Wohngeld-Kürzung: 381.000 Haushalte verlieren Anspruch ab Januar
Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 10:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Sozialverband VdK warnt eindringlich vor den geplanten Kürzungen beim Wohngeld durch die Bundesregierung. VdK-Landeschef Willi Jäger betonte am Montag, dass Haushaltslöcher nicht auf Kosten der ärmsten Bevölkerungsschichten gestopft werden dürften. Die vorgesehenen Maßnahmen würden dazu führen, dass zahlreiche Arbeitnehmer aus dem Wohngeldbezug gedrängt werden und stattdessen auf staatliche Grundsicherung angewiesen seien.
Umfangreiche Einsparungen im Bundeshaushalt
Die Pläne der Bundesregierung sehen für das Jahr 2027 Einsparungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro beim Wohngeld vor. Ab dem Jahr 2028 soll die jährliche Entlastung des Haushalts auf 2 Milliarden Euro ansteigen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hat das Bundeskabinett bereits am 6. Juli 2026 beschlossen. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Um diese Einsparziele zu erreichen, plant das Bauministerium unter anderem, die für Januar 2027 vorgesehene Anpassung des Wohngelds an die Inflation und die Mietpreisentwicklung auszusetzen. Zudem soll die Heizkostenkomponente halbiert und die grundlegende Wohngeldformel geändert werden. Insgesamt muss das Ministerium Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Euro realisieren.
Auswirkungen auf Haushalte und Kinder
Derzeit beziehen rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld. Nach Angaben der Bundesregierung beträgt die Leistung im Durchschnitt 212 Euro für Einpersonenhaushalte und steigt auf bis zu 382 Euro für Haushalte mit vier Personen. Eine frühere Reform im Jahr 2025 hatte das durchschnittliche Wohngeld noch von 190 Euro auf 370 Euro nahezu verdoppelt.
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Durch die nun geplante Reform ab 2027 würde voraussichtlich ein Drittel aller bisherigen Empfänger den Anspruch verlieren. Konkret geht der Gesetzentwurf davon aus, dass 381.000 Haushalte aus dem Wohngeldbezug fallen. Davon würden etwa 143.000 Haushalte in die Grundsicherung für Arbeitsuchende wechseln, die seit dem 1. Juli 2026 das bisherige Bürgergeld abgelöst hat. Da Wohngeld und Grundsicherung nicht gleichzeitig bezogen werden können, gilt das Wohngeld als vorrangige Leistung für Haushalte, die über ein eigenes Einkommen verfügen.
Die Zusammensetzung der Betroffenen wird unterschiedlich bewertet. Während die Augsburger Allgemeine berichtet, dass 44 Prozent der Wohngeldhaushalte Familien und 52 Prozent Rentner seien, führt der Paritätische Gesamtverband detailliertere Zahlen an: Von den 2,25 Millionen Menschen in Wohngeldhaushalten seien 37,5 Prozent Kinder unter 16 Jahren sowie 16- bis 17-Jährige. Rentner machten laut dieser Erhebung lediglich 15,1 Prozent der betroffenen Personen aus.
Regionale Folgen und Mehrbelastung der Kommunen
Die Kürzungen haben auch Auswirkungen auf die Kommunen. Bundesweit wird mit Mehrkosten für die Städte und Gemeinden von 33 Millionen Euro im Jahr 2027 gerechnet, die im Folgejahr 2028 auf 58 Millionen Euro steigen sollen.
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Auf regionaler Ebene verdeutlichen Daten von Ende 2024 die Reichweite der Leistung. In Rheinland-Pfalz bezogen zu diesem Zeitpunkt 49.000 Haushalte Wohngeld, wobei mehr als die Hälfte davon Einpersonenhaushalte waren. Im Kreis Mayen-Koblenz wurden 2.850 Haushalte unterstützt, im Kreis Neuwied waren es 2.665 Haushalte.
Kritik von Sozialverbänden und Opposition
Neben dem VdK äußern auch andere Organisationen scharfe Kritik an den Plänen. Der Kinderschutzbund warnt vor einer Zunahme der Bürokratie sowie einer sinkenden gesellschaftlichen Teilhabe für betroffene Familien. Im schlimmsten Fall drohe sogar der Verlust der Wohnung. Auch der Mieterbund sowie Vertreter der Grünen und der Linken kritisieren die geplanten Einschnitte. Da Wohngeld als wichtiges Instrument zur Vermeidung von Grundsicherung gilt, befürchten Kritiker eine Schwächung der sozialen Absicherung für Geringverdiener.
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