Vergaberecht: Direktvergaben bis 50.000 Euro ab Juli gültig
Veröffentlicht am: 05.08.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Angesichts der Verabschiedung des neuen Vergabebeschleunigungsgesetzes drängen führende Wirtschaftsverbände die Bundesregierung dazu, mittelständische Unternehmen nicht durch veränderte Regelwerke vom Wettbewerb auszuschließen. Im Zentrum der Kritik steht die Aufweichung des Losgrundsatzes, die nach Ansicht von Branchenvertretern die Existenz zahlreicher kleiner und mittlerer Betriebe gefährden könnte.
Die deutschen Branchenverbände der Bau- und Planungsstruktur haben die Bundesregierung aufgefordert, bei der Ausgestaltung des Vergabebeschleunigungsgesetzes die Interessen des Mittelstands stärker zu berücksichtigen. Insbesondere wird davor gewarnt, dass neue Regelungen dazu könnten, kleinere Unternehmen de facto von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), betonte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, den sogenannten Losgrundsatz beizubehalten. Ohne die Aufteilung von Aufträgen in kleinere Lose drohe dem Mittelstand der Ausschluss von öffentlichen Projekten.
Strukturelle Bedeutung des Losgrundsatzes
Die Forderung nach einer verpflichtenden Losbildung wird durch die Struktur der Branche gestützt. Laut Angaben der Verbände haben 99 Prozent der Bauunternehmen weniger als 100 Beschäftigte. Bei den Planungsbüros verfügen über 90 Prozent über weniger als 50 Mitarbeiter. Da diese Verbände rund 90 Prozent der gesamten Baubranche vertreten, unterstreichen sie die Relevanz einer mittelstandsfreundlichen Vergabe.
Ein Verzicht auf die Losvergabe zugunsten von Generalunternehmern führt nach Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes zudem oft zu wirtschaftlichen Nachteilen für den Staat. Die Vergabe an Generalunternehmer verursache im Durchschnitt Mehrkosten von 10 Prozent, in Einzelfällen sogar von über 20 Prozent. Auch das EU-Parlament hatte sich bereits für eine verpflichtende Losbildung ausgesprochen, um den Wettbewerb zu fördern.
Kritik an Ausnahmeregelungen für Bundeswehr und Infrastruktur
Der ZDB kritisiert zudem den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Rüstungs- und Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr. In diesem Entwurf ist eine pauschale Aussetzung des Losgrundsatzes vorgesehen. Die Branchenvertreter fordern stattdessen, solche Ausnahmen strikt auf rein militärische Beschaffungen zu begrenzen. Konkret wird die Streichung von Paragraf 8 Absatz 2 des Entwurfs verlangt.
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Darüber hinaus schlagen die Verbände spezifische Schwellenwerte vor: Eine freihändige Vergabe solle maximal bis zu einem Wert von 500.000 Euro möglich sein, während Direktaufträge auf höchstens 100.000 Euro begrenzt werden sollten. Um die Verfahren dennoch zu beschleunigen, fordert der ZDB eine bessere personelle und sachliche Ausstattung für digitale Vergabeprozesse sowie den Aufbau einer bundesweiten Ausschreibungsdatenbank.
Neue Grenzwerte und Vereinfachungen seit Juli 2026
Ungeachtet der Kritik sind bereits zum 1. Juli 2026 wesentliche Änderungen im Vergaberecht in Kraft getreten. Die neuen Regeln im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in der Vergabeverordnung (VgV) und der Bundeshaushaltsordnung (BHO) erlauben nun Direktvergaben bis zu einem Wert von 50.000 Euro netto. Eine künstliche Stückelung von Aufträgen zur Erreichung dieses Grenzwertes bleibt jedoch unzulässig. In Thüringen sind Direktvergaben sogar bis zu einem Betrag von 75.000 Euro gestattet.
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Der Bundesrat hat das Vergabebeschleunigungsgesetz bereits verabschiedet und wertet die Reform als Schritt zur Entlastung der öffentlichen Hand in Milliardenhöhe. ZDB-Hauptgeschäftsführer Pakleppa bezeichnete den erzielten Kompromiss bei der Losvergabe als vertretbar, solange der Primat der Losbildung erhalten bleibe. Abweichungen sind demnach aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen sowie bei Projekten des Sondervermögens und bestimmten Bundesinfrastrukturvorhaben möglich.
Reform der Unterschwellenvergabeordnung
Parallel dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 30. Juni 2026 einen Referentenentwurf für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorgelegt. Diese stellt die umfassendste Reform seit 2017 dar und reduziert das Regelwerk von 54 auf 24 Paragrafen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einer Grenze von 100.000 Euro zulässig sind.
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis zum 28. August 2026 eingereicht werden. Die Umsetzung auf Bundesebene ist bis zum 31. Dezember 2026 geplant, während die Bundesländer die neuen Vorgaben bis zum 30. Juni 2027 übernehmen sollen. Eine verpflichtende Evaluation der Ausnahmen vom Losgrundsatz ist für September 2027 vorgesehen. Fachverbände wie der Verband Beratender Ingenieure (VBI) raten Unternehmen bereits jetzt, ihre Vergabestrategien an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.
