Volkswagen-Urteil, Euro

Volkswagen-Urteil: LAG zwingt zu 20.700 Euro Nachzahlung fĂŒr JubilĂ€umsprĂ€mien

30.05.2026 - 05:17:52 | boerse-global.de

Das LAG Niedersachsen verpflichtet Volkswagen zur Zahlung alter JubilÀumsprÀmien an Mitarbeiter mit DienstjubilÀum zum 1. Januar 2025.

Volkswagen-Urteil: LAG zwingt zu 20.700 Euro Nachzahlung fĂŒr JubilĂ€umsprĂ€mien - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Volkswagen-Urteil: LAG zwingt zu 20.700 Euro Nachzahlung fĂŒr JubilĂ€umsprĂ€mien - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Mai 2026 dazu verurteilt, langjÀhrigen Mitarbeitern die vollen JubilÀumsprÀmien zu zahlen. Die Entscheidung betrifft BeschÀftigte, die ihre Betriebszugehörigkeits-Meilensteine genau zum Jahresbeginn 2025 erreicht haben.

Der Streit um die „juristische Sekunde“

Im Zentrum des Rechtsstreits steht ein Tarifabschluss zwischen Volkswagen und der IG Metall vom Dezember 2024. Die Vereinbarung, die am 21. Januar 2025 unterzeichnet wurde, sah deutliche KĂŒrzungen bei den sogenannten JubilĂ€umszuwendungen vor – rĂŒckwirkend zum 1. Januar 2025.

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Bislang erhielten Mitarbeiter nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit 1,45 MonatsgehĂ€lter, nach 35 Jahren sogar 2,9 MonatsgehĂ€lter. Das neue Modell ersetzt diese Regelung durch Pauschalzahlungen von 6.000 Euro beziehungsweise 12.000 Euro. FĂŒr viele BeschĂ€ftigte bedeutet das einen Verlust von mehreren tausend Euro.

Das Gericht befasste sich mit zwei konkreten FĂ€llen: dem IT-Spezialisten Jens B. und dem Entwickler Uwe F. Beide feierten ihr DienstjubilĂ€um am 1. Januar 2025. Die Richter entschieden: Weil ihre Betriebszugehörigkeit exakt um Mitternacht des 31. Dezember 2024 vollendet war, gelten noch die alten Bonuszahlungen. Diese „juristische Sekunde“ vor Inkrafttreten der neuen Regelung machte den Unterschied.

20.700 Euro Nachzahlung – und weitere Verfahren

Volkswagen hatte den betroffenen Mitarbeitern die Differenz zwischen alter und neuer PrĂ€mie einbehalten oder zurĂŒckgefordert. Nun muss der Konzern insgesamt 20.700 Euro an die beiden KlĂ€ger nachzahlen – 7.700 Euro an den einen, 13.000 Euro an den anderen.

Das Urteil bestĂ€tigt damit frĂŒhere Entscheidungen des Arbeitsgerichts Braunschweig vom September 2025 und weist die Berufung des Autobauers zurĂŒck.

Doch nicht alle Mitarbeiter haben Grund zur Freude. BeschĂ€ftigte, deren JubilĂ€um zwischen dem 2. und 21. Januar 2025 lag, sind mit ihren Klagen bislang gescheitert. Das aktuelle Urteil ist zudem noch nicht rechtskrĂ€ftig – eine weitere Revision ließ das Gericht nicht zu.

Der Rechtsstreit dĂŒrfte jedoch weitergehen: Rund 20 weitere Verfahren sind anhĂ€ngig, weitere Verhandlungen sind fĂŒr Mitte Juni 2026 angesetzt. Die Frage, ob VW die alten PrĂ€mienregeln fĂŒr eine ganze Gruppe von Mitarbeitern anwenden muss, bleibt damit vorerst offen.

Abgewiesene Schadensersatzklage ehemaliger Manager

In einem zweiten Verfahren am selben Tag wies das LAG Niedersachsen eine Schadensersatzklage zweier ehemaliger FĂŒhrungskrĂ€fte gegen Volkswagen ab. Die KlĂ€ger hatten 7,5 Millionen Euro gefordert. Sie argumentierten, sie seien beruflich benachteiligt worden, nachdem sie auf gesundheitsgefĂ€hrdende Stoffe in den HochdĂ€chern von VW-Nutzfahrzeugen hingewiesen hatten.

Das Gericht sah es als nicht ausreichend belegt an, dass den Whistleblowern Aufstiegschancen verwehrt oder Vergeltungsmaßnahmen ergriffen wurden. Anders als im PrĂ€mien-Streit ließen die Richter hier eine Revision zu. Volkswagen-Vertreter zeigten sich zufrieden mit der Abweisung der Manager-Klage.

Die VW-Aktie reagierte verhalten auf die Entscheidungen: Im XETRA-Handel notierte sie nahezu unverÀndert mit einem minimalen Minus.

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