Volkswagen-Urteil, Gericht

Volkswagen-Urteil: Gericht zwingt Konzern zu 20.700 Euro Nachzahlung

31.05.2026 - 01:05:36 | boerse-global.de

Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestĂ€tigt Anspruch auf volle PrĂ€mien fĂŒr zwei langjĂ€hrige Mitarbeiter. Der Sparkurs des Autobauers stĂ¶ĂŸt damit auf rechtliche Grenzen.

Volkswagen-Urteil: Gericht zwingt Konzern zu 20.700 Euro Nachzahlung - Foto: ĂŒber boerse-global.de
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Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat Volkswagen dazu verurteilt, zwei Mitarbeitern die vollen JubilĂ€umsprĂ€mien zu zahlen. Die Entscheidung vom 29. Mai 2026 bestĂ€tigt damit frĂŒhere Urteile des Arbeitsgerichts Braunschweig aus dem September 2025. Der Autobauer war in Berufung gegangen – ohne Erfolg.

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Der Streit um die gekĂŒrzten Bonuszahlungen

Im Kern geht es um eine drastische Änderung der betrieblichen Praxis. Bislang erhielten VW-Mitarbeiter fĂŒr 25 Jahre Betriebszugehörigkeit das 1,45-Fache ihres Monatsgehalts, fĂŒr 35 Jahre sogar das 2,9-Fache. Doch Anfang 2025 strich der Konzern diese leistungsorientierte Regelung und ersetzte sie durch feste PauschalbetrĂ€ge: 6.000 Euro fĂŒr 25 Jahre, 12.000 Euro fĂŒr 35 Jahre. FĂŒr die betroffenen BeschĂ€ftigten bedeutete das einen erheblichen finanziellen Verlust.

Die beiden KlĂ€ger – ein IT-Spezialist und ein Entwickler – hatten ihre 25-jĂ€hrige Betriebszugehörigkeit genau am 1. Januar 2025 erreicht. Ihnen stehen nun Nachzahlungen in Höhe von insgesamt rund 20.700 Euro zu. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskrĂ€ftig, das Gericht ließ jedoch keine Revision zu.

Das entscheidende Argument: der „juristische Sekundenbruchteil"

Die Richter in Hannover stĂŒtzten ihr Urteil auf einen bemerkenswerten juristischen Kniff. Ihr Argument: Die beiden KlĂ€ger hĂ€tten ihre 25 Dienstjahre exakt um Mitternacht des 31. Dezember 2024 vollendet. Weil die Betriebszugehörigkeit technisch gesehen bereits am letzten Tag des alten Jahres endete, seien sie noch nach den alten, großzĂŒgigeren Tarifregeln zu behandeln – nicht nach den gekĂŒrzten SĂ€tzen, die erst am 1. Januar 2025 in Kraft traten.

VW hatte dagegengehalten, ein rĂŒckwirkender Tarifvertrag vom 21. Januar 2025 rechtfertige die niedrigeren Zahlungen. Doch das Gericht folgte dieser Argumentation nicht: Der Anspruch auf die PrĂ€mie sei bereits Ende 2024 entstanden, spĂ€tere TarifĂ€nderungen könnten darauf keinen Einfluss mehr haben.

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Weitere Verfahren zeichnen sich ab

Das Urteil dĂŒrfte Signalwirkung haben. Rund 20 weitere Klagen zu JubilĂ€umszahlungen sind beim Arbeitsgericht Braunschweig noch anhĂ€ngig. Die nĂ€chsten Verhandlungstage sind fĂŒr Mitte Juni 2026 angesetzt.

Besonders brisant: In FĂ€llen, in denen das DienstjubilĂ€um zwischen dem 2. und 21. Januar 2025 lag, hat VW bereits gezahlte PrĂ€mienanteile zurĂŒckgefordert – gestĂŒtzt auf die rĂŒckwirkende Tarifvereinbarung. Ob diese Strategie vor Gericht Bestand hat, werden die kommenden Verfahren zeigen. Fest steht: Der Sparkurs des Autobauers stĂ¶ĂŸt zunehmend auf rechtliche Grenzen.

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