Wegezeiten sind Arbeitszeit: EuGH-Urteil kostet Unternehmen Nachzahlungen
Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 19:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Wer Personal über Dienstleister aus anderen EU-Staaten einsetzt, muss strenge Auflagen erfüllen. Fehlen Erlaubnisse oder Bescheinigungen, drohen harte finanzielle Konsequenzen.
Fehlende Erlaubnis: Der Auftraggeber wird zum Arbeitgeber
Die Beauftragung von Firmen aus Polen, Rumänien oder Bulgarien erfordert besondere Sorgfalt. Entscheidend ist: Der Dienstleister braucht eine gültige deutsche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Fehlt diese Genehmigung, gilt der Auftraggeber rechtlich als Arbeitgeber der eingesetzten Kräfte. Die Folge: volle Haftung für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
A1-Bescheinigung: Der Schlüssel zur Sozialversicherung
Die A1-Bescheinigung ist der zentrale Nachweis, dass eine im Ausland tätige Person weiterhin im Herkunftsstaat sozialversichert ist. Sie gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige, die vorübergehend in EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder Großbritannien arbeiten.
Seit dem 1. Januar 2025 läuft der Antrag zwingend elektronisch. Fehlt der Nachweis, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch erhebliche betriebliche Verzögerungen. Immerhin: Auf EU-Ebene sind Erleichterungen geplant. Bei Geschäftsreisen von bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Kalendertagen soll die A1-Pflicht entfallen. Ausgenommen bleibt voraussichtlich der Bausektor – wegen des hohen Schwarzarbeitsrisikos bleiben dort die Auflagen streng.
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EuGH-Urteil: Wegezeiten sind Arbeitszeit
Auch arbeitszeitrechtliche Vorgaben fordern Unternehmen heraus. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. September 2015 (Az. C-266/14) hat Beschäftigte ohne festen Arbeitsort gestärkt: Fahrten zwischen Wohnung und erstem sowie letztem Kunden gelten als Arbeitszeit – sofern der Arbeitnehmer währenddessen dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und dessen Anweisungen unterliegt. Unternehmen, die diese Zeiten bislang nicht berücksichtigt haben, drohen Nachzahlungsverpflichtungen.
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Vorsorge: Verträge regelmäßig prüfen
Besonders Betriebe in Landwirtschaft und Baugewerbe sollten ihre Verträge mit ausländischen Dienstleistern regelmäßig kontrollieren. Die Sicherstellung der A1-Bescheinigungen für jede eingesetzte Person und die Verifizierung der Überlassungserlaubnis verhindern eine unbeabsichtigte Arbeitgeberstellung. Steuerlich sollten Unternehmen zudem Geschäftsführerbezüge oder Tantiemen bei verbundenen Unternehmen im Blick behalten – hier setzen die Finanzbehörden oft enge Grenzen bei der Anerkennung.
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