Workation-Ergonomie: Inspirierende Umgebung ersetzt Ausstattung nicht
Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 08:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Verbindung von Urlaub und Beruf erfreut sich wachsender Beliebtheit, bringt jedoch spezifische Herausforderungen mit sich. Aktuelle Fachbeiträge heben hervor, dass eine inspirierende Umgebung bei Workation-Modellen keineswegs eine ergonomische Arbeitsplatzausstattung ersetzen kann.
Wer am temporären Einsatzort über längere Zeit produktiv und beschwerdefrei tätig sein möchte, sieht sich mit neuen Anforderungen an das Arbeitsumfeld konfrontiert.
Mobile Ergonomie und nützliche Hilfsmittel
Das Arbeiten an wechselnden Orten verleitet häufig dazu, provisorische Lösungen zu nutzen. Nach Einschätzung von Sandrock vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) ist beispielsweise ein herkömmlicher Küchenstuhl für einen regulären Acht-Stunden-Arbeitstag ungeeignet.
Um Fehlhaltungen und Verspannungen vorzubeugen, wird für mobile Arbeitsplätze der Einsatz einer externen Maus und einer separaten Tastatur empfohlen, da dies Schultern und Handgelenke spürbar entlastet.
Zudem stehen spezielle Arbeitsmittel zur Verfügung, um unterwegs ergonomische Mindeststandards zu wahren. So bietet LEITZ einen höhenverstellbaren und faltbaren Laptopständer sowie das Ergo Active Balancekissen zur Förderung einer aktiven Sitzhaltung an. Zum Schutz vertraulicher Daten vor Blicken Dritter verfügt der Blickschutzfilter des Herstellers über einen Blickwinkel von ±30 Grad sowie eine Antireflexbeschichtung.
Anforderungen an die physische Arbeitsumgebung
Grundsätzlich gelten auch bei mobilen Formen und im Homeoffice bewährte Maßstäbe der Arbeitsplatzgestaltung. Nach Erhebungen des ifo Instituts arbeiteten im Februar 2026 24,3 Prozent der Beschäftigten teilweise von zu Hause aus.
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Für eine dauerhafte Arbeitsecke sollte der Schreibtisch mindestens 80 Zentimeter tief sein – besser sind 90 bis 100 Zentimeter – bei einer Breite von 120 bis 160 Zentimetern sowie einer Bewegungsfläche von 80 bis 100 Zentimetern. Der Tisch sollte mindestens Kniefreiheit bieten und idealerweise höhenverstellbar sein.
Für Bürostühle werden mindestens fünf Rollen, eine Höhenverstellbarkeit sowie eine Einstellung empfohlen, bei der Ober- und Unterarme einen rechten Winkel bilden.
Am Markt erhältliche Modelle wie der MyBuero ERGOMY, der ab 129,90 Euro zuzüglich 5,90 Euro Versand angeboten wird, decken eine Sitzhöhe von 46 bis 56 Zentimetern ab, sind bis 120 Kilogramm belastbar und für Personen zwischen 165 und 190 Zentimetern bei einer täglichen Nutzung von acht Stunden ausgelegt.
Bei Monitoren gilt ein Sehabstand von 60 bis 70 Zentimetern bei 19-Zoll-Geräten als Richtwert, wobei sich die oberste Lesekante unterhalb der Augenhöhe befinden sollte. Für die Ausleuchtung einer Arbeitsecke werden 500 Lux, 800 bis 1000 Lumen und ein Farbwiedergabeindex (CRI) von über 90 genannt.
Die Gesamtkosten für eine solche Arbeitsecke ohne PC belaufen sich bei Eigenmontage über gängige Bau- und Möbelmärkte auf 500 bis 850 Euro, während die Installation einer neuen Steckdose durch einen Elektriker mit 80 bis 150 Euro zu Buche schlägt.
Neben der Ergonomie mahnt Stich-Kreitner vom Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) an, dass auch die klare Trennung von Arbeit und Privatleben von zentraler Bedeutung bleibt.
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IT-Sicherheit und rechtliche Rahmenbedingungen
Unterwegs treten neben körperlichen Belastungen auch technische und organisatorische Risiken auf. Gefahren wie unverschlüsselte WLAN-Netze, manipulierte Anmeldeseiten (Captive Portals) und das Mitlesen von Bildschirminhalten (Shoulder Surfing) erfordern Vorsicht.
Fachleute raten daher zur Nutzung von Smartphone-Hotspots statt öffentlichen Netzwerken, dem Einsatz von VPN-Verbindungen sowie dem Deaktivieren von Dateifreigaben. Öffentliche USB-Ladestationen sollten gemieden und stattdessen eigene Powerbanks verwendet werden.
Rechtlich besteht bei einer Workation im EU-Ausland kein gesetzlicher Anspruch. Fachanwälte für Arbeitsrecht weisen darauf hin, dass ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung drohen können.
Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz greift die Arbeitnehmerfreizügigkeit ohne Visumspflicht, während für Großbritannien ein Visum erforderlich ist. Für Entsendungen bis maximal 24 Monate wird eine A1-Bescheinigung benötigt.
Zudem empfiehlt sich eine Auslandsreisekrankenversicherung über die PKV, da der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ausschließlich bei konkretem beruflichen Bezug greift.
