Virchowbund: Neue Vergleichsdaten fĂŒr Praxisinhaber ab September
Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 21:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Virchowbund baut seine UnterstĂŒtzung fĂŒr niedergelassene Mediziner und PraxisgrĂŒnder weiter aus. Die verbandseigene Praxisberatung wird um wirtschaftliche Vergleichsdaten aus dem Datenbestand des Atlas Medicus ergĂ€nzt, wie aus einem Branchenbericht vom 15.09.2026 hervorgeht. Damit erhalten Praxisinhaber und GrĂŒndungswillige zusĂ€tzliche Kennzahlen, um ihre wirtschaftliche Situation fundierter zu analysieren und einzuordnen.
Wirtschaftliche Orientierung fĂŒr Praxisinhaber und GrĂŒnder
Die Integration der Daten aus dem Atlas Medicus soll Ărzten und GrĂŒndern eine verlĂ€ssliche Orientierung im Praxisalltag und bei unternehmerischen Entscheidungen bieten. Anhand der wirtschaftlichen Kennzahlen lassen sich eigene Praxisergebnisse mit Branchendurchschnitten abgleichen.
Der Verband stellt diese erweiterte Beratung im Rahmen seiner Mitgliedschaft bereit. Die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen ist laut dem Bericht vom 15.09.2026 im regulÀren Mitgliedsbeitrag enthalten, der umgerechnet weniger als 1 Euro pro Tag betrÀgt.
Informationsangebote zu gesetzlichen Neuerungen
Neben individuellen Beratungsangeboten reagiert der Ărzteverband auch auf aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen. FĂŒr die kommenden Wochen kĂŒndigte der Virchowbund kostenfreie Webinare zum GKV-Spargesetz an. Die digitalen Informationsveranstaltungen sind fĂŒr den 21.09.2026 sowie fĂŒr den 06.10.2026 terminiert, um ĂŒber die finanziellen und strukturellen Auswirkungen der Vorgaben auf die Praxen zu informieren.
Wer seine Praxis wirtschaftlich sicher aufstellen will, braucht belastbare Vergleichswerte statt BauchgefĂŒhl. Der Leitfaden zeigt, wie Sie Ihre Kennzahlen mit Branchendurchschnitten abgleichen und wo Sie ansetzen sollten. Kostenlosen Praxis-Leitfaden anfordern
Vorgaben bei Krankheitsausfall und Vertretung
Ăber die wirtschaftliche Beratung hinaus gibt der Virchowbund Handlungsempfehlungen fĂŒr den Praxisbetrieb in Sondersituationen. FĂŒr den Fall einer Erkrankung rĂ€t der Verband VertragsĂ€rzten dazu, frĂŒhzeitig eine Vertretung in der nĂ€heren Umgebung zu organisieren.
Dabei sind feste berufs- und vertragsarztrechtliche Fristen zu beachten:
- Dauert die Vertretung lÀnger als 1 Woche, muss dies der KassenÀrztlichen Vereinigung (KV) gemeldet werden.
- Eine förmliche Genehmigung durch die KV ist erst dann erforderlich, wenn die Vertretung einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten innerhalb von 12 Monaten umfasst.
Bei Krankheit zĂ€hlen Fristen: Ab mehr als einer Woche Vertretung muss die KV informiert werden, eine Genehmigung wird erst bei mehr als drei Monaten in zwölf Monaten fĂ€llig. Die Checkliste fĂŒhrt Sie Schritt fĂŒr Schritt durch Vertretung, ruhend gestellte Zulassung und Praxisausfallversicherung. Checkliste jetzt herunterladen
FĂŒr den Fall eines lĂ€ngerfristigen Ausfalls rĂ€t der Verband dazu, die Zulassung ruhend zu stellen. Um die Praxis vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Fehlzeiten zu schĂŒtzen, verweist der Verband auf den Nutzen einer Praxisausfallversicherung.
Eine solche Police ersetzt bei Krankheit, Unfall sowie behördlich angeordneter QuarantĂ€ne sowohl den entgangenen Betriebsgewinn als auch die laufenden Praxis-Fixkosten. Dazu zĂ€hlen unter anderem Personalausgaben in Form von GehĂ€ltern, Mietkosten fĂŒr die PraxisrĂ€ume sowie fĂ€llige Steuern.
