Vergesellschaftung, Hubertz

Vergesellschaftung: Hubertz will Verbot per Bundesgesetz auf den Weg bringen

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 00:24 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Hubertz treibt ein bundesweites Verbot voran; Entschädigungskosten könnten laut Ministerin einen zweistelligen Milliardenbetrag erreichen.
Dichte städtische Wohnbebauung mit historischen Ziegelbauten bei bewölktem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) treibt die Ausarbeitung eines Gesetzes voran, das die Vergesellschaftung von Wohnraum bundesweit unterbinden soll. Das Vorhaben soll nach Angaben der Ministerin so schnell wie möglich umgesetzt werden. Aus den Reihen der Opposition formiert sich dagegen deutlicher Protest: Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek warf der Ministerin in diesem Zusammenhang ein äußerst zweifelhaftes Demokratieverständnis vor.

Ministerium warnt vor Entschädigungen in Milliardenhöhe

Hubertz begründete die Gesetzesinitiative damit, dass eine Vergesellschaftung teuer sowie rechtlich und wirtschaftlich hochproblematisch sei und zudem keine einzige neue Wohnung schaffe.

Die anfallenden Entschädigungskosten bezifferte die Bauministerin auf einen zweistelligen Milliardenbetrag. Mit Mitteln in dieser Größenordnung ließen sich stattdessen ganze Stadtteile errichten. Zugleich mahnte Hubertz zur Sorgfalt und warnte vor einem überstürzten Entwurf.

Die Federführung für das Regelungsvorhaben liegt beim Bundesinnenministerium unter Bundesinnenminister Dobrindt (CSU), während das Bauministerium die immobilienbezogenen Vorschriften beisteuert.

Die Bundesregierung hat das Investitionsschutzgesetz bereits beschlossen; derzeit werden dabei das Verhältnis von Landes- und Bundesrecht sowie die Vorgaben der Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes abgewogen. Auch innerhalb der Bundesregierung gibt es Einwände: Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) kritisierte das Vorhaben am 15. Oktober 2026.

Scharfe Kritik der Opposition und Verweis auf Volksentscheid

Neben Reichinnek wies auch Linken-Fraktionschef Sören Pellmann die Pläne scharf zurück. Er bezeichnete die Argumentation von Hubertz als Scheinargument und kritisierte, das Gesetz ignoriere in beispielloser Weise den Willen der Mehrheit der Berliner Bevölkerung.

Beim Berliner Volksentscheid im Jahr 2021 hatte sich eine Mehrheit für die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen ausgesprochen; laut einem Bericht der WELT votierten damals rund 59 Prozent für diesen Schritt.

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Caren Lay, Sprecherin der Linken für Mieten- und Wohnungspolitik, warf der Bauministerin vor, ein Vergesellschaftungsverbot über den gemeinnützigen Wohnungsbau zu stellen. Im Koalitionsvertrag vereinbarte Investitionszulagen für die Wohngemeinnützigkeit blieben aus, während eine Überführung großer Konzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in Gemeineigentum bezahlbare Mieten dauerhaft absichern würde.

Linke-Parteichef Luigi Pantisano bezeichnete Hubertz als Patronin der Immobilienlobby und betonte, dass rund 240.000 Wohnungen betroffen seien, während Konzerne wie Vonovia kaum neue Wohnungen bauten. Ein für Mittwoch geplantes Treffen zwischen Pantisano und Vonovia-Chef Luka Mucic war kurzfristig gescheitert.

In Berlin beraten Linke, Grüne und SPD derzeit in Sondierungsgesprächen über eine gemeinsame Linie. Am Montag befasst sich ein Parteitag der Grünen mit der Thematik. Sollte die Berliner Linke den künftigen Senat anführen, strebt sie die Vergesellschaftung großer Bestände an; zudem steht im Raum, dass ein rot-grün-roter Senat juristisch gegen ein Bundesverbot vorgehen könnte.

Ein Modell einer Expertenkommission unter Herta Däubler-Gmelin aus dem Jahr 2023 sieht vor, eine Entschädigung unter dem Verkehrswert über Kredite zu finanzieren, die aus den laufenden Mieteinnahmen getilgt werden, ohne dass Haushaltsmittel beansprucht werden.

Gutachten mahnen verfassungsrechtliche Hürden an

Rechtlich ist der bundespolitische Kurs mit offenen Fragen verbunden. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kam zu dem Ergebnis, dass Vergesellschaftungen bereits durch das Grundgesetz vorgesehen seien, während die von der Regierung geplante Bundeswohnungsbaugesellschaft nur über eine Verfassungsänderung umsetzbar wäre. Eine IMK-Studie von Dullien und Kollatz warnte ihrerseits vor großen verfassungsrechtlichen Risiken.

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Die geplante Bundeswohnungsbaugesellschaft soll 2027 starten. Nach den bisherigen Plänen soll der Bund 51 Prozent der Anteile halten, während 49 Prozent an externe Partner wie die freie Wirtschaft oder kommunale und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften gehen.

Ein Konzept wollen Hubertz und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) im Herbst vorstellen. Union und SPD hatten die Einrichtung der Gesellschaft Anfang Juli vereinbart, um unter Nutzung der Spitzenbonität des Bundes Großaufträge im Wohnungsbau zu vergeben.

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