Vertreterversammlung beschließt neuen Gefahrtarif
26.06.2026 - 11:38:35 | presseportal.deDer Gefahrtarif ist das zentrale Instrument, um die Beiträge zur Berufsgenossenschaft entsprechend dem Unfallrisiko abzustufen. Je weniger Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einem Unternehmenszweig anfallen, desto günstiger wird der Beitrag. Spätestens alle sechs Jahre muss der Gefahrtarif überprüft und von der Selbstverwaltung der BG neu beschlossen werden.
Für die Berechnung werden Unternehmen mit ähnlichen Produktionsverfahren und Unfallrisiken in Gefahrtarifstellen zusammengefasst. Anschließend werden die Kosten der vergangenen sechs Jahre für Unfälle und Berufskrankheiten ermittelt. Zu den Kosten gehören zum Beispiel die medizinischen Behandlungskosten für Verletzte und Erkrankte oder Zahlungen für Verletztengeld und Rente. Die Kosten werden ins Verhältnis gesetzt zur Entgeltsumme der jeweiligen Gefahrtarifstelle.
Änderungen in drei Gewerbszweigen
Die Gewerbezweige der elektrotechnischen Großinstallation (1305) und Kleininstallation (1306) werden zusammengelegt in "Elektrotechnische Installation" (1305). Beide Bereiche lassen sich in der Praxis immer weniger klar voneinander abgrenzen, die Trennung verschwindet zunehmend. Viele Betriebe arbeiten gewerbeübergreifend, und auch die Gefahrklassen sind nahezu identisch. Die Gefahrklasse sinkt auf 9,07.
Der Gewerbezweig "Textiler Service" (1201) gehört künftig zur Gefahrtarifstelle "Wäscherei" (1203). Grund für den Wechsel in die Gefahrtarifstelle "Wäscherei" ist der große technische Zusammenhang beider Wirtschaftszweige und damit den verbunden ähnlichen Risiken für die Beschäftigten. Die Gefahrklasse für den "Textilen Service" steigt durch den Wechsel von 4,10 auf 6,28. Das bildet das tatsächliche Unfallrisiko realistischer ab.
Der Gewerbezweig "Fotografie" wechselt von "Papierbe- und -verarbeitung" (1403) zur eigenen, neuen Gefahrtarifstelle "Fotografie" (1406). Damit berücksichtigt der Gefahrtarif die technologische Entwicklung in der Branche, zu der insbesondere Verbreitung der Digitalfotografie zählt. Die Gefahrklasse der neuen Gefahrtarifstelle Fotografie" liegt bei 3,40. Die Gefahrengemeinschaft Papierbe- und verarbeitung (1403) trägt nun mit der Gefahrklasse 5,80 (statt 4,70) ihr tatsächliches Gefährdungsrisiko.
Beitrag lässt sich um 18 Prozent reduzierender
Alle Mitgliedsunternehmen der BG ETEM erhalten automatisch ab dem dritten Jahr der Mitgliedschaft einen Beitragsnachlass von 18 Prozent. Von diesem Beitragsnachlass werden die Kosten für Arbeitsunfälle, Dienstwegeunfälle und Berufskrankheiten des Unternehmens abgezogen. "Wer keine Unfallkosten verursacht, bekommt den vollen Beitragsnachlass vom Mitgliedsbeitrag abgezogen", erläutert Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM. "Damit", so Botti, "macht sich gute Prävention unmittelbar bezahlt.
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
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