Arbeitgeber, Home-Office-AusfÀllen

WM 2026: Arbeitgeber mĂŒssen mit Home-Office-AusfĂ€llen rechnen

03.06.2026 - 01:48:31 | boerse-global.de

Die Fußball-WM in Nordamerika konfrontiert deutsche Firmen mit nĂ€chtlichen Anstoßzeiten. Viele BeschĂ€ftigte planen Home-Office-Tage fĂŒr die Spiele der Nationalelf.

WM 2026: Arbeitgeber mĂŒssen mit Home-Office-AusfĂ€llen rechnen - Bild: ĂŒber boerse-global.de
WM 2026: Arbeitgeber mĂŒssen mit Home-Office-AusfĂ€llen rechnen - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Juni – und stellt deutsche Arbeitgeber vor enorme Herausforderungen. Denn die Zeitverschiebung sorgt dafĂŒr, dass viele Spiele mitten in der Nacht stattfinden. Schon jetzt zeichnen sich Konflikte zwischen fußballbegeisterten Mitarbeitern und den betrieblichen Pflichten ab.

Kein Rechtsanspruch auf Livestreams im BĂŒro

Rechtsanwalt Volker Görzel stellte klar: Arbeitnehmer haben grundsĂ€tzlich keinen Anspruch darauf, WM-Spiele wĂ€hrend der Arbeitszeit zu verfolgen. Wer ohne ausdrĂŒckliche Erlaubnis des Chefs Livestreams schaut, riskiert eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall die KĂŒndigung.

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Anders sieht es beim Radiohören aus. Solange die konzentrierte Arbeit nicht leidet, ist das meist erlaubt. Will der Arbeitgeber jedoch ein generelles Radioverbot aussprechen, braucht er dafĂŒr in der Regel die Zustimmung des Betriebsrats.

Umfrage zeigt: Fans planen Home-Office-Tage

Eine aktuelle Befragung von 1.100 Teilnehmern durch Bilendi und Kununu zeigt, wie sehr die Anstoßzeiten das Verhalten der Mitarbeiter beeinflussen. 59 Prozent der Befragten machen ihre Entscheidung fĂŒr oder gegen ein Spiel von der Uhrzeit abhĂ€ngig.

WĂ€hrend 61 Prozent der Arbeitnehmer ein Spiel um 19:00 Uhr fĂŒr vereinbar mit dem Job halten, sind es bei Mitternachtsspielen nur noch 19 Prozent. Unter den eingefleischten Fußballfans steigt die Akzeptanz fĂŒr nĂ€chtliche AnstĂ¶ĂŸe immerhin auf 32 Prozent.

Die spĂ€ten Spiele werden offenbar den nĂ€chsten Arbeitstag prĂ€gen. 28 Prozent aller BeschĂ€ftigten – und 49 Prozent der Fans – wollen die Spiele der deutschen Nationalmannschaft auch dann sehen, wenn sie nach Mitternacht angepfiffen werden. 22 Prozent der Arbeitnehmer (36 Prozent der Fans) planen, am Tag nach DFB-Spielen ins Home-Office auszuweichen.

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Die spĂ€ten Spiele werden offenbar den nĂ€chsten Arbeitstag prĂ€gen. 28 Prozent aller BeschĂ€ftigten – und 49 Prozent der Fans – wollen die Spiele der deutschen Nationalmannschaft auch dann sehen, wenn sie nach Mitternacht angepfiffen werden. 22 Prozent der Arbeitnehmer (36 Prozent der Fans) planen, am Tag nach DFB-Spielen ins Home-Office auszuweichen.

Sondergenehmigung fĂŒr Public Viewing

Die Bundesregierung hat auf die besonderen Bedingungen dieses Turniers reagiert. Die Verordnung WM2026LĂ€rmSchV erlaubt vom 20. Mai bis zum 31. Juli 2026 Ausnahmen von den ĂŒblichen LĂ€rmschutzregeln nach 22:00 Uhr – allerdings nur fĂŒr öffentliche Veranstaltungen.

Der Grund: Viele Spiele beginnen um 21:00 Uhr, 22:00 Uhr, Mitternacht oder sogar um 3:00 Uhr mitteleuropĂ€ischer Sommerzeit. Die Kommunen prĂŒfen die AntrĂ€ge fĂŒr Public-Viewing-Events einzeln. Dabei spielen die NĂ€he zu Wohngebieten und die LĂ€rmminderungsmaßnahmen eine Rolle. Die Ausnahmen gelten ĂŒbrigens fĂŒr alle Turnierspiele, nicht nur fĂŒr die der deutschen Mannschaft.

Private Gartenpartys sind von der Sonderregelung nicht erfasst. Hier gelten weiterhin die normalen Ruhezeiten.

Vorsicht bei Werbung: FIFA schĂŒtzt ihre Markenrechte

Neben den Personalthemen warnt die Industrie- und Handelskammer vor rechtlichen Fallstricken im Marketing. Heiko Lenz, Rechtsexperte der IHK Pfalz, erinnert daran: Die WM ist eine geschĂŒtzte Marke der FIFA. Nur offizielle Partner und Sponsoren dĂŒrfen Begriffe wie „FIFA WM“, die offiziellen Embleme oder Maskottchen verwenden.

Wer unerlaubt mit diesen Marken wirbt, riskiert Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen. Unbedenklich ist dagegen rein beschreibende Werbung – etwa eine „Fan-Bratwurst“ im Angebot. Dennoch rĂ€t Lenz zu einer individuellen rechtlichen PrĂŒfung, um Verwechslungen mit offiziellen FIFA-Sponsorschaften auszuschließen.

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