Verpackungsverordnung: Kleine Versender zahlen 15 Euro pro Paket
Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 23:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die seit dem 12. August 2026 unmittelbar in Deutschland geltende EU-Verpackungsverordnung (PPWR) führt zu erheblichen Einschränkungen im freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union. Besonders kleine und mittlere Online-Versender sehen sich mit bürokratischen Hürden konfrontiert, die bereits zu einem Rückzug zahlreicher Anbieter aus dem EU-Auslandsversand geführt haben.
Registrierungspflichten und hohe Compliance-Kosten
Kern der neuen Regelungen ist die Einstufung von Online-Händlern als sogenannte „Producer“. Damit einher geht die Verpflichtung, sich in jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat, in den Waren geliefert werden, registrieren zu lassen.
Eine EU-weite Bagatellgrenze, die Kleinstversender schützen würde, ist in der aktuellen Fassung der Verordnung nicht vorgesehen. Zudem verlangt das Gesetz in jedem Zielland einen Bevollmächtigten vor Ort, sofern das Unternehmen dort keine eigene Niederlassung unterhält.
Berichten zufolge belaufen sich die Kosten für eine solche Registrierung auf über 500 Euro pro EU-Staat. Hinzu kommen die Aufwendungen für die obligatorischen Bevollmächtigten.
Für inhabergeführte Marken und kleine Shops hat dies zur Folge, dass der Versand in andere EU-Länder wirtschaftlich kaum noch darstellbar ist. In der Konsequenz kündigten bereits hunderte Unternehmen über soziale Medien an, ihre Lieferungen in das EU-Ausland vorläufig einzustellen.
Massive Wettbewerbsnachteile für kleinere Akteure
Eine vorliegende Modellrechnung verdeutlicht die ungleiche Belastung zwischen kleinen Versendern und Großkonzernen. Bei einem jährlichen Versandvolumen von 100 Paketen nach Frankreich – was einem Warenwert von etwa 5.000 Euro entspricht – fallen Compliance-Kosten in Höhe von 1.500 Euro an. Dies entspricht einer Belastung von 15 Euro pro Paket.
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Im Gegensatz dazu stehen Großunternehmen, die bei einem Volumen von 10 Millionen Paketen mit einem Compliance-Aufwand von rund 2 Millionen Euro rechnen müssen. Hier sinkt die Belastung pro Sendung auf 20 Cent. Diese Diskrepanz gefährdet laut Branchenbeobachtern die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Marktteilnehmer im europäischen Binnenmarkt.
EU-Kommission stellt Nachbesserungen in Aussicht
Angesichts der massiven Kritik plant die EU-Kommission offenbar eine Anpassung der zentralen Vorschriften. Geplant ist eine Regelung, nach der eine einzige, EU-weite Registrierung ausreicht und die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten entfällt.
Um die Zeit bis zu einer rechtlichen Anpassung zu überbrücken, haben EU-Beamte die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die aktuellen Regeln vorerst nicht anzuwenden und auf Sanktionen wie Bußgelder oder Vertriebsverbote zu verzichten. Die Kommission schlägt zudem konkret vor, die Bevollmächtigten-Pflicht auszusetzen.
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Parallel dazu setzt sich die Bundesregierung in Brüssel für eine Ausnahmeregelung ein. Ziel sei es, Händler mit einer jährlichen Verpackungsmenge von weniger als 10 Tonnen von den strengen Vorgaben zu befreien.
Wirtschaftsverbände fordern längere Übergangsfristen
Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor einer anhaltenden Unsicherheit bei der Umsetzung der PPWR. Der Verband fordert eine einheitliche Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2028 und drängt darauf, während dieser Phase auf Sanktionen wie Rücknahmen oder Bußgelder zu verzichten. Der HDE begründet dies damit, dass es derzeit noch an notwendigen technischen Konkretisierungen, Standards und klaren Leitlinien fehle.
Auch der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) schließt sich der Warnung an. Die aktuelle Situation sorge sowohl bei Unternehmen als auch bei den vollziehenden Behörden für erhebliche Rechtsunsicherheit. Ohne klare Bewertungsmethoden und Standards sei eine rechtssichere Umsetzung der Verordnung für die Branche kaum möglich.
