VL-Ansprüche, Millionen

VL-Ansprüche: 20 Millionen Arbeitnehmer schöpfen Förderung nicht aus

Veröffentlicht am: 20.09.2026 um 07:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Millionen Beschäftigte verzichten auf Arbeitgeberzuschüsse und Förderungen. ETF-Sparpläne können über sieben Jahre höhere Endbeträge als Banksparen erzielen.

Vermögenswirksame Leistungen: So viel Geld bleibt ungenutzt
Ein leeres Sparbuch und eine Münze auf einem schlichten Holztisch, die das Thema ungenutzter Sparpotenziale symbolisieren. Illustration mit AI erstellt.

In Deutschland schöpfen Millionen von Arbeitnehmern ihre Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen (VL) nicht aus. Aktuellen Berichten zufolge haben rund 20 Millionen Beschäftigte einen entsprechenden Anspruch, doch ein erheblicher Teil dieser Gruppe ruft die Leistungen nie ab. Damit entgehen den Betroffenen nicht nur direkte Zuschüsse des Arbeitgebers, sondern auch staatliche Förderungen und potenzielle Marktrenditen.

Vermögenswirksame Leistungen gelten als ein bewährtes Instrument zur Förderung des privaten Vermögensaufbaus. Dennoch bleibt das Potenzial in der Breite des Arbeitsmarktes oft ungenutzt.

Finanzexperten weisen darauf hin, dass viele Arbeitnehmer sich der bestehenden Möglichkeiten oder der konkreten Höhe der Zuschüsse nicht bewusst sind. Dabei können die Zahlungen je nach Arbeits- oder Tarifvertrag einen nennenswerten Beitrag zur langfristigen Vorsorge leisten.

Struktur der Arbeitgeberzuschüsse und staatlichen Förderungen

Die Höhe der monatlichen Zuschüsse durch den Arbeitgeber variiert deutlich. Je nach Unternehmen und geltenden Tarifvereinbarungen bewegen sich die Zahlungen zwischen 6 und 40 Euro pro Monat. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich daraus ein maximaler Förderbetrag von 480 Euro, den Arbeitgeber direkt in die gewählte Anlageform des Mitarbeiters einzahlen.

Zusätzlich zu den arbeitgeberseitigen Leistungen gewährt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitnehmersparzulage. Diese Förderung ist an die Art der Anlage sowie an Einkommensgrenzen gebunden. Seit den letzten Anpassungen liegen diese Grenzen bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammenveranlagte Paare.

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Bei der staatlichen Förderung wird zwischen verschiedenen Anlageklassen unterschieden:
- ETF-Sparen: Hier beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 Prozent auf Einzahlungen von bis zu 400 Euro pro Jahr, was einer maximalen Förderung von 80 Euro entspricht.
- Bausparen: In diesem Bereich liegt die Zulage bei 9 Prozent auf maximal 470 Euro pro Jahr, woraus ein Höchstbetrag von 43 Euro resultiert.

Renditevergleich: ETF-Sparen gegenüber klassischen Banksparplänen

Die Wahl der Anlageform hat erheblichen Einfluss auf das Endergebnis nach der üblichen Laufzeit von sieben Jahren (sechs Jahre Einzahlung, ein Jahr Ruhephase). Berechnungen verdeutlichen die Differenzen zwischen konservativen und aktienorientierten Modellen.

Bei einer monatlichen Einzahlung von 40 Euro über einen Zeitraum von sieben Jahren erzielt ein klassischer Banksparplan mit einer Verzinsung von 1,5 Prozent pro Jahr ein Endergebnis von rund 3.020 Euro. Wird das Kapital hingegen in einen ETF-VL-Sparplan investiert, der eine durchschnittliche Rendite von 6,5 Prozent pro Jahr erzielt, beläuft sich die Summe auf rund 3.680 Euro.

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Bezieht man die staatliche Arbeitnehmersparzulage in die Kalkulation mit ein, vergrößert sich der Vorteil weiter. In diesem Szenario steigt der Wort des Banksparplans auf rund 3.500 Euro, während die ETF-Variante ein Volumen von rund 4.240 Euro erreicht. Historische Daten stützen diese Kalkulationen, da globale Aktienindizes langfristig eine Rendite von 6 bis 8 Prozent pro Jahr aufweisen.

Trotz dieser signifikanten Unterschiede in der Kapitalentwicklung bleiben viele Ansprüche ungenutzt. Fachleute raten Arbeitnehmern dazu, ihre Gehaltsabrechnungen oder Arbeitsverträge auf entsprechende Klauseln zu prüfen, um den Prozess für den Erhalt der VL-Zahlungen in Gang zu setzen.

Da es sich bei den vermögenswirksamen Leistungen um eine zweckgebundene Zahlung handelt, ist lediglich der Abschluss eines entsprechenden Sparvertrags und die Vorlage der Arbeitgeberbescheinigung erforderlich, um von den Zuschüssen zu profitieren.

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