Vorsteuerabzug: BFH stÀrkt Rechte bei gescheiterten Projekten
Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 06:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Rechte von Steuerpflichtigen beim Vorsteuerabzug deutlich gestĂ€rkt. Mit dem Urteil vom 7. Mai 2026 (V R 15/24) stellten die Richter klar, dass Unternehmen den Vorsteuerabzug aus Rechtsberatungskosten auch dann geltend machen können, wenn die ursprĂŒnglich geplante unternehmerische TĂ€tigkeit letztlich nie aufgenommen wurde. Dies gilt insbesondere fĂŒr Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen entstehen.
Entscheidung zum Vorsteuerabzug bei Investitionsvorbereitungen
Der BFH befasste sich in seinem Urteil mit der Frage, inwieweit Kosten fĂŒr rechtliche UnterstĂŒtzung, die der Durchsetzung von ErsatzansprĂŒchen dienen, steuerlich berĂŒcksichtigt werden können.
Nach Auffassung des Gerichts ist der Vorsteuerabzug fĂŒr solche Rechtsberatungskosten zulĂ€ssig, sofern eine Absicht zur AusĂŒbung einer unternehmerischen TĂ€tigkeit bestand. Die Tatsache, dass diese TĂ€tigkeit spĂ€ter nicht realisiert wurde, stehe dem Abzug nicht entgegen.
Die Richter ordneten diese Kosten als sogenannte Allgemeinaufwendungen ein. Solche Aufwendungen stĂŒnden in einem direkten und unmittelbareren Zusammenhang mit der wirtschaftlichen GesamttĂ€tigkeit des potenziellen Unternehmers. Damit folgt das Gericht der Linie, dass bereits die Vorbereitungshandlungen fĂŒr eine spĂ€tere GeschĂ€ftstĂ€tigkeit den Status eines Unternehmers begrĂŒnden können.
Fallbeispiel: Gescheitertes Werkstattprojekt eines Autohauses
Ein zentraler Sachverhalt, der dieser Entscheidung zugrunde lag, betraf ein Autohaus. Das Unternehmen beabsichtigte, eine spezialisierte Werkstatt fĂŒr Hundehalter zu eröffnen. Hierzu wurde im Februar 2025 ein entsprechender Vorvertrag mit einem Vermieter geschlossen. Nachdem der Vermieter jedoch von diesem Vertrag zurĂŒckgetreten war, kam das geplante Projekt nicht zur Umsetzung.
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Das Autohaus leitete daraufhin rechtliche Schritte ein, um Schadensersatzforderungen gegen den Vermieter durchzusetzen. Die dabei angefallenen Kosten fĂŒr die juristische Beratung wurden vom Unternehmen als Vorsteuer geltend gemacht.
WĂ€hrend die Finanzverwaltung dies zunĂ€chst kritisch sah, bestĂ€tigte der BFH nun die RechtmĂ€Ăigkeit dieses Vorgehens. Da die Rechtsberatung darauf abzielte, finanzielle EinbuĂen aus einer geplanten unternehmerischen TĂ€tigkeit zu kompensieren, sei die Verbindung zum Unternehmen gegeben.
Bezug zur gescheiterten PKW-Maut und europarechtliche HintergrĂŒnde
Das Urteil hat zudem weitreichende Bedeutung fĂŒr prominente GroĂprojekte. So betrifft die Entscheidung auch die Betreibergesellschaft der gescheiterten PKW-Maut in Deutschland.
Auch in diesem Fall dĂŒrfen die Betreiber die Vorsteuer aus Rechtsberatungskosten abziehen, die fĂŒr die Geltendmachung von EntschĂ€digungszahlungen angefallen sind. Dies gilt ungeachtet dessen, dass die Mautgesellschaften aufgrund des Scheiterns des Systems nie die eigentliche Dienstleistung â das Erheben der Maut â erbracht haben.
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Hintergrund des Scheiterns der PKW-Maut war ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18. Juni 2019 (C-591/17). Der EuGH hatte das deutsche Mautmodell seinerzeit als europarechtswidrig eingestuft, da es Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen faktisch von der Abgabe entlastete und somit eine Diskriminierung auslĂ€ndischer Fahrzeughalter darstellte. Infolge dieser Entscheidung wurde das nationale Vorhaben gestoppt, was zu umfangreichen Schadensersatzprozessen fĂŒhrte.
Einordnung durch Steuerrechtsexperten
Juristen und Steuerberater werten das BFH-Urteil als wichtiges Signal fĂŒr die Planungssicherheit von Investoren. Die Entscheidung unterstreiche, dass das unternehmerische Risiko nicht durch den Verlust des Vorsteuerabzugs bei gescheiterten Projekten zusĂ€tzlich belastet werden solle. Solange die Absicht zur Erzielung steuerpflichtiger UmsĂ€tze dokumentiert ist, bleiben vorab entstandene Beratungskosten im Rahmen der Vorsteuer abzugsfĂ€hig.
Fachleute raten Unternehmen daher dazu, die Vorbereitungsphase neuer GeschĂ€ftszweige sorgfĂ€ltig zu dokumentieren. VertrĂ€ge wie der im Autohaus-Fall genannte Vorvertrag aus dem Februar 2025 dienen als wesentlicher Beleg fĂŒr die Ernsthaftigkeit der unternehmerischen BemĂŒhungen, um im Falle eines Projektabbruchs die steuerlichen Vorteile zu sichern.
