Volkswagen-Urteil: LAG zwingt VW zur Zahlung von 20.700 Euro
29.05.2026 - 21:07:33 | boerse-global.deDas Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat Volkswagen zur Zahlung von JubilĂ€umsprĂ€mien an zwei langjĂ€hrige Mitarbeiter verurteilt. Die umstrittene KĂŒrzung der Boni ab Anfang 2025 ist in diesen FĂ€llen unwirksam.
Juristische Sekunde entscheidet ĂŒber 20.700 Euro
Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob ein IT-Spezialist und ein Entwickler Anspruch auf die alte Regelung hatten. Bis zum 31. Dezember 2024 erhielten Mitarbeiter nach 25 Dienstjahren das 1,45-Fache ihres Monatsgehalts als PrĂ€mie. Zum 1. Januar 2025 fĂŒhrte VW eine pauschale Zahlung von 6.000 Euro ein.
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Das Gericht stellte fest: Die beiden KlĂ€ger vollendeten ihr 25-jĂ€hriges DienstjubilĂ€um exakt um Mitternacht am 31. Dezember 2024. Diese âjuristische Sekunde" am Jahresende bedeutete, dass die alte Bonusregelung fĂŒr sie galt. VW muss nun die Differenz zwischen Pauschale und gehaltsabhĂ€ngiger PrĂ€mie zahlen â insgesamt 20.700 Euro (7.700 Euro fĂŒr den einen, 13.000 Euro fĂŒr den anderen Mitarbeiter).
RĂŒckwirkende Ănderung und weitere Verfahren
Das Urteil vom 29. Mai 2026 bestÀtigte eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig aus September 2025. Die Revision lieà das LAG nicht zu.
Der Konflikt entstand durch eine TarifvertragsĂ€nderung vom 21. Januar 2025, die VW rĂŒckwirkend zum Jahresbeginn anwendete. WĂ€hrend das Gericht jenen Recht gab, die ihr JubilĂ€um bis Ende 2024 erreichten, bleibt die Lage fĂŒr andere Mitarbeiter kompliziert. Rund 20 weitere Klagen zu den JubilĂ€umszahlungen sind anhĂ€ngig, weitere Verhandlungen sind fĂŒr Mitte Juni 2026 angesetzt.
Millionenklage von Whistleblowern gescheitert
In einem zweiten Verfahren wies das LAG Niedersachsen am selben Tag die Klage zweier ehemaliger VW-Manager ab. Sie forderten 7,5 Millionen Euro Schadensersatz und argumentierten, nach der Meldung gesundheitsgefÀhrdender Stoffe in HochdÀchern von VW-Nutzfahrzeugen beruflich benachteiligt worden zu sein.
Die KlĂ€ger sahen ihre KĂŒndigung als direkte Folge der Whistleblower-TĂ€tigkeit. VW wies die VorwĂŒrfe stets zurĂŒck und hĂ€lt die KĂŒndigungen fĂŒr gerechtfertigt. Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte die Klage bereits im Juni 2025 abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hatte im Dezember 2025 klargestellt: FĂŒr eine unzulĂ€ssige VergeltungsmaĂnahme nach dem Hinweisgeberschutzgesetz muss ein klarer Kausalzusammenhang bestehen â bloĂe zeitliche NĂ€he reicht nicht.
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KI-Professur als Zukunftsstrategie
Parallel zu den juristischen Auseinandersetzungen treibt VW die technische Entwicklung voran. Gemeinsam mit der TU Braunschweig entsteht eine neue Stiftungsprofessur fĂŒr KĂŒnstliche Intelligenz in der Produktentwicklung. Die Initiative wird von der VW-IT-FĂŒhrung unterstĂŒtzt und zielt darauf ab, KI als SchlĂŒsseltechnologie zur Beschleunigung von Entwicklungsprozessen zu nutzen. Die Besetzung der Professur ist fĂŒr Oktober 2026 geplant â ein klares Signal, dass der Konzern trotz arbeitsrechtlicher Turbulenzen in die Zukunft investiert.
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