Weihnachtsgeld, Tarifvertrag

Weihnachtsgeld: 79% mit Tarifvertrag erhalten Zahlung, 42% ohne

12.06.2026 - 23:26:10 | boerse-global.de

Die NGG ruft Beschäftigte zur Prüfung von Sonderzahlungen auf. Tarifgebundene Betriebe zahlen deutlich häufiger Weihnachtsgeld als tariflose.

NGG warnt: Große Lücke bei Weihnachtsgeld durch Tarifbindung
Weihnachtsgeld - Nahaufnahme von Händen, die Euro-Banknoten austauschen, mit einem verschwommenen Bürohintergrund, der Weihnachtsgeld symbolisiert. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert Beschäftigte auf, ihre Ansprüche auf Jahressonderzahlungen genau zu prüfen. Hintergrund sind eklatante Unterschiede zwischen tarifgebundenen und tariflosen Betrieben.

79 Prozent mit Tarifbindung bekommen Weihnachtsgeld

Nach Daten der Hans-Böckler-Stiftung hängt der Erhalt von Weihnachtsgeld maßgeblich an der Tarifbindung. 79 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen erhalten die Sonderzahlung. In Betrieben ohne Tarifvertrag sind es nur 42 Prozent.

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Am Beispiel Thüringens zeigt sich das Gefälle besonders deutlich. Beschäftigte mit Tarifvertrag verdienen dort durchschnittlich 800 Euro mehr pro Monat. Das tarifliche Monatseinkommen liegt bei 3.360 Euro, ohne Tarifbindung bei nur 2.550 Euro.

Die NGG warnt vor einem strukturellen Wandel: 2003 hatten noch 56 Prozent der Thüringer Beschäftigten einen Tarifvertrag. Inzwischen sind es nur noch 44 Prozent. Die Gewerkschaft fordert eine politische Stärkung der Tarifbindung.

Auch Minijobber haben Anspruch auf Weihnachtsgeld

Die NGG betont: Auch Minijobber können Weihnachtsgeld beanspruchen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es Arbeitgebern, geringfügig Beschäftigte auszuschließen, wenn andere Mitarbeiter die Sonderzahlung erhalten.

Rechtlich wichtig: Weihnachtsgeld darf nicht durch eine Inflationsausgleichsprämie ersetzt werden. Seit Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro pro Monat, zuvor waren es 556 Euro.

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Zum 1. Juli 2026 kommt eine weitere Änderung: Wer sich von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, kann diesen Schritt einmalig widerrufen. Ein schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber genügt.

Arbeitgeber warnen vor steigenden Kosten

Der Handelsverband Deutschland (HDE) schlägt Alarm. Geplant ist eine Anhebung des pauschalen Arbeitgeberbeitrags für Minijobs von 13 auf 17,5 Prozent. Der Verband rechnet mit Mehrkosten von 1,6 Milliarden Euro pro Jahr für die Branche.

Doch damit nicht genug: Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht ab 2027 einen Pauschalbeitrag zur Pflegeversicherung für Minijobs von 3,6 Prozent vor – allein vom Arbeitgeber zu tragen. Gleichzeitig steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung auf über 7.000 Euro monatlich.

DGB fordert mehr Transparenz bei Gehältern

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) veröffentlichte neue Handlungsleitfäden zur Entgelttransparenzrichtlinie. Ziel: Lohnunterschiede sichtbarer machen. Steuerlich schlägt der DGB eine Entlastung für 95 Prozent der Beschäftigten vor, finanziert durch eine einmalige Vermögensabgabe auf Nettovermögen über 10 Millionen Euro.

International zeigt sich ein anderer Trend: In Österreich halbierte der Nationalrat die steuerfreie Mitarbeiterprämie für 2026 auf maximal 500 Euro. Im Vorjahr lag sie noch bei 1.000 Euro.

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