Vermögensteuer, DGB

Vermögensteuer: DGB legt Konzept mit einer Million Euro Freibetrag vor

Veröffentlicht: 03.06.2026 um 11:20 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Der DGB prĂ€sentiert ein Modell zur WiedereinfĂŒhrung der Vermögensteuer mit FreibetrĂ€gen und einer Sonderabgabe fĂŒr MilliardĂ€re.

Vermögensteuer: DGB legt Konzept mit einer Million Euro Freibetrag vor Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de
Vermögensteuer: DGB legt Konzept mit einer Million Euro Freibetrag vor Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Die Gewerkschaften sehen dringenden Handlungsbedarf. Am 3. Juni prĂ€sentierte der DGB ein umfassendes Modell zur Reaktivierung der Vermögensteuer, die seit 1997 nicht mehr erhoben wird. Ziel ist es, die klammen Kassen von Bund, LĂ€ndern und Gemeinden zu fĂŒllen. Ohne neue Einnahmen, so warnte DGB-Vize Stefan Körzell, seien wichtige soziale Leistungen in Gefahr.

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FreibetrĂ€ge und eine Sonderabgabe fĂŒr MilliardĂ€re

Das DGB-Modell sieht eine Besteuerung des Nettovermögens vor. Los gehen soll es ab einer Million Euro – fĂŒr Ehepaare gilt der doppelte Freibetrag. DarĂŒber hinaus schlagen die Gewerkschaften eine einmalige Vermögensabgabe von zehn Prozent auf Nettovermögen ĂŒber zehn Millionen Euro vor. Diese Sonderabgabe wĂ€re ĂŒber einen Zeitraum von 20 Jahren zu entrichten. Die Gewerkschaften sehen darin einen notwendigen Schritt, um die Schieflage bei der Verteilung der finanziellen Ressourcen im Land zu korrigieren.

Die Superreichen werden immer reicher

Der Vorstoß fĂ€llt in eine Zeit wachsender Vermögenskonzentration. Allein im vergangenen Jahr wuchs die Zahl der Superreichen in Deutschland – definiert als Personen mit einem Vermögen von ĂŒber 100 Millionen Dollar – um 1.100 auf rund 5.000 Menschen. Das geht aus Berechnungen der Boston Consulting Group hervor, die der DGB in seinem Konzept zitiert. Diese kleine Gruppe besitzt inzwischen mehr als ein Viertel aller deutschen Finanzanlagen. FĂŒr den DGB ist das ein klares Argument fĂŒr eine RĂŒckkehr zur Vermögensbesteuerung.

Verfassungsrechtliche HĂŒrden und politischer Streit

Die Geschichte der Vermögensteuer ist kompliziert. Seit 1997 ruht sie – nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995. Die Karlsruher Richter hatten die damalige Regelung gekippt, weil Immobilien im Vergleich zu anderen Vermögenswerten ungleich niedriger bewertet wurden. Das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.

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Politisch ist das Thema hoch umstritten. Die SPD fordert seit Jahren die Wiederbelebung der Steuer. Die Union blockt im aktuellen Koalitionsvertrag ab. Doch es gibt Bewegung: Berlins Regierender BĂŒrgermeister Kai Wegner (CDU) hat sich zuletzt offen fĂŒr eine WiedereinfĂŒhrung gezeigt.

Reformstau auch bei der Erbschaftsteuer

Die Debatte um die Vermögensteuer ist nicht die einzige Baustelle im deutschen Steuerrecht. Zeitgleich lĂ€uft die Diskussion um die Erbschaftsteuer, die mit einem Anteil von nur 1,5 Prozent am gesamten Steueraufkommen kaum ins Gewicht fĂ€llt – aber hohe Verwaltungskosten verursacht. Auch hier hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach nachgebessert: 1995, 2006 und zuletzt 2014. Ein neues Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet.

Kritiker bemĂ€ngeln vor allem die komplizierten Bewertungsverfahren und die ungleiche Behandlung verschiedener Unternehmensformen. Einige Experten plĂ€dieren daher fĂŒr Alternativmodelle: etwa einen Steuerzuschlag oder eine komplette Freistellung fĂŒr direkte Angehörige – Ă€hnlich wie in anderen LĂ€ndern bereits praktiziert.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

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