WissZeitVG-Reform, Mindestvertragslaufzeiten

WissZeitVG-Reform: Mindestvertragslaufzeiten fĂŒr Wissenschaftler ab drei Jahren

Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 00:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundeskabinett billigt WissZeitVG-Reform mit lĂ€ngeren Mindestlaufzeiten. Gewerkschaften und Opposition fordern weitergehende Verbesserungen fĂŒr den akademischen Mittelbau.

WissZeitVG-Reform: Kabinett beschließt lĂ€ngere Mindestlaufzeiten fĂŒr Wissenschaftler
Modernes Forschungslabor an einer UniversitĂ€t mit unscharfen FachbĂŒchern im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Reform des WissZeitVG verabschiedet. Forschungsministerin Dorothee BĂ€r (CSU) will damit die Arbeitsbedingungen des akademischen Nachwuchses verbessern – doch die Kritik ist laut.

Mindestlaufzeiten und soziale Komponenten

Der am 29. Juli gebilligte Gesetzentwurf sieht vor: ArbeitsvertrĂ€ge fĂŒr Wissenschaftler vor der Promotion mĂŒssen kĂŒnftig mindestens drei Jahre laufen. Nach der Promotion sind mindestens zwei Jahre vorgesehen. Damit reagiert die Bundesregierung auf die hohe Zahl kurzfristiger Befristungen, die Forscher oft in Planungsunsicherheit stĂŒrzten. BĂ€r verspricht: „Mit der Reform beenden wir langjĂ€hrige Unsicherheiten."

Auch in besonderen Lebenslagen gibt es Anpassungen. Bei der Pflege von Angehörigen kann die Befristungsgrenze um bis zu zwei Jahre steigen. Studentische HilfskrĂ€fte dĂŒrfen kĂŒnftig acht statt sechs Jahre befristet beschĂ€ftigt werden. Bei DrittmittelvertrĂ€gen sind zudem VerlĂ€ngerungen durch Mutterschutz oder Elternzeit möglich.

Was die Reform kostet

Die Umsetzung hat ihren Preis. Laut SchĂ€tzungen belaufen sich die Mehrkosten fĂŒr Hochschulen der LĂ€nder auf 10,2 Millionen Euro. FĂŒr Bundeseinrichtungen kommen rund 170.000 Euro dazu, Forschungseinrichtungen mĂŒssen mit 4,6 Millionen Euro rechnen.

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Entlastungen durch vereinfachte Verwaltung sollen die Bilanz etwas ausgleichen. Der am 31. Juli veröffentlichte Entwurf beziffert sie auf 4,1 Millionen Euro fĂŒr UniversitĂ€ten der LĂ€nder und 30.000 Euro fĂŒr Bundeseinrichtungen. Forschungseinrichtungen könnten um rund 810.000 Euro entlastet werden.

Lob und scharfe Kritik

Die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) begrĂŒĂŸt den Entwurf – besonders die Beibehaltung der Bonusregelung. Sie erlaubt, ungenutzte Befristungszeiten aus der Promotion auf die Postdoc-Phase zu ĂŒbertragen. Der Verband fordert aber flexiblere Förderbedingungen von Drittmittelgebern und die Einbeziehung der Zahnmedizin ins Ärztebefristungsgesetz.

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Ganz anders klingt es bei den Gewerkschaften. Der DGB hĂ€lt drei Jahre Mindestlaufzeit fĂŒr zu kurz und fordert sechs Jahre sowie die Abschaffung der Tarifsperre. Die GEW geht noch weiter: Andreas Keller nennt den Entwurf einen „hilflosen Versuch" – die durchschnittlichen Vertragslaufzeiten lĂ€gen an UniversitĂ€ten bei 18 Monaten, an Hochschulen fĂŒr angewandte Wissenschaften nur bei 15. Die GEW will das WissZeitVG grundsĂ€tzlich abschaffen.

Auch aus der Opposition kommt deutliche Kritik. GrĂŒnen-Sprecherin Ay?e Asar fordert vier Jahre Mindestlaufzeit und mehr unbefristete Stellen direkt nach der Promotion. Ob die Reform den Bundestag in dieser Form passiert, bleibt abzuwarten.

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