Wirecard-Prozess: Verteidiger erhalten letzte Frist im November
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 13:11 Uhr | dpa, AD HOC NEWSBeweisantrÀge und nÀchste Prozessschritte
- Richter Markus Födisch will die zweiwöchige Frist fĂŒr letzte BeweisantrĂ€ge voraussichtlich am 11. November verkĂŒnden.
- Der Prozess gegen Markus Braun und zwei Mitangeklagte lĂ€uft am 289. Verhandlungstag in MĂŒnchen.
- In der Bilanz fehlten 1,7 Milliarden Euro; die Staatsanwaltschaft beziffert den Betrugsschaden auf drei Milliarden Euro.
Wirecard-Prozess nÀhert sich den PlÀdoyers
Der MĂŒnchner Wirecard-Prozess geht nach fast vier Jahren in die Schlussphase. Die Verteidiger von Ex-Vorstandschef Markus Braun und den zwei Mitangeklagten sollen noch einmal Gelegenheit fĂŒr neue BeweisantrĂ€ge erhalten.
Frist soll am 11. November verkĂŒndet werden
Vorsitzender Richter Markus Födisch kĂŒndigte am 289. Prozesstag eine zweiwöchige Frist an. Nach jetzigem Stand soll die Kammer die Frist am 11. November verkĂŒnden.
Sofern danach keine neuen BeweisantrĂ€ge eingehen, will Födisch das PlĂ€doyer der Staatsanwaltschaft mit den StrafantrĂ€gen fĂŒr die drei Angeklagten einplanen. Termine fĂŒr die PlĂ€doyers und das Urteil gibt es noch nicht.
Streit um verschwundene Milliarden
Wirecard hatte im Juni 2020 Insolvenz angemeldet, nachdem in der Bilanz ausgewiesene Guthaben von 1,7 Milliarden Euro nicht auffindbar waren. Insolvenzverwalter Michael Jaffé hat nach den Angaben im Prozess bis heute keine Hinweise, dass das Geld jemals existierte.
Die Anklage wirft Braun und seinen Mitangeklagten vor, ĂŒber Jahre nicht vorhandene UmsĂ€tze erfunden zu haben, um kreditgebende Banken zu tĂ€uschen. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Betrugsschaden auf drei Milliarden Euro.
Verteidigung weist VorwĂŒrfe zurĂŒck
Der frĂŒhere Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus bestĂ€tigte die Darstellung der Staatsanwaltschaft in wesentlichen Punkten. Braun bestreitet die VorwĂŒrfe und argumentiert, die GeschĂ€fte seien echt gewesen, Gewinne jedoch von Jan Marsalek und weiteren Beteiligten veruntreut worden.
Richter Födisch wies diese Argumentation als nicht schlĂŒssige Spekulationen zurĂŒck. Der dritte Angeklagte, der frĂŒhere Chefbuchhalter E., widerspricht der Anklage ebenfalls.
GefÀlschte Kontosalden im Mittelpunkt
Die Kammer konfrontierte E. zuletzt mit Kontosalden ĂŒber 660 Millionen Euro, die aus dem MĂ€rz 2018 stammen sollten. In den Unterlagen stimmte jedoch das Datum nicht: Eine BestĂ€tigung des Wirecard-TreuhĂ€nders in Singapur soll bereits im MĂ€rz 2017 versandt worden sein.
Am folgenden Tag erhielt E. eine korrigierte Fassung mit richtigem Datum, in der die angeblichen KontostÀnde um MillionenbetrÀge verÀndert waren. E. erklÀrte dazu, er sei mit den Einzelheiten nicht befasst gewesen und könne die Abweichungen nicht erklÀren.
Der Wirecard-Prozess zÀhlt zu den umfangreichsten deutschen Wirtschaftsstrafverfahren der vergangenen Jahrzehnte. Im Mittelpunkt steht der Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters im Juni 2020, nachdem in der Bilanz ausgewiesene Treuhandguthaben von 1,7 Milliarden Euro nicht auffindbar waren.
Die nun angekĂŒndigte letzte Frist markiert den Ăbergang von der Beweisaufnahme zu den SchlussvortrĂ€gen. FĂŒr die Verteidigung ist sie die letzte Möglichkeit, neue Beweismittel oder AntrĂ€ge einzubringen. Danach dĂŒrfte die Staatsanwaltschaft ihre Bewertung des Tatvorwurfs und ihre StrafantrĂ€ge vortragen, sofern die Kammer keine weiteren AntrĂ€ge zulĂ€sst oder ihnen nachgeht.
Folgen ĂŒber den Prozess hinaus
Das Verfahren soll klĂ€ren, wer fĂŒr die mutmaĂlich erfundenen UmsĂ€tze und den daraus entstandenen Schaden verantwortlich ist. Neben der strafrechtlichen Bewertung geht es damit auch um die Frage, wie die internen Kontrollmechanismen, WirtschaftsprĂŒfungen und Aufsichtsstrukturen des Konzerns ĂŒber Jahre versagen konnten.
Ein Urteil wird die politischen und wirtschaftlichen Folgen des Wirecard-Zusammenbruchs nicht abschlieĂend beantworten. FĂŒr Anleger, GlĂ€ubiger und frĂŒhere BeschĂ€ftigte bleibt entscheidend, ob aus dem Strafverfahren konkrete Verantwortlichkeiten und eine Grundlage fĂŒr weitere AnsprĂŒche abgeleitet werden können. Einen festen Termin fĂŒr PlĂ€doyers oder Urteil gibt es bislang nicht.
