Vermögensteuer: DIW fordert 2% Abgabe ab 20 Millionen Euro
Veröffentlicht am: 04.06.2026 um 15:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Druck auf die Steuerpolitik wĂ€chst: Wirtschaftsforschungsinstitute, Gewerkschaften und internationale Organisationen fordern eine grundlegende Neuausrichtung der Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung. Gleichzeitig erschweren aktuelle Gerichtsurteile die Verrechnungspreise und Unternehmensbewertungen. Ein Ăberblick ĂŒber die wichtigsten Entwicklungen.
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DIW fordert Vermögensteuer von zwei Prozent
Das Deutsche Institut fĂŒr Wirtschaftsforschung (DIW) hat seine Forderung nach einer WiedereinfĂŒhrung der Vermögensteuer erneuert. DIW-PrĂ€sident Marcel Fratzscher schlug am 4. Juni 2026 einen Steuersatz von zwei Prozent auf Nettovermögen vor, das 20 Millionen Euro ĂŒbersteigt. Nach DIW-Berechnungen könnte diese Abgabe jĂ€hrlich rund 42 Milliarden Euro einbringen.
Das Geld soll eine geplante Einkommensteuerreform der schwarz-roten Koalition gegenfinanzieren, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Die Reform sieht Entlastungen zwischen 20 und 30 Milliarden Euro fĂŒr rund 95 Prozent der Arbeitnehmer vor.
DGB geht weiter: Millionen-Grenze und Vermögensabgabe
Noch weiter gehen die Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Anfang Juni schlug der DGB eine Vermögensteuer ab einer Million Euro Nettovermögen vor â bei Ehepaaren ab zwei Millionen. ZusĂ€tzlich plĂ€diert der DGB fĂŒr eine einmalige Vermögensabgabe von zehn Prozent auf Vermögen ĂŒber zehn Millionen Euro.
Der Hintergrund: Rund 5.000 Personen in Deutschland besitzen mehr als 25 Prozent des gesamten Finanzvermögens. Eine Schieflage, die die Gewerkschaften korrigieren wollen.
OECD empfiehlt Umschichtung von Arbeit auf Vermögen
Auch die Organisation fĂŒr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mischt sich ein. Am 3. Juni 2026 empfahl sie Deutschland, die Steuerlast von der Arbeit auf Vermögen zu verlagern. Konkret schlug die OECD vor, die aktuellen FreibetrĂ€ge fĂŒr Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer einzuschrĂ€nken.
Diese Empfehlungen passen in ein gröĂeres Bild: In Rechtskreisen wird derzeit der sogenannte âRignano-Planâ diskutiert, ein historisches Modell, das die Erbschaftsteuer mit jeder weiteren Generation erhöht. Ziel ist es, die AnhĂ€ufung dynastischer Vermögen zu verhindern. Das Bundesverfassungsgericht wird noch 2026 voraussichtlich richtungsweisende Urteile zur Erbschaftsteuer fĂ€llen.
EuGH und BFH erschweren Verrechnungspreise
Doch nicht nur die Steuerpolitik sorgt fĂŒr Bewegung. Auch die Gerichte setzen neue MaĂstĂ€be. Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) entschied am 13. Mai 2026 im Fall Stellantis Portugal (C-603/24), dass Verrechnungspreisanpassungen eine nachtrĂ€gliche Ănderung der Bemessungsgrundlage darstellen können.
Bereits am 4. September 2025 hatte der EuGH im Fall Arcomet Towercranes geurteilt, dass solche Anpassungen der Umsatzsteuer unterliegen können â sofern ein direkter Zusammenhang mit einer erbrachten Dienstleistung besteht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) zog am 15. Juli 2025 nach: NachtrĂ€gliche Preiserhöhungen innerhalb eines Konzerns können den festgesetzten Zollwert infrage stellen. Experten raten Unternehmen dringend, ihre Verrechnungspreissysteme zu ĂŒberprĂŒfen.
Finanzgericht MĂŒnster zu verdeckten GewinnausschĂŒttungen
Eine weitere Klarstellung kam vom Finanzgericht MĂŒnster. Am 17. Februar 2026 entschieden die Richter, dass Steuerbefreiungen fĂŒr verdeckte GewinnausschĂŒttungen (vGA) nicht automatisch ausgeschlossen sind â selbst wenn die ausschĂŒttende auslĂ€ndische Gesellschaft den Gewinn nach ihrem Heimatrecht bereits steuerfrei stellt.
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50:50-Gesellschafter: Gefahr fĂŒr die GmbH
Neben den steuerlichen Herausforderungen kÀmpfen viele deutsche GmbHs mit internen Konflikten. Besonders gefÀhrlich: paritÀtische BeteiligungsverhÀltnisse von 50:50. Gegenseitiges Misstrauen oder strategische Differenzen können hier jede Entscheidung blockieren und die Zukunft des Unternehmens gefÀhrden.
Minderheitsgesellschafter nutzen zunehmend Auskunftsrechte und Anfechtungsklagen als Schutzinstrumente gegen die Mehrheitsmacht. Ein Trend, der die UnternehmensfĂŒhrung vor neue Herausforderungen stellt.
Earn-Out-Modelle als Alternative zur Unternehmensnachfolge
Bei der Unternehmensnachfolge gewinnen Earn-Out-Modelle an Bedeutung. Statt einer einmaligen Zahlung wird ein Teil des Kaufpreises an die kĂŒnftige Entwicklung des Unternehmens gekoppelt. Das klingt verlockend, erfordert aber eine sorgfĂ€ltige steuerliche und rechtliche Vorbereitung.
In speziellen Branchen wie der ambulanten Pflege kommen zusĂ€tzliche HĂŒrden hinzu. Der isolierte Verkauf eines Patientenstamms ist rechtlich komplex. Der Kaufpreis muss auf Sachanlagen und den Firmenwert aufgeteilt werden. WĂ€hrend der VerkĂ€ufer einen VerĂ€uĂerungsgewinn realisiert, muss der KĂ€ufer den Firmenwert aktivieren und abschreiben.
SonderprĂŒfungen: Transparenz in kritischen Phasen
Bei Kapitalerhöhungen oder Due-Diligence-PrĂŒfungen setzen Unternehmen zunehmend auf SonderprĂŒfungen. Diese objektiven Bewertungen dienen dazu, komplexe Transaktionen zu analysieren oder VerdachtsfĂ€lle auf UnregelmĂ€Ăigkeiten zu untersuchen. Sie liefern eine verlĂ€ssliche Grundlage fĂŒr Berichterstattung und interne Bewertungen.
