Wohngeld-Reform: 400.000 Haushalte verlieren Anspruch ab Januar
Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 23:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat Anfang Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform des Wohngelds auf den Weg gebracht, der weitreichende Kürzungen bei den staatlichen Leistungen vorsieht. Die Bundesregierung plant damit erhebliche Entlastungen für den Haushalt: Für das Jahr 2027 werden Einsparungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro angestrebt, ab dem Jahr 2028 soll die Summe auf 2 Milliarden Euro jährlich ansteigen. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Strukturelle Änderungen und Wegfall der Dynamisierung
Der Gesetzentwurf sieht mehrere Maßnahmen vor, um die Ausgaben für das Wohngeld zu drosseln. Ein zentraler Punkt ist die Aussetzung der sogenannten Dynamisierung. Während ursprünglich vorgesehen war, das Wohngeld alle zwei Jahre an die Preis- und Mietpreisentwicklung anzupassen, soll diese Erhöhung für das Jahr 2027 ausgesetzt werden. Zuletzt war das Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise rund 30 Euro pro Monat angehoben worden. Im Jahr 2026 erfolgte keine Anpassung.
Zusätzlich umfasst die Reform eine Halbierung der Heizkostenkomponente sowie eine Anpassung der Berechnungsformel. Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze. Künftig soll ein Anspruch auf Wohngeld entfallen, wenn der errechnete Betrag weniger als 15 Euro im Monat ausmacht. Laut Regierungsangaben sind von dieser 15-Euro-Grenze zu über 50 Prozent Rentner betroffen.
Auswirkungen auf Haushalte und Sozialsysteme
Die geplanten Maßnahmen führen dazu, dass schätzungsweise ein Drittel der bisherigen Empfängerhaushalte – etwa 400.000 Einheiten – den Anspruch auf Wohngeld verliert. Insbesondere Haushalte, die bislang ein monatliches Wohngeld zwischen 50 und 60 Euro erhalten haben, fallen künftig aus dem System. Für 143.000 Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen bedeutet die Reform zudem einen Wechsel in die staatliche Grundsicherung.
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Durch den Wegfall des Wohngelds verlieren betroffene Familien in der Folge auch den Anspruch auf den Kinderzuschlag. Experten warnen zudem vor Risiken wie notwendigen Umzügen in die Grundsicherung oder einem möglichen Wohnungsverlust für einkommensschwache Gruppen. Bestehende Bescheide behalten jedoch bis zu ihrem Ablauf ihre Gültigkeit.
Hintergrund und politische Einordnung
Die Reform steht im Kontext notwendiger Konsolidierungen im Bundeshaushalt. Allein das Bundesbauministerium ist angehalten, Einsparungen in Höhe von 1 Milliarde Euro zu realisieren. Zum Vergleich: Die Wohngeldausgaben des Bundes für das Jahr 2025 wurden auf 2,49 Milliarden Euro beziffert, während sich die Gesamtausgaben inklusive der Länderanteile auf knapp 5 Milliarden Euro beliefen. Ende 2024 bezogen laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen rund 1,242 Millionen Haushalte das sogenannte Wohngeld-Plus.
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Daten des Paritätischen Gesamtverbands verdeutlichen die soziale Zusammensetzung der Empfängergruppe: Insgesamt leben etwa 2,25 Millionen Menschen in Wohngeldhaushalten. Davon sind 37,5 Prozent Kinder unter 16 Jahren sowie Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren, die sich noch in der Schule oder Ausbildung befinden. Rund 70 Prozent der Leistungen fließen in Haushalte mit Kindern.
Die Pläne stoßen auf breite Kritik. Sozialverbände, der Deutsche Mieterbund sowie Vertreter der Linken, des Kinderschutzbundes und einzelne Politiker von SPD und Grünen äußerten deutliche Bedenken gegen die Einschnitte. Es wird befürchtet, dass die Reform die soziale Sicherheit für Mieter – die 93 Prozent der Wohngeldempfänger ausmachen – erheblich schwächt. Bereits im Juni 2026 war das Thema Gegenstand einer Kleinen Anfrage im Bundestag, die mögliche Kürzungen kritisch hinterfragte.
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