Vorsteuerabzug: BFH stÀrkt Anspruch bei gescheiterten Projekten
Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 04:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Abgrenzung zwischen Werklieferung und Werkleistung bleibt ein Dauerbrenner im Steuerrecht. Neue BFH-Urteile sorgen nun fĂŒr mehr Klarheit â und stĂ€rken den Vorsteuerabzug in komplexen FĂ€llen.
Wasser als Zutat: Grundsatzurteil erwartet
Ob die Beigabe von Wasser bei der GetrĂ€nkeherstellung bereits eine Werklieferung begrĂŒndet, beschĂ€ftigt die Gerichte. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt lieferte im November 2024 eine erste EinschĂ€tzung, lieĂ aber die Revision zu. Im FrĂŒhjahr 2026 erging der entsprechende Beschluss â nun liegt der Ball beim Bundesfinanzhof.
Die Entscheidung dĂŒrfte wegweisend fĂŒr Branchen sein, in denen Auftragnehmer eigene Rohstoffe beisteuern oder veredeln. SchlieĂlich entscheidet die Einordnung ĂŒber den Ort der Leistung und den anzuwendenden Steuersatz. Kein Wunder also, dass Steuerberater die höchstrichterliche KlĂ€rung mit Spannung erwarten.
Vorsteuerabzug trotz gescheitertem Projekt
Ein am 30. Juli 2026 veröffentlichtes BFH-Urteil dĂŒrfte Unternehmen aufhorchen lassen: Beratungskosten zur Geltendmachung von SchadensersatzansprĂŒchen berechtigen zum Vorsteuerabzug â selbst wenn das zugrunde liegende Projekt nie umgesetzt wurde.
Entscheidend ist laut den Richtern allein, dass die Aufwendungen im Zusammenhang mit einer geplanten wirtschaftlichen TĂ€tigkeit standen. Ein tatsĂ€chlich ausgefĂŒhrter steuerpflichtiger Umsatz ist also nicht erforderlich, solange die Absicht zur unternehmerischen TĂ€tigkeit belegt werden kann.
Anzahlungen: Fehlender Hinweis auf Vorkasse unschÀdlich
Auch bei Anzahlungsrechnungen gibt es neue Rechtssicherheit. Ein BFH-Urteil vom Dezember 2025 stellt klar: Der Vorsteuerabzug ist auch dann zulĂ€ssig, wenn der ausdrĂŒckliche Hinweis auf eine Vorkasse fehlt. Es genĂŒgt, dass fĂŒr den EmpfĂ€nger erkennbar ist, dass die Zahlung fĂŒr eine kĂŒnftige Leistung erfolgt.
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Das gilt selbst dann, wenn die Leistung spĂ€ter wegen Betrugs ausbleibt â sofern der Steuerpflichtige bei der Zahlung von einer ordnungsgemĂ€Ăen AusfĂŒhrung ausgehen durfte.
Vorsicht bei Rechnungskorrekturen
Anders sieht es bei unvollstĂ€ndigen Belegen aus: Das Finanzgericht Köln entschied im November 2024, dass fehlende Leistungsbeschreibungen nicht rĂŒckwirkend geheilt werden können. Ein Revisionsverfahren dazu ist unter dem Aktenzeichen V R 6/26 beim BFH anhĂ€ngig. Unternehmen sollten ihre Rechnungen also sorgfĂ€ltig prĂŒfen, bevor sie den Vorsteuerabzug geltend machen.
BMF reagiert auf EuGH: Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen
Flankiert werden die Urteile durch aktuelle Verwaltungsanweisungen. Am 29. Juli 2026 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium Hinweise zur Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen. Hintergrund: Der EuropĂ€ische Gerichtshof hatte im Juni bestimmte Besteuerungsmerkmale bei konzerninternen Umwandlungen als unionsrechtswidrig eingestuft. Das BMF qualifizierte daraufhin bestimmte ErwerbsvorgĂ€nge als begĂŒnstigte Umstrukturierungen.
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Bereits im MĂ€rz konkretisierte die Finanzverwaltung zudem die Regeln zur DienstwagenĂŒberlassung an Arbeitnehmer. Die Verwaltungsanweisung prĂ€zisiert die Anforderungen an die Besteuerung der privaten Nutzung â und reagiert damit auf die jĂŒngste BFH-Rechtsprechung.
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