Wehrpflicht-Reform: 34 Millionen MĂ€nner brauchen Genehmigung fĂŒr Ausland
04.07.2026 - 09:40:19 | boerse-global.de
Die Neuregelung des Wehrpflichtgesetzes gilt auch in Friedenszeiten â und nicht mehr nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Konkret: Wer lĂ€nger als drei Monate ins Ausland will, braucht grĂŒnes Licht aus Berlin. Betroffen sind laut SchĂ€tzungen rund 34 Millionen MĂ€nner. Frauen sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen.
Genehmigung gilt derzeit als erteilt
Praktische Folgen hat die Regelung aktuell kaum. Das Verteidigungsministerium hat eine generelle Ausnahme per Verwaltungsvorschrift erlassen. Die Genehmigung gilt demnach als erteilt, solange kein verpflichtender Wehrdienst besteht.
Der CDU-Politiker Thorsten Frei erklĂ€rte Mitte April, die Regelung habe derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen. Erst bei einer deutlichen Verschlechterung der Sicherheitslage â und einer möglichen WiedereinfĂŒhrung der Wehrpflicht â wĂŒrde die Reisefreiheit tatsĂ€chlich eingeschrĂ€nkt.
Kritik: BĂŒrokratie ohne Mehrwert
Die Neuregelung sorgt fĂŒr Unmut. Lutz Goebel vom Nationalen Normenkontrollrat spricht von einer bĂŒrokratischen Belastung ohne erkennbaren Mehrwert. Verfassungsrechtler wie Boehme-NeĂler sehen einen unverhĂ€ltnismĂ€Ăigen Eingriff in Grundrechte.
Auch politisch gibt es Widerstand â von den GrĂŒnen, der Linken und dem BĂŒndnis Sahra Wagenknecht. Kritiker ziehen Vergleiche zu restriktiven Ausreiseregelungen frĂŒherer Jahrzehnte. Das Ministerium arbeitet unterdessen an weiteren Ausnahmen, um den Aufwand fĂŒr BĂŒrger und Behörden zu begrenzen.
Reservegesetz: Pflichtdienst fĂŒr Reservisten kommt
Die verschĂ€rften Meldepflichten sind Teil einer gröĂeren Strategie. Die Bundeswehr soll bis 2035 von aktuell 184.000 auf bis zu 270.000 Soldaten wachsen.
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Am 1. Juli brachte das Bundeskabinett das ReservestĂ€rkungsgesetz auf den Weg. Kernpunkt: Die sogenannte doppelte Freiwilligkeit fĂ€llt weg. KĂŒnftig können Reservisten verpflichtend herangezogen werden â und zwar fĂŒr drei bis zwölf Wochen pro Jahr.
Die Gesamtdienstzeit liegt bei maximal sechs bis zwölf Monaten. Herangezogen werden können MĂ€nner bis 45 Jahre (bei weniger als einem Jahr Vordienstzeit) â in höheren Dienstgraden sogar bis 68. Auch AuslandseinsĂ€tze sind möglich.
Das Gesetz soll Anfang 2027 in Kraft treten. Die Reserve soll bis 2033 auf mindestens 200.000 Personen wachsen.
Die tiefgreifenden Reformen bei der Bundeswehr sind Teil einer umfassenden Zeitenwende, die auch den Energiemarkt und die RĂŒstungsindustrie transformiert. Dieser Leitfaden analysiert die Milliardenchancen, die aus der neuen Sicherheitsarchitektur Europas entstehen. Kostenlosen Report zu Verteidigung und Rendite anfordern
Die Koalition unter Kanzler Merz sichert damit die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ab. Gleichzeitig steht sie in der Kritik: Die Suche nach dem Gleichgewicht zwischen staatlicher Kontrolle und individueller Freiheit wird schĂ€rfer â nicht zuletzt wegen weiterer Reformvorhaben etwa bei der Informationsfreiheit.
