Verifactu, Hacienda

Verifactu: Hacienda verschiebt Pflicht für Unternehmen auf Oktober 2028

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 00:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Hacienda stimmt den Start des Abrechnungssystems auf die E-Rechnung ab; Verbände begrüßen die längere Übergangszeit.

Spanien verschiebt Verifactu-Pflicht für Unternehmen auf Oktober 2028
Ein minimalistisch gestalteter, leerer Büroraum mit großen Fenstern und Blick auf eine Stadt bei Tagesanbruch. Illustration mit AI erstellt.

Die spanische Steuerbehörde Hacienda verschiebt die Einführung des Abrechnungssystems Verifactu für Unternehmen und Selbstständige auf Oktober 2028. Wie spanische Medien am 5. Oktober 2026 berichteten, handelt es sich dabei bereits um den dritten Aufschub der Maßnahme.

Die noch ausstehenden Pflichten aus dem Real Decreto 1007/2023 werden bis zu diesem Zeitpunkt ausgesetzt, wobei die Änderung noch formell in eine neue Regelung überführt werden muss.

Zuvor sah der behördliche Zeitplan vor, dass die Verifactu-Pflicht ab dem 1. Januar 2027 für Körperschaftsteuerpflichtige und ab dem 1. Juli 2027 für die übrigen Unternehmen sowie Selbstständigen greifen sollte.

Harmonisierung mit der elektronischen Rechnung

Ziel der neuerlichen Verschiebung ist es, den Start von Verifactu zeitlich mit der verpflichtenden elektronischen Rechnung zu harmonisieren. Die E-Rechnung soll ab Oktober 2028 für Unternehmer und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von bis zu 8 Millionen Euro gelten; für diese Gruppe bleibt die Vorgabe damit für das Jahr 2028 vorgesehen.

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Nach der Veröffentlichung der Verordnung zur öffentlichen Plattform beginnt deren Umsetzungsfrist am 6. Oktober 2026. Sie beträgt 12 Monate für Unternehmen mit mehr als 8 Millionen Euro Vorjahresumsatz und 24 Monate für die übrigen Unternehmen.

Trotz der zeitlichen Angleichung betont die Hacienda, dass Verifactu und die E-Rechnung zwei unterschiedliche Pflichten bleiben. Die technischen Garantien von Verifactu bleiben unberührt: Das System verlangt manipulationssichere, unveränderbare und nachvollziehbare Rechnungsaufzeichnungen, die entweder direkt an die Steuerbehörde übermittelt oder im Abrechnungssystem gespeichert werden. Auch die Vorgaben an Integrität, Aufbewahrung, Zugänglichkeit und Lesbarkeit bleiben bestehen.

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Darüber hinaus beabsichtigt die Steuerbehörde, die Zeitpläne technisch sowie rechtlich anzugleichen und zu einem späteren Zeitpunkt auch die Anwendungsbereiche sowie technischen Vorgaben mit Blick auf die EU-Richtlinie ViDA (VAT in the Digital Age) abzustimmen. Deren digitales Meldemodell soll ab 2030 verpflichtend sein.

Wirtschafts- und Berufsverbände begrüßen Aufschub

In der spanischen Wirtschaft stößt die Neuausrichtung auf breite Zustimmung. Der Steuerberaterverband Aedaf begrüßt die koordinierte Übergangsphase, da sie zusätzliche Kosten und operative Doppelarbeit vermeide.

Auch der Selbstständigenverband ATA begrüßt den Aufschub, der den bürokratischen Aufwand für Selbstständige verringere. ATA hatte zuvor eine Abstimmung mit der Pflicht zur E-Rechnung und der EU-Richtlinie ViDA gefordert, um mehrfache aufeinanderfolgende IT-Umstellungen abzuwenden. ATA-Präsident Lorenzo Amor hatte gestaffelte Fristen als operativ unsinnig bezeichnet.

Der Unternehmensverband CECOT wertet den neuen Zeitplan ebenfalls positiv und sieht darin einen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit und einer verlässlicheren Anpassungsplanung für die Betriebe.

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