Weitere EilantrÀge gegen Finanzpaket ohne Erfolg
17.03.2025 - 22:17:04 | dpa.deDas Bundesverfassungsgericht verwarf mehrere EilantrÀge gegen die geplante Abstimmung, wie das höchste deutsche Gericht am Abend mitteilte. Darunter waren AntrÀge von Bundestagsabgeordneten von AfD, Linke, FDP und dem BSW.
In der AbwĂ€gung wĂ€re der Schaden aus Sicht des Gerichts höher, wenn eine einstweilige Anordnung erginge und die Sondersitzung des Bundestags gestoppt wĂŒrde - der Antrag aber in der Hauptsache keinen Erfolg hĂ€tte. Der Eingriff in die Autonomie des Parlaments wĂ€re dann erheblich. Ob der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens die Abgeordnetenrechte verletzt hat, soll ungeachtet der Eilentscheidung jeweils in der Hauptsache geklĂ€rt werden.
Schon am Freitag hatte das Gericht mehrere AntrĂ€ge gegen die einberufenen Sondersitzungen des alten Bundestags verworfen. Sie seien unbegrĂŒndet. Der alte Bundestag sei in seinen Handlungsmöglichkeiten bis zum Zusammentritt des neuen Bundestags nicht beschrĂ€nkt, betonte der Senat. Auch EilantrĂ€ge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens waren erfolglos geblieben.
Zweidrittelmehrheiten nötig
Union und SPD wollen am Dienstag mit den GrĂŒnen ein schuldenfinanziertes Sondervermögen fĂŒr Infrastruktur im Umfang von 500 Milliarden Euro sowie eine Lockerung der Schuldenbremse fĂŒr Verteidigungsausgaben beschlieĂen. Die PlĂ€ne erfordern GrundgesetzĂ€nderungen, fĂŒr die in Bundestag und Bundesrat Zweidrittelmehrheiten benötigt werden.
Im neuen Bundestag - der spĂ€testens am 25. MĂ€rz erstmals zusammentreten muss - kĂ€me eine solche Mehrheit nur noch mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande. Deshalb hatten Union und SPD mit den GrĂŒnen verhandelt, um die BeschlĂŒsse noch mit alten Mehrheiten zu fĂ€llen. Am Freitagnachmittag verkĂŒndeten die drei Seiten eine Einigung.
Am Sonntag hatten daraufhin weitere Abgeordnete Einspruch in Karlsruhe angekĂŒndigt. Sie argumentierten, die Beratungszeit fĂŒr das Schuldenpaket reiche nicht aus. Verfassungswidrig sei vor allem, dass nur drei Tage vor der Abstimmung weitere gravierende Ănderungen vorgelegt worden seien.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat der Zweite Senat mit der jĂŒngsten Entscheidung ĂŒber alle bis dato vorliegenden EilantrĂ€ge in Organstreitverfahren - also von Abgeordneten und Fraktionen - zur Sondersitzung entschieden. AnhĂ€ngig am Gericht sind noch Verfassungsbeschwerden von BĂŒrgern.
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