Vermögenswirksame Leistungen: Arbeitnehmer verschenken monatlich 40 Euro
Veröffentlicht am: 30.08.2026 um 18:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der aktuellen Finanzplanung vieler Haushalte bleibt ein erhebliches Potenzial zur Vermögensbildung ungenutzt. Wie aus aktuellen Analysen hervorgeht, verzichten zahlreiche Arbeitnehmer monatlich auf finanzielle Vorteile, indem sie zustehende ArbeitgeberzuschĂŒsse zur betrieblichen Altersvorsorge oder zum Vermögensaufbau nicht abrufen.
Insbesondere bei den sogenannten vermögenswirksamen Leistungen (VL) werden hohe Summen verschenkt, die langfristig eine stabile SÀule der privaten Vorsorge bilden könnten.
Potenzial der vermögenswirksamen Leistungen
Viele Unternehmen bieten ihren Angestellten monatliche Zahlungen von bis zu 40 Euro an, die direkt in einen Sparvertrag flieĂen. Werden diese Leistungen konsequent ĂŒber einen Zeitraum von sechs Jahren angespart, summiert sich allein der Anteil des Arbeitgebers auf rund 2.900 Euro. Trotz dieses klaren finanziellen Vorteils nehmen viele BeschĂ€ftigte ihr Recht auf diese Sonderzahlungen nicht wahr.
Finanzexperten weisen darauf hin, dass die Wahl des Anlageprodukts entscheidend fĂŒr den spĂ€teren Gesamtwert ist. Eine Beispielrechnung verdeutlicht die Unterschiede: Ein VL-Bausparvertrag mit einer Verzinsung von 0,5 % p.a. fĂŒhrt nach einer Gesamtlaufzeit von sieben Jahren zu einem Kapital von zirka 2.900 Euro.
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Wer sich hingegen fĂŒr ein ETF-Depot mit einer angenommenen Rendite von 6 % p.a. entscheidet, kann im gleichen Zeitraum mit einem Betrag von etwa 3.700 Euro rechnen.
Staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage
ZusÀtzlich zum Arbeitgeberzuschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung in Anspruch genommen werden. Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage betrÀgt 20 % auf jÀhrliche Einzahlungen von maximal 400 Euro, sofern diese in Fonds oder ETFs investiert werden. Dies entspricht einer jÀhrlichen Zulage von bis zu 80 Euro.
Um fĂŒr diese staatliche UnterstĂŒtzung berechtigt zu sein, gelten definierte Einkommensgrenzen. FĂŒr das Jahr 2024 lagen diese Grenzen fĂŒr Alleinstehende bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro pro Jahr.
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Bei verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich dieser Betrag auf 80.000 Euro. Die Förderung macht die Anlageform insbesondere fĂŒr Bezieher mittlerer Einkommen attraktiv, da sie die effektive Rendite des Sparplans ohne zusĂ€tzliches Risiko erhöht.
Kostenstrukturen und Anbieterauswahl
Bei der Auswahl eines geeigneten VL-Produkts spielen die laufenden Kosten eine wesentliche Rolle, da sie die Nettorendite schmĂ€lern können. Ein Blick auf den Markt zeigt unterschiedliche GebĂŒhrenmodelle. Bei spezialisierten Anbietern wie Oskar-VL 2 fallen beispielsweise ServicegebĂŒhren ab 1,0 % p.a. an. Hinzu kommen die internen Kosten der zugrunde liegenden Exchange Traded Funds (ETFs), die mit etwa 0,14 % p.a. beziffert werden.
FĂŒr Arbeitnehmer empfiehlt es sich, zunĂ€chst im Arbeitsvertrag oder direkt in der Personalabteilung zu prĂŒfen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht. Da der Arbeitgeber diese BetrĂ€ge nur bei Vorlage eines entsprechenden Vertrags ĂŒberweist, liegt die Initiative beim Angestellten.
Angesichts der Inflationsentwicklung und der Notwendigkeit einer zusĂ€tzlichen privaten Altersvorsorge raten Fachleute dazu, diese monatlichen ZuschĂŒsse als festen Bestandteil der persönlichen Finanzstrategie zu nutzen.
