Vietnam-Dekret ab September: Neue Sanktionen bei Personalentsendung
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 03:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bürokratie in Europa wird dichter. Unternehmen mit grenzüberschreitender Ausrichtung stehen 2026 vor einer Flut neuer Vorschriften. Sie betreffen die Mobilität von Arbeitskräften, Cybersicherheit, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Steuer-Compliance.
Reisefreiheit oder Wehrpflicht? Ein Dilemma
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten für wehrpflichtige Männer zwischen 17 und 45 Jahren. Das Wehrdienstgesetz (§ 3 Abs. 2 WDG) schreibt das formal vor. Die Realität sieht anders aus: Das Verteidigungsministerium räumte ein, dass die Verwaltungsprozesse noch nicht stehen. Abgeordnete des Bundestages bestätigen, dass die Pflicht faktisch ausgesetzt ist. Eine generelle Ausnahme soll die Reisefreiheit vorerst sichern.
Schweizer Polizei öffnet sich für Deutsche
Der Kanton Basel-Stadt geht neue Wege. Wegen akutem Personalmangel dürfen erstmals deutsche Staatsbürger an der Polizeiausbildung teilnehmen. Ab Herbst 2026 starten vier Bewerber mit einer B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung). Bisher war dafür zwingend eine C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) nötig.
Vietnam verschärft Sanktionen
Wer Personal nach Vietnam entsendet, muss aufpassen. Die Regierung erließ am 15. Juli 2026 das Dekret Nr. 283/2026/ND-CP. Die neuen Vorschriften regeln Verwaltungsstrafen in den Bereichen Arbeit, Sozialversicherung und für vietnamesische Staatsbürger im Ausland. Inkrafttreten: 10. September 2026.
Kritische Infrastrukturen unter der Lupe
Die EU-CER-Richtlinie (2022/2557) verpflichtet Betreiber in elf Sektoren – von Energie über Gesundheit bis Finanzwesen – zu systematischen Hintergrundchecks. Betroffen: Alle Mitarbeiter in sensiblen Positionen, inklusive externer Dienstleister mit Zugang zu kritischen Systemen.
Digitale Produkte: Zwei neue Gesetze
Der Cyber Resilience Act (CRA) kommt. Die EU-Kommission veröffentlichte im Juli 2026 Leitlinien. Ab dem 11. September 2026 gelten Meldepflichten für ausgenutzte Schwachstellen. Hersteller müssen Sicherheitslücken innerhalb von 24 Stunden melden. Die vollständige Compliance für alle digitalen Produkte ist bis Dezember 2027 Pflicht.
Parallel dazu greift der EU AI Act. Ab August 2026 müssen KI-generierte Inhalte wie Bilder, Texte oder Tonaufnahmen gekennzeichnet werden. Die Pflicht gilt für Anbieter und professionelle Nutzer.
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Zoll und Handel: Neue Schwellenwerte
Seit dem 1. Juli 2026 ist die Zollfreigrenze von 150 Euro für Lieferungen aus Drittländern Geschichte. Stattdessen wird eine pauschale Einfuhrabgabe von 3 Euro pro Warengruppe fällig.
Für den E-Commerce innerhalb der EU bleibt das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) zentral. Unternehmen müssen den Steuersatz des Ziellandes (17 bis 25 Prozent) anwenden, sobald der EU-weite Gesamtumsatz 10.000 Euro pro Jahr überschreitet. Die Meldungen erfolgen quartalsweise über das Bundeszentralamt für Steuern.
CO2-Grenzausgleich: Kostenexplosion für den Mittelstand
Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) befindet sich seit Anfang 2026 in der definitiven Phase. Importeure von Stahl, Aluminium oder Zement müssen ab 2027 mit rückwirkenden Zahlungen rechnen. Experten prognostizieren einen Preisanstieg für CO2-Zertifikate von derzeit 60 bis 70 Euro pro Tonne auf über 200 Euro bis 2035.
Die EU-Omnibus-Richtlinie (SME Cap) vom Februar 2026 soll kleine und mittlere Unternehmen entlasten. Sie begrenzt den Umfang zulässiger Informationsanfragen in den Lieferketten.
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Kryptowerte und digitaler Euro
Seit Januar 2026 greifen unter der Richtlinie DAC8 neue Meldepflichten für Kryptodienstleister. Der digitaler Euro kommt näher: Das EU-Parlament gab am 9. Juli 2026 den Weg für Trilog-Verhandlungen frei. Der Entwurf sieht eine Annahmepflicht für die meisten Händler vor – Kleinstbetriebe ausgenommen. Die Europäische Zentralbank peilt einen Pilotbetrieb für 2027 an.
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