Vergabegesetz 2026: Bestangebotsprinzip statt Billigstbieterwettbewerb
Veröffentlicht: 21.06.2026 um 08:35 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Neufassung vom Juni 2026 setzt auf Nachhaltigkeit, Regionalität und mehr Chancen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Bestangebotsprinzip statt Billigstbieter
Grundlage der Überarbeitung ist die Novelle des Bundesvergabegesetzes (BVergG) 2026. Im Kern geht es um eine Abkehr vom reinen Preiswettbewerb: Künftig entscheidet das Bestangebotsprinzip. Eine Kombination aus Qualität, ökologischen Merkmalen und sozialen Aspekten soll den Ausschlag geben – nicht mehr allein der niedrigste Preis.
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Die gesetzliche Neuregelung sieht zudem eine verstärkte gewerksweise Vergabe vor. Projekte werden in kleinere, fachspezifische Lose unterteilt. Das soll KMU bessere Chancen bei öffentlichen Aufträgen verschaffen.
Milliardenmarkt öffentliche Hand
Der öffentlichen Hand kommt als Auftraggeber enorme wirtschaftliche Bedeutung zu. Das jährliche Beschaffungsvolumen in Österreich liegt bei rund 70 Milliarden Euro. Der neue Leitfaden soll Unternehmen helfen, die wachsenden Anforderungen in den Bereichen Corporate Compliance und ESG (Environmental, Social, Governance) zu erfüllen.
Die Betonung der Regionalität zielt darauf ab, lokale Wertschöpfungsketten zu stärken und Transportwege zu verkürzen. Der Leitfaden versteht sich als praxisorientierte Handreichung für Betriebe. Er soll den Zugang zum öffentlichen Markt unter den veränderten rechtlichen Vorzeichen erleichtern.
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