Widerrufsbutton: Online-HĂ€ndler mĂŒssen ab 19. Juni handeln
09.06.2026 - 21:02:34 | boerse-global.de
Ab 19. Juni 2026 mĂŒssen Online-HĂ€ndler einen elektronischen Widerrufsbutton bereitstellen. Der neue § 356a BGB macht die Funktion fĂŒr alle FernabsatzvertrĂ€ge mit Verbrauchern verpflichtend. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673.
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So muss der Widerrufsbutton aussehen
Die technischen Vorgaben sind klar definiert. Unternehmen mĂŒssen eine SchaltflĂ€che oder einen Link mit der Aufschrift âVertrag widerrufenâ anbieten. Die Funktion muss stĂ€ndig sichtbar, hervorgehoben und leicht zugĂ€nglich sein.
Der Widerruf lĂ€uft zweistufig ab: Nach dem ersten Klick landen Kunden auf einer BestĂ€tigungsseite. Dort geben sie ihre IdentitĂ€t, die Vertragsbezeichnung und einen Kontaktweg an. Erst eine zweite SchaltflĂ€che mit âWiderruf bestĂ€tigenâ löst den eigentlichen Widerruf aus.
AnschlieĂend muss das Unternehmen den Eingang unverzĂŒglich digital bestĂ€tigen. Die ErklĂ€rung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs sind zu dokumentieren.
Gefahr fĂŒr Marktplatz-HĂ€ndler
Besonders heikel wird es fĂŒr VerkĂ€ufer auf externen MarktplĂ€tzen. Sie haften gegenĂŒber Verbrauchern auch dann, wenn die Plattform die Funktion noch nicht bereitgestellt hat.
Ende Mai 2026 war bei eBay noch keine plattformeigene Lösung verfĂŒgbar. HĂ€ndler mĂŒssen hier eigenstĂ€ndig handeln â etwa durch externe Direkt-Links in ihren Profilen. Auch bei Etsy ist fraglich, ob die Funktion pĂŒnktlich zum Stichtag kommt.
Zwar schÀtzen Experten das Abmahnrisiko in der DIY-Community als geringer ein als auf umsatzstarken Plattformen. Rechtlich bleibt die Haftung aber bestehen.
Abmahnungen drohen
Mit dem Inkrafttreten wĂ€chst die Gefahr kostenpflichtiger Abmahnungen. Abmahnvereine und VerbraucherschutzverbĂ€nde können VerstöĂe rĂŒgen und Vertragsstrafen fordern.
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FĂŒr Mitbewerber gilt seit 2020 eine EinschrĂ€nkung: Sie können bei VerstöĂen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten keine Abmahnkosten mehr geltend machen. Das mindert den finanziellen Druck aus dieser Richtung.
Weitere Risiken fĂŒr HĂ€ndler
Fehlt der Button oder ist er nicht gesetzeskonform, drohen weitere Nachteile. Die Widerrufsfristen fĂŒr Verbraucher können sich verlĂ€ngern, wenn die Belehrung nicht ordnungsgemÀà erfolgt.
HĂ€ndler mĂŒssen also nicht nur die technischen SchaltflĂ€chen implementieren. Auch Widerrufsbelehrungen und DatenschutzerklĂ€rungen sind anzupassen.
Die Neuerung gilt fĂŒr alle B2C-VertrĂ€ge im Fernabsatz. Ausgenommen sind GeschĂ€fte, bei denen das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen ist â etwa bei individuellen MaĂanfertigungen.
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