VW-Dieselskandal, Betrugsprozess

VW-Dieselskandal: Neuer Prozess gegen drei Ex-Mitarbeiter

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 05:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
In Braunschweig soll der Prozess gegen drei frühere VW-Mitarbeiter nach einem gescheiterten Auftakt erneut beginnen. Die Strafjustiz untersucht damit weiter, wer für die Abgasmanipulationen persönlich verantwortlich war.

Weitere VW-Verfahren bis Ende 2028

  • Das Landgericht Braunschweig verhandelt über persönliche Verantwortung ehemaliger VW-Führungskräfte und Mitarbeiter.
  • Im vierten Verfahren sollten zunächst elf Beschuldigte angeklagt werden; gegen acht wurde das Verfahren gegen Geldauflagen eingestellt.
  • Für den fünften Prozess gegen sieben frühere Konzernangehörige ist der Auftakt am 24. November vorgesehen.
  • Die Betrugsprozesse zum Dieselskandal bei VW dauern an. (Archivbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
  • Die Terminlisten für die VW-Prozesse im Landgericht Braunschweig sind schier endlos. (Archivbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
  • Ein Angeklagter sitzt in einem Gerichtsaal im Landgericht Braunschweig. (Archivbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
  • Ein Angeklagter sitzt in einem Gerichtsaal im Landgericht Braunschweig. (Archivbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
  • Der VW-Skandal beschäftigt die Justiz weiterhin. (Archivbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
Die Betrugsprozesse zum Dieselskandal bei VW dauern an. (Archivbild)  - Bild: Julian Stratenschulte/dpa Die Terminlisten für die VW-Prozesse im Landgericht Braunschweig sind schier endlos. (Archivbild)  - Bild: Julian Stratenschulte/dpa Ein Angeklagter sitzt in einem Gerichtsaal im Landgericht Braunschweig. (Archivbild)  - Bild: Julian Stratenschulte/dpa Ein Angeklagter sitzt in einem Gerichtsaal im Landgericht Braunschweig. (Archivbild)  - Bild: Julian Stratenschulte/dpa Der VW-Skandal beschäftigt die Justiz weiterhin. (Archivbild)  - Bild: Julian Stratenschulte/dpa

VW-Dieselskandal beschäftigt Braunschweiger Justiz weiter

Am Landgericht Braunschweig soll der Prozess gegen drei ehemalige VW-Mitarbeiter nach einem gescheiterten Auftakt erneut beginnen. Einer der Angeklagten war aus gesundheitlichen Gründen nicht erschienen, deshalb konnte die Anklage zunächst nicht verlesen werden.

Erneuter Versuch nach fehlendem Angeklagten

Der Vorsitzende Richter hielt die Entschuldigung des Betroffenen aus Sicht des Gerichts für nicht ausreichend. Nun ist ein zweiter Versuch vorgesehen, den Prozess zu eröffnen.

Das Verfahren richtet sich zunächst gegen drei Beschuldigte. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, die illegale Abschalteinrichtung mitentwickelt oder nicht gegen deren Weiterentwicklung eingeschritten zu sein.

Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte eingestellt

Ursprünglich richtete sich das vierte Verfahren gegen elf Beschuldigte. Gegen acht von ihnen stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nach Angaben der Anklagebehörde gegen Geldauflagen ein. Zu den Betroffenen gehört demnach auch ein früherer Chef der Volkswagen Group of America, der nach einer Zahlung von 48.500 Euro an die Staatskasse einem öffentlichen Prozess entgeht.

Am 24. November soll sich ein weiteres Verfahren anschließen. Darin geht es um sieben ehemalige Führungskräfte und Mitarbeiter des Konzerns. Für beide Prozesse sind jeweils 150 Verhandlungstage bis Ende 2028 eingeplant.

Vorwürfe reichen bis in die Dieselentwicklung

Die Vorwürfe betreffen im Kern den Zeitraum von November 2006 bis September 2015. Den Angeklagten wird vorgeworfen, an der Entwicklung der Software beteiligt gewesen zu sein oder den Einbau und Verkauf manipulierter Fahrzeuge nicht verhindert zu haben.

In einem der Verfahren kommt der Vorwurf einer uneidlichen Falschaussage hinzu. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig gibt es inzwischen 34 Verfahren mit diesem Tatvorwurf gegen ebenso viele Beschuldigte.

Winterkorn-Verfahren bleibt vorläufig eingestellt

Das Verfahren gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn begann im September 2024, wurde nach einem Unfall aber nach wenigen Verhandlungstagen unterbrochen. Wegen seiner Verhandlungsunfähigkeit ist es vorläufig eingestellt; ob und wann es fortgesetzt wird, bleibt offen.

In einem ersten großen Braunschweiger Betrugsprozess waren vier frühere VW-Führungskräfte schuldig gesprochen worden. Gegen das Urteil, das zwei mehrjährige Haftstrafen und zwei Bewährungsstrafen vorsieht, ist Revision eingelegt worden; es ist daher nicht rechtskräftig.

Der neue Anlauf steht für die ungewöhnlich lange strafrechtliche Aufarbeitung der VW-Dieselaffäre. Die mutmaßlichen Taten liegen zwischen 2006 und 2015, doch die Verfahren ziehen sich wegen ihrer Größe, zahlreicher Beteiligter und gesundheitlicher Probleme einzelner Angeklagter bis in die Gegenwart.

Im Mittelpunkt stehen nicht mehr die technischen Manipulationen als solche, sondern die persönliche Verantwortung in den Entscheidungs- und Kontrollstrukturen des Konzerns. Die Braunschweiger Verfahren sollen klären, wer die Entwicklung oder Weiterverwendung der Abschalteinrichtung vorantrieb, davon wusste oder nicht einschritt. Dabei gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Langwierige Verfahren mit Signalwirkung

Die geplanten Verhandlungstage bis Ende 2028 zeigen die Dimension der Strafprozesse. Der Umfang erschwert eine schnelle Entscheidung, erhöht aber zugleich die Bedeutung jedes einzelnen Verfahrens für die Frage, wie Verantwortung in großen Unternehmen strafrechtlich zugeordnet werden kann.

Für Volkswagen selbst geht es inzwischen vor allem um die Folgen für Vertrauen, Compliance und interne Kontrolle. Für die Automobilindustrie reicht die Bedeutung darüber hinaus: In einer Phase technischer Umbrüche und hohen Kostendrucks müssen Entscheidungen nachvollziehbar, rechtlich abgesichert und wirksam überwacht werden. Die Verfahren können damit auch Jahre nach dem Bekanntwerden der Manipulationen Maßstäbe für den Umgang mit Unternehmensverantwortung setzen.

NDR: „Dieselskandal bei VW: Angeklagter erscheint nicht vor Gericht“ (02.11.2026)

Der Beitrag bestätigt, dass der Prozess gegen drei ehemalige VW-Mitarbeiter wegen der Abwesenheit eines Angeklagten nicht wie geplant beginnen konnte. Er hebt zusätzlich die angekündigte mögliche Reaktion bei einem erneuten unentschuldigten Fernbleiben sowie die Vorwürfe zur Entwicklung der illegalen Software hervor.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70460729 |