WissZeitVG-Reform, MindestvertrÀge

WissZeitVG-Reform: MindestvertrĂ€ge fĂŒr Promovierende und Postdocs

01.06.2026 - 22:19:20 | boerse-global.de

Der BMBF-Entwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sieht erstmals verbindliche Mindestvertragslaufzeiten vor, stĂ¶ĂŸt aber auf breite Ablehnung von HochschulverbĂ€nden.

WissZeitVG-Reform: MindestvertrĂ€ge fĂŒr Promovierende und Postdocs - Bild: ĂŒber boerse-global.de
WissZeitVG-Reform: MindestvertrĂ€ge fĂŒr Promovierende und Postdocs - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Das Bundesministerium fĂŒr Bildung und Forschung (BMBF) hat den lang erwarteten Referentenentwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vorgelegt. WĂ€hrend der Entwurf erstmals Mindestvertragslaufzeiten vorsieht, hagelt es bereits scharfe Kritik von HochschulverbĂ€nden und Gewerkschaften – vor allem an den Regelungen fĂŒr Drittmittel und Postdocs.

Am 28. Mai 2026 veröffentlichte das BMBF den offiziellen Entwurf und leitete damit die VerbĂ€ndebeteiligung ein. Stellungnahmen können bis zum 16. Juni 2026 eingereicht werden. Ziel der Reform ist es, die prekĂ€ren BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisse in der deutschen Wissenschaft zu entschĂ€rfen – durch verbindliche Mindestlaufzeiten fĂŒr ArbeitsvertrĂ€ge.

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Neue Mindeststandards und Sonderregeln fĂŒr die Medizin

HerzstĂŒck des Entwurfs sind verbindliche Mindestvertragslaufzeiten. FĂŒr Promovierende soll der erste Vertrag mindestens drei Jahre betragen, fĂŒr Postdocs mindestens zwei Jahre. Zudem wird die maximale Befristungsdauer fĂŒr Postdocs auf sechs Jahre vereinheitlicht. Ein Einschnitt vor allem fĂŒr die Medizin: Bislang galten dort bis zu neun Jahre.

Die Ă€rztliche Weiterbildung an UniversitĂ€ten soll kĂŒnftig nicht mehr unter das WissZeitVG, sondern unter das Ärztliche Arbeitsvertragsgesetz (ÄArbVtrG) fallen. Der Entwurf enthĂ€lt zudem soziale Komponenten: Eine VertragsverlĂ€ngerung um zwei Jahre ist fĂŒr Forschende vorgesehen, die Kinder betreuen oder Angehörige pflegen. Auch die HöchstbeschĂ€ftigungsdauer fĂŒr studentische HilfskrĂ€fte soll auf acht Jahre verlĂ€ngert werden.

Streit um Qualifizierungsbefristung und Drittmittel

Ein zentraler Streitpunkt ist die geplante Vorrangstellung der Qualifizierungsbefristung gegenĂŒber der Drittmittelbefristung. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) warnt vor einem Bumerang-Effekt: Wenn Projektgelder ausliefen, drohten komplexe Ersatzlösungen.

Christian Koch, PrĂ€sident des DHV, sieht erhebliche Rechtsunsicherheit bei der Definition der Promotion und kritisiert die Abschaffung der RestzeitĂŒbertragung. Diese benachteilige Studierende, die schnell promovieren. Auch Daniel Rosenthal, PrĂ€sident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), hĂ€lt die Priorisierung fĂŒr einen grundlegenden Fehler: Sie verkenne die zentrale Funktion von Drittmitteln in der Forschungslandschaft.

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Ute Spinath, Vorsitzende des Wissenschaftsrates (WR), fordert eine grundlegendere Reform der Personalstrukturen statt bloßer Nachbesserungen.

BAföG-Reform: Ministerin zweifelt an Mehrheit

Parallel zur WissZeitVG-Debatte schwelt der Streit um die BAföG-Reform. In einem Interview am letzten Mai-Wochenende 2026 Ă€ußerte Forschungsministerin Dorothee BĂ€r Zweifel am Fortbestand des Vorhabens. Sie habe gehört, die Regierungsfraktionen stĂŒnden nicht mehr geschlossen dahinter.

Die geplanten Änderungen umfassen:
- Erhöhung des Wohnkostenzuschusses von 380 auf 440 Euro ab dem Wintersemester 2026/27
- Anpassung des Grundbedarfs auf 475 Euro
- EinfĂŒhrung eines KI-gestĂŒtzten Chatbots auf dem Portal "bafoeg-digital" im Laufe des Jahres 2026
- Dynamisierung der Leistungen ab 2027

Die SPD widerspricht der Ministerin deutlich. Wiebke Esdar, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, bezeichnete BĂ€rs Äußerungen als falsch. Die Finanzierung sei mit Finanzminister Klingbeil gesichert. Das BMBF hĂ€lt am Kabinettstermin Ende Juli 2026 fest – das Gesetz soll noch zum Wintersemester in Kraft treten. Unionsfraktionschef Jens Spahn hatte sich bereits Anfang Mai gegen die geplanten Erhöhungen ausgesprochen. Ob der Zeitplan hĂ€lt, ist fraglich.

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