Videoüberwachung in Brandenburg: Entwurf erlaubt auch Ton und KI-Auswertung
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 03:43 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas brandenburgische Innenministerium unter Leitung von Innenminister Jan Redmann (CDU) hat am 26. Oktober 2026 den Entwurf für das sogenannte Brandenburgische Stärkegesetz vorgelegt.
Das Vorhaben, das offiziell als Gesetz zur Stärkung der Befugnisse der Ordnungsbehörden geführt wird, soll den Kommunen des Landes künftig ermöglichen, öffentlich zugängliche Straßen und Plätze ohne konkreten Anlass per Video zu überwachen. Bislang war dieser Schritt ausschließlich der Polizei vorbehalten.
Erweiterte Befugnisse und Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Der Gesetzentwurf sieht weitreichende neue Kompetenzen für kommunale Ordnungsbehörden vor. Neben Bildaufnahmen sollen bei einer wahrscheinlichen Straftat oder Ordnungswidrigkeit künftig auch Tonaufnahmen zulässig sein, sofern es sich um Ansammlungen handelt, die nicht unter das Versammlungsgesetz fallen. Zudem erlaubt der Entwurf erstmals explizit den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Auswertung des kommunalen Bildmaterials.
Auch hinsichtlich der Datenhaltung plant das Ministerium Neuerungen: Die Aufnahmen dürfen dem Entwurf zufolge bis zu maximal einen Monat lang gespeichert werden, bevor sie ohne vorliegenden Ermittlungsbedarf gelöscht werden müssen. Nach aktuellem Recht ist der Polizei eine Speicherung von Videoaufnahmen lediglich für zwei Wochen gestattet.
Kritik von Datenschutz, Juristen und Gewerkschaft
Die Pläne stoßen auf deutliche Kritik verschiedener Interessengruppen. Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Anita Kirsten, bezeichnete das Vorhaben als überzogen und verwies neben den entstehenden Kosten auf fehlende Schulungen sowie mangelndes Personal für eine Auswertung in Echtzeit.
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Auch juristische und datenschutzrechtliche Bedenken werden laut. Davy Wang von der Gesellschaft für Freiheitsrechte betonte, dass ein subjektives Gefühl keine ausreichende Grundlage für Eingriffe in Grundrechte darstelle und Kameras Straftaten erfahrungsgemäß eher verdrängten. Bundesdatenschutzbeauftragter Moritz Hennenmann äußerte die Einschätzung, dass die Verhinderung von Straftaten durch Videoüberwachung weitgehend ein Wunschtraum bleibe.
Geplante Umsetzung in Cottbus
Auf kommunaler Ebene stößt der Vorstoß hingegen auch auf Zustimmung. Der Oberbürgermeister von Cottbus, Tobias Schick (SPD), befürwortet einen Testlauf der kommunalen Videoüberwachung und begrüßt das Vorgehen des Innenministeriums.
Kameras im öffentlichen Raum könnten nach seiner Ansicht ein verändertes Sicherheitsgefühl bewirken. Eine flächendeckende oder dauerhafte Überwachung sei in Cottbus jedoch nicht vorgesehen; die Technik solle gezielt eingesetzt werden.
Die Stadt Cottbus plant zusätzliche Kameras an ausgewählten Punkten, darunter im Umfeld des Blechen Carré, am Eingang der Spremberger Straße mit Blick auf die Synagoge sowie am Zelt in Sachsendorf. Bereits bestehende Beobachtungen am Neustädter Platz und im Bereich des Hauptbahnhofs sollen weitergeführt werden.
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Als Hintergrund für diese Planungen nennt die Stadt unter anderem mutmaßlich rechtsextreme Vorfälle, Schmierereien mit Hakenkreuzen an der Synagoge sowie Angriffe auf alternative und queere Einrichtungen.
Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen bleibt die Novellierung des Ordnungsbehördengesetzes. Nach dem vorliegenden Entwurf müssen das Kabinett und der Landtag der Gesetzesänderung noch formell zustimmen.
Entwicklungen in anderen Bundesländern
Mit dem Vorstoß steht Brandenburg im Kontext ähnlicher ordnungsrechtlicher Regelungen in anderen Teilen Deutschlands. In Baden-Württemberg wurde das Landesdatenschutzgesetz bereits gelockert, um Kommunen zusätzlichen Spielraum bei der Überwachung einzuräumen, beispielsweise zur Bekämpfung illegaler Müllablagerungen.
Das Land Berlin setzt unterdessen am Kottbusser Tor auf eine KI-gestützte Videoüberwachung, bei der das Bildmaterial erst dann an die Polizei übertragen wird, wenn das System Auffälligkeiten registriert.
