Vorsteuerabzug, München

Vorsteuerabzug: FG München erlaubt Einfuhrumsatzsteuer bei Ex Works

Veröffentlicht am: 13.08.2026 um 15:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das FG München erlaubt den Vorsteuerabzug bei Ex-Works-Importen bereits ab Versendungsbeginn. Auch ein sofortiger Rücktransport schadet nicht.

FG München: Vorsteuerabzug bei Ex-Works-Lieferungen aus Drittländern
Versandunterlagen und Zollpapiere auf einem Schreibtisch vor einer Logistik-Halle mit Containern im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In einer Mitte August 2026 veröffentlichten Analyse setzt sich die Fachredaktion von NWB mit einer grundlegenden Entscheidung des Finanzgerichts München zum Vorsteuerabzug bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen auseinander. Im Zentrum des Urteils steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Importeure die Einfuhrumsatzsteuer steuerlich geltend machen können, wenn die Lieferung auf Basis der Incoterm-Klausel „Ex Works“ (ab Werk) erfolgt.

Verfügungsmacht bereits bei Versendungsbeginn

Das Finanzgericht (FG) München entschied in seinem Urteil vom 9. Dezember 2025 (Az. 5 K 808/23), dass ein Käufer bei vereinbarten Ex-Works-Bedingungen die für den Vorsteuerabzug notwendige Verfügungsmacht bereits mit dem Beginn der Versendung der Ware erlangt. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Berechtigung zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

Nach Auffassung der Münchener Richter ist für den Abzug der Einfuhrumsatzsteuer entscheidend, dass der Unternehmer die Gegenstände für sein Unternehmen eingeführt hat. Durch die vertragliche Vereinbarung „Ex Works“ geht das Risiko und die Verfügungsgewalt bereits am Abholort auf den Erwerber über. Damit erfüllt der Käufer die Voraussetzungen, die Steuer als Vorsteuer geltend zu machen, sofern die Ware im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt wird.

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Streitfall um Tabakwaren und sofortigen Rücktransport

Der Entscheidung lag ein spezifischer Sachverhalt zugrunde, der die zeitliche Abfolge der Warenbewegungen und deren steuerliche Behandlung thematisierte. Der Streitfall betraf den Import von Tabakwaren. Diese wurden am 23. April 2020 in das Inland eingeführt.

Besonders bemerkenswert an dem Verfahren war der Umstand, dass die betreffenden Waren bereits am Folgetag der Einfuhr wieder in ein Drittland zurücktransportiert wurden. Das Gericht stellte klar, dass auch ein solcher sofortiger Rücktransport der Abzugsfähigkeit der Einfuhrumsatzsteuer nicht entgegenstehe. Maßgeblich für die steuerliche Bewertung bleibe der Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsmacht und der Zweck der Einfuhr zum Zeitpunkt des Grenzübertritts.

Rechtliche Einordnung und Bedeutung für die Praxis

Die Analyse der Entscheidung verdeutlicht die Relevanz der gewählten Lieferklauseln im internationalen Warenhandel. Die Incoterm-Klausel „Ex Works“ legt fest, dass der Verkäufer die Ware lediglich an seinem eigenen Standort oder einem anderen benannten Ort zur Verfügung stellen muss. Alle weiteren Kosten und Risiken des Transports sowie die Zollformalitäten gehen zulasten des Käufers.

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Das FG München bestätigte mit seinem Urteil, dass diese zivilrechtliche und logistische Ausgestaltung direkt in die umsatzsteuerliche Bewertung einfließt. Da der Käufer ab dem Werk des Verkäufers über die Ware wie ein Eigentümer verfügen könne, sei er auch als derjenige anzusehen, der die Einfuhr für sein Unternehmen bewirkt.

Für Unternehmen, die regelmäßig Güter aus Drittstaaten unter Ex-Works-Bedingungen beziehen, bietet das Urteil eine wichtigere Rechtssicherheit. Es dokumentiert, dass die kurzfristige Verbringung der Ware oder ein prompter Weitertransport in ein anderes Drittland den Vorsteuerabzug der bei der Einfuhr entrichteten Abgaben nicht gefährdet, solange die Verfügungsmacht zum relevanten Zeitpunkt zweifelsfrei beim Importeur lag. Experten wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Dokumentation des Versendungsbeginns und der vertraglichen Vereinbarungen eine wesentliche Rolle bei der Absicherung des Vorsteuerabzugs spielt.

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