Videoüberwachung: Bundestag beschließt Kamerapflicht für Schlachthöfe
Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 18:42 Uhr | dpa, AD HOC NEWSSchwellenwerte bestimmen den Geltungsbereich
- Der Bundestag verabschiedete am frühen Abend eine Änderung des Tierschutzgesetzes.
- Die Pflicht gilt für Betriebe ab 1.000 Rindern, 5.000 Mastschweinen oder 150.000 Geflügel- und Kaninchenschlachtungen jährlich.
- Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, mit einer einjährigen Übergangsfrist für die technische Umsetzung.
Bundestag beschließt Kamerapflicht für große Schlachthöfe
Größere Schlachthöfe in Deutschland müssen künftig ihre Betriebe per Video überwachen. Der Bundestag verabschiedete am frühen Abend ein Gesetz, das die Einhaltung der Tierschutzvorschriften bei der Schlachtung besser kontrollierbar machen soll.
Mehr als 90 Prozent der Schlachtungen im Blick
Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) bezeichnete die Kameras in einer Mitteilung als „Tierschutz-Assistent“. Wer Tiere auf den letzten Metern ihres Lebens schlecht behandle, müsse dafür geradestehen.
Die Pflicht gilt für Einrichtungen, die jährlich mehr als 1.000 Rinder, 5.000 Mastschweine oder 150.000 Hühner, Puten beziehungsweise Kaninchen schlachten. Nach den Angaben zur Regelung sollen damit mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen von Kameras erfasst werden.
Kleinere Betriebe bleiben grundsätzlich ausgenommen
Bei kleineren Schlachthöfen kann die Videoüberwachung angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen den Tierschutz vorliegen. Eine generelle Pflicht sieht das Gesetz für diese Betriebe nicht vor.
Die Änderung stieß im Bundestag auf Kritik aus der Opposition. Der AfD-Abgeordnete Bernd Schattner warnte vor zusätzlichen Kosten, Dokumentationspflichten und Bürokratie.
Grüne und Linke fordern eine umfassendere Regelung
Grünen und Linken geht die Reform dagegen nicht weit genug. Die agrarpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Zoe Mayer, kritisierte die Ausnahmen für kleinere Betriebe und verlangte eine flächendeckende Videoüberwachung in allen Schlachthöfen.
Inkrafttreten Anfang 2027
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Den betroffenen Betrieben bleibt eine einjährige Übergangsfrist, um die notwendige Technik umzusetzen.
Die beschlossene Pflicht zielt auf einen Bereich, in dem Tierschutzvorgaben bereits heute für Anlieferung, Haltung, Betäubung und Tötung gelten. Kameras sollen dokumentieren, ob diese Regeln eingehalten werden, und Veterinärbehörden bei Kontrollen unterstützen.
Erfasst werden vor allem große Betriebe. Die Schwellenwerte orientieren sich an den jährlich geschlachteten Tierzahlen: 1.000 Rinder, 5.000 Mastschweine oder 150.000 Tiere aus Geflügel- und Kaninchenschlachtungen. Nach den Angaben zur Reform sollen damit mehr als 90 Prozent der Schlachtungen abgedeckt werden.
Kontrolle und Datenschutz
Die praktische Wirkung hängt davon ab, wie regelmäßig Behörden die Aufnahmen auswerten und welche Folgen sie bei Verstößen ziehen. Eine Kamera ersetzt weder geschultes Personal im Betrieb noch die Kontrollen durch Veterinärämter.
Für kleinere Schlachthöfe bleibt die Regelung weniger weitgehend. Dort kann eine Videoüberwachung angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für Verstöße vorliegen. Damit konzentriert sich die Pflicht auf die mengenmäßig bedeutendsten Betriebe, während die Überwachung kleinerer Einrichtungen vom Anlass und der behördlichen Bewertung abhängt.
Umsetzung ab 2027
Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten; die einjährige Übergangsfrist verschiebt die technische Umsetzung für betroffene Betriebe bis Anfang 2028. Für Unternehmen bedeutet das zusätzliche Investitionen und organisatorische Aufgaben, für Behörden die Notwendigkeit, Aufnahmen sinnvoll in ihre Kontrollen einzubinden.
