Wegzugsbesteuerung: Neue Nachweispflicht endet am 31. Dezember 2026
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem Budgetmaßnahmengesetz 2026 greift eine Neuerung für Fälle der Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung. Der Gesetzgeber sieht eine einmalige Nachweispflicht vor, die von den Betroffenen fristgerecht erfüllt werden muss. Wie Steuerexperten in einem Bericht vom 12. Oktober 2026 erläutern, endet die Frist zur Erfüllung dieser Verpflichtung am 31. Dezember 2026.
Betroffener Personenkreis und Gegenstand der Meldung
Die gesetzliche Regelung richtet sich sowohl an Steuerpflichtige selbst als auch an deren Rechtsnachfolger. Im Rahmen der neuen Vorgaben müssen die Verpflichteten gegenüber den Abgabenbehörden dokumentieren, dass in der Zwischenzeit kein Festsetzungstatbestand eingetreten ist. Als typisches Beispiel für einen solchen Tatbestand gilt insbesondere eine Veräußerung der betroffenen Wirtschaftsgüter oder Vermögenswerte.
Neben der Bestätigung, dass kein steuerauslösender Umstand verwirklicht wurde, verlangt das Gesetz von Steuerpflichtigen und Rechtsnachfolgern zudem die Angabe und den Nachweis der aktuellen Anschrift. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Finanzverwaltung über den aktuellen Aufenthaltsort sowie den steuerlichen Status informiert bleibt.
Betroffene Wegzugsfälle sollten jetzt geprüft werden: Bis zum 31. Dezember 2026 muss gegenüber den Abgabenbehörden dokumentiert werden, dass kein Festsetzungstatbestand eingetreten ist — und die aktuelle Anschrift nachgewiesen werden. Unser kostenloser Leitfaden zeigt, welche Unterlagen je Vermögensart zulässig sind und wie die Einreichung Schritt für Schritt abläuft. Kostenlosen Leitfaden zur Nachweispflicht anfordern
Zulässige Nachweise und Einreichungsweg
Für die Erfüllung der Nachweispflicht kommen je nach Art des betroffenen Vermögens unterschiedliche Dokumente in Betracht. Zur Belegung des fortbestehenden Eigentums und des Nichteintritts eines Festsetzungstatbestands dienen unter anderem Depotauszüge bei Wertpapieren oder aktuelle Firmenbuchauszüge bei Unternehmensbeteiligungen.
Fehlt die Dokumentation, drohen steuerliche Nachteile und Verfahrenskomplikationen mit der Abgabenbehörde. Wer als Steuerpflichtiger oder Rechtsnachfolger betroffen ist, findet hier eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung: welche Nachweise zulässig sind, wie die digitale Übermittlung funktioniert und welche Fristen Sie einhalten müssen. Fristenkalender und Nachweis-Checkliste sichern
Die Übermittlung der erforderlichen Nachweise und Angaben an die Finanzbehörden kann auf digitalem Weg erfolgen. Steuerberater weisen darauf hin, dass hierfür das elektronische Verfahren über FinanzOnline genutzt werden kann, konkret über die Eingabeart des Anbringens unter der Kategorie „Sonstiges“.
Da das Fristende mit dem 31. Dezember 2026 feststeht, empfiehlt sich für betroffene Steuerpflichtige und Rechtsnachfolger eine zeitnahe Prüfung bestehender Wegzugsfälle. Das fristgerechte Zusammenstellen der geforderten Dokumente verhindert mögliche steuerliche Nachteile oder Verfahrenskomplikationen mit der Abgabenbehörde.
