Vergaberecht, OLG

Vergaberecht: OLG kippt Apple-Ausschreibung der Stadt Datteln

Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 20:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das OLG Düsseldorf erklärte Dattelns Apple-Ausschreibung für Schulen für unzulässig. Samsung setzte sich mit seiner Klage durch.

Datteln muss Tablet-Vergabe nach Samsung-Klage neu ausschreiben
Ein leerer Klassenraum mit Holzschreibtischen und Stühlen in einer modernen Schule, Tageslichteinfall durch große Fenster. Illustration mit AI erstellt.

Die Stadt Datteln muss ihr Vergabeverfahren für die Ausstattung von Schulen mit mobilen Endgeräten vollständig neu starten. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einer am 2. September 2026 bekannt gewordenen Entscheidung feststellte, war die ursprüngliche Ausschreibung rechtswidrig.

Das Gericht gab damit einer Klage des Technologiekonzerns Samsung statt, der eine unzulässige Bevorzugung eines Mitbewerbers gerügt hatte. Die Entscheidung des OLG ist rechtskräftig.

Verstoß gegen das Gebot der Produktneutralität

Hintergrund des Rechtsstreits war die Absicht der Stadt Datteln, eine größere Anzahl an Tablets für den Schulunterricht zu erwerben. In der Ausschreibung hatte die Kommune jedoch spezifische Geräte des Herstellers Apple gefordert.

Samsung leitete daraufhin rechtliche Schritte ein und argumentierte, dass Behörden bei öffentlichen Beschaffungsprozessen zur herstellerneutralen Formulierung verpflichtet seien. Nach Auffassung des Konzerns dürften staatliche Stellen keinen Produzenten bevorzugen, sondern müssten den Wettbewerb durch funktionsorientierte Leistungsbeschreibungen offenhalten.

In der gerichtlichen Auseinandersetzung, über die das OLG Düsseldorf bereits am 1. September 2026 verhandelte, bestätigte das Gericht diese Rechtsansicht. Die Richter stellten fest, dass eine produktspezifische Ausschreibung in diesem Fall unzulässig war. Die Kommune sei demnach verpflichtet, das Verfahren unter Beachtung der wettbewerbsrechtlichen Neutralität neu aufzusetzen, um auch anderen Anbietern die Teilnahme zu ermöglichen.

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Differenzen bei der Anzahl der betroffenen Endgeräte

Hinsichtlich des genauen Volumens der geplanten Beschaffung existieren in den vorliegenden Berichten leicht unterschiedliche Angaben. Während ein Bericht vom 1. September 2026 zunächst von einer geplanten Bestellung über 650 iPads ausging, nannten weitere Meldungen am Folgetag abweichende Zahlen.

So berichteten Medienvertreter einerseits von einer notwendigen Neuausschreibung für 650 Geräte, während andere Quellen die Anzahl mit 670 iPads bezifferten. Ein weiterer Branchenbericht spezifizierte die Menge auf exakt 665 Apple-Tablets, die nun nicht wie ursprünglich geplant beschafft werden dürfen.

Trotz dieser variierenden Mengenangaben bleibt der Kern des Urteils für die Stadt Datteln identisch: Die bisherige Vergabeentscheidung wurde aufgehoben, da die Stadt gegen das Diskriminierungsverbot im Vergaberecht verstoßen hat.

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Rechtliche Tragweite im Kontext des Digitalpakts 2.0

Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Datteln und Samsung wird in der Branche aufmerksam verfolgt, da er grundlegende Fragen zur öffentlichen Beschaffung im Bildungssektor berührt. Das Verfahren steht im Kontext des Förderprogramms Digitalpakt 2.0, das bundesweit ein Volumen von 5 Milliarden Euro für die technische Ausstattung von Schulen umfasst.

Juristen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Kommunen bei der Verwendung von Fördermitteln aus solchen Programmen strikt an die Vorgaben des Vergaberechts gebunden sind. Das aktuelle Urteil verdeutlicht, dass die Festlegung auf ein bestimmtes Betriebssystem oder einen spezifischen Hardware-Hersteller nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist.

Für die Stadt Datteln bedeutet die gerichtliche Niederlage gegen den Großkonzern Samsung nun eine zeitliche Verzögerung bei der Digitalisierung ihrer Schulen, da das gesamte Ausschreibungsprogramm unter geänderten Bedingungen neu durchgeführt werden muss.

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