Rechtssicherheit, wenn sie Aufträge an interne oder verbundene Dienstleister vergeben. Das Ziel: weniger Bürokratie bei Leistungen, die der Staat effizient selbst erbringen kann.

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Ausnahmen vom Los-Prinzip für Großprojekte

Eine weitere Neuerung betrifft das Los-Prinzip nach Paragraf 97a GWB. Bislang mussten öffentliche Aufträge in kleinere Lose aufgeteilt werden, um mittelständischen Unternehmen den Zugang zu erleichtern. Künftig erlaubt das Gesetz die Gesamtvergabe bei großen Infrastrukturprojekten – insbesondere solchen, die aus Sondervermögen finanziert werden oder die Verkehrsinfrastruktur betreffen. Voraussetzung: Die Auftragswerte überschreiten das Doppelte der Schwellenwerte, und zeitliche Zwänge erfordern ein gebündeltes Vorgehen.

Der Weg zur Reform führte über mehrere Stationen. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 23. April, der Bundesrat stimmte am 8. Mai zu. Ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD stellte sicher, dass die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen weiterhin Vorrang haben.

Österreich zieht mit – neue Leitlinien für regionale Vergabe

Auch in Österreich ist das Vergaberecht in Bewegung. Seit März 2026 gilt dort eine umfassende Novelle mit höheren Schwellenwerten für Direktvergaben und stärkerer Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien. Das öffentliche Auftragsvolumen in Österreich liegt bei rund 70 Milliarden Euro jährlich.

Ende Mai veröffentlichten die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) und Rechtsexperten einen neuen Leitfaden für regionale Vergaben. Die „Rot-Weiß-Rote Vergabehilfe“ soll Kommunen helfen, rechtssichere und EU-konforme Ausschreibungen durchzuführen, die regionale Wirtschaftskreisläufe stärken. In Deutschland sind für Ende Juni in Hamburg und Mitte Juli in Lindau Fachforen zu den praktischen Auswirkungen des neuen Gesetzes geplant.

IT-Probleme bremsen die Modernisierung

Während der rechtliche Rahmen modernisiert wird, hakt es an anderer Stelle gewaltig. Das Bundesverteidigungsministerium hat seit 2022 rund 47.000 Beschaffungsverträge im Wert von etwa 111 Milliarden Euro abgeschlossen. Eine zentrale, automatisierte Auswertung dieser Projekte ist jedoch unmöglich – die IT-Systeme sind veraltet.

Die geplante Umstellung auf das moderne SAP-System S/4HANA, ursprünglich für Oktober 2025 vorgesehen, verzögert sich nun bis Oktober 2026. Bereits im Juni 2025 hatte der Bundesrechnungshof die mangelnde Kontrolle über die Mittelverwendung kritisiert. Die fehlende digitale Nachverfolgbarkeit unterstreicht die Dringlichkeit der GovTech-Initiative. Die Deutsche Telekom hat ihre souveräne Public Cloud kürzlich in ein entsprechendes Rahmenabkommen integriert – Behörden können nun sichere Cloud- und KI-Dienste ohne Einzelausschreibungen nutzen.

Bauen im Eiltempo: Reformpaket für Wohnungsbau und Gerichte

Die Vergabereform ist Teil eines umfassenden Verwaltungsmodernisierungspakets, das das Bundeskabinett Ende Mai beschlossen hat. Parallel dazu wurden das Baugesetzbuch und die Verwaltungsgerichtsordnung novelliert. In angespannten Wohnungsmärkten gilt der Wohnungsbau künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ – Planungsverfahren sollen auf zwei Jahre verkürzt werden können. Der Druck ist enorm: 2025 wurden nur rund 206.000 Wohnungen fertiggestellt, ein Jahrzehnt-Tief.

Um Bauvorhaben zu beschleunigen, plant die Regierung Reformen bei den Verwaltungsgerichten. Verfahren dauern dort im Schnitt 14 Monate. Künftig sollen Einzelrichter häufiger entscheiden dürfen, und säumige Behörden müssen mit Zwangsgeldern von bis zu 25.000 Euro rechnen.

Ein weiterer Digitalisierungsschritt: Der Bundestag beschloss am 26. Mai, den „De-Mail“-Dienst bis Jahresende einzustellen. Hohe Kosten und geringe Nutzerzahlen hatten den Dienst überholt erscheinen lassen.

Ausblick: Was die Reform bringt

Ab Juli wird sich zeigen, wie die neuen Freiheiten bei der Losvergabe und den In-House-Aufträgen den Wettbewerb beeinflussen. Das Gesetz schafft Instrumente, um Großprojekte zu beschleunigen – ob das gelingt, hängt maßgeblich von der IT-Infrastruktur und der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsgerichte ab.

Im Baubereich werden bereits innovative Technologien erprobt. Seit Herbst 2025 unterstützen KI-Tools in Thüringen die Behörden beim Lesen und Prüfen von Bauanträgen. Die neue Baugesetznovelle soll voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten.

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