Whistleblower-Klage, Gericht

Whistleblower-Klage: Gericht weist 7,5-Millionen-Forderung ab

30.05.2026 - 22:41:15 | boerse-global.de

Landesarbeitsgericht weist 7,5-Millionen-Forderung ehemaliger VW-Führungskräfte ab. Die Kläger scheitern mit Whistleblower-Vorwürfen.

Whistleblower-Klage: Gericht weist 7,5-Millionen-Forderung ab - Foto: über boerse-global.de
Whistleblower-Klage: Gericht weist 7,5-Millionen-Forderung ab - Foto: über boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Schadenersatzklage zweier früherer Spitzenmanager gegen Volkswagen abgewiesen. Die Kläger forderten rund 7,5 Millionen Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld – sie fühlten sich nach eigenen Angaben als Whistleblower beruflich benachteiligt.

Gericht sieht keine Kausalität

Die Kammer in Hannover (Az. 17 SLa 618/25 und 17 SLa 619/25) entschied am 29. Mai 2026: Die ehemaligen Führungskräfte konnten keinen ausreichenden Nachweis erbringen, dass ihre Hinweise an die Öffentlichkeit ursächlich für finanzielle Einbußen oder verpasste Karrierechancen waren. Die Kläger hatten geltend gemacht, ihnen seien zugesagte Beförderungen verweigert worden – als direkte Folge ihrer Enthüllungen.

Anzeige: Das VW-Urteil zeigt: Ohne korrekte interne Meldewege drohen selbst bei abgewiesenen Klagen hohe Prozesskosten und Reputationsschäden. Dieser Report liefert die Checkliste für rechtsichere Whistleblower-Prozesse nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Jetzt kostenlosen Compliance-Report anfordern

Im Zentrum des Rechtsstreits stand das Hinweisgeberschutzgesetz. Die Richter stellten klar: Die gesetzlichen Schutzmechanismen greifen in diesem Fall nicht. Die fraglichen Meldungen erfolgten vor Inkrafttreten des Gesetzes. Zudem hätten die Manager keine internen Meldewege genutzt, wie es das Gesetz vorsieht.

Bestätigung des Urteils aus Braunschweig

Mit der Entscheidung vom Freitag bestätigte das Landesarbeitsgericht das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig aus dem Juni 2025. Die höhere Instanz sah weiterhin keinen Beleg für einen konkreten Beförderungsanspruch oder einen bezifferbaren Schaden durch angebliche Vergeltungsmaßnahmen.

Die Vorsitzenden Richter betonten: Die Whistleblower-Meldungen der Manager erfüllten nicht die erforderlichen Kriterien für den gesetzlichen Schutz nach aktuellen Rechtsstandards. Die Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Diskriminierung oder beruflicher Nachteile konnten daher nicht durchgreifen.

Anzeige: Ehemalige Manager fordern 7,5 Mio. € – und Ihr Unternehmen? Fehlende interne Meldewege sind die häufigste Haftungsfalle. Der Report zeigt in 3 Schritten, wie Sie Ihre Richtlinie rechtsicher gestalten – bevor die nächste Klage kommt. Whistleblower-Richtlinie jetzt sichern

VW begrüßt Urteil – nächste Instanz möglich

Volkswagen zeigte sich zufrieden mit dem Richterspruch. Der Konzern hatte die Vorwürfe von Beginn an zurückgewiesen und das Vorgehen der Ex-Manager als möglichen Rechtsmissbrauch bezeichnet.

Der Rechtsstreit ist damit jedoch noch nicht beendet. Die ehemaligen Führungskräfte gehen eigenen Angaben zufolge in separaten Verfahren gegen ihre Kündigungen vor. Das Urteil vom 29. Mai 2026 ist noch nicht rechtskräftig. Das Landesarbeitsgericht hat jedoch die Revision zugelassen – der Fall könnte nun vor dem Bundesarbeitsgericht landen.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 69450933 |