Zahlungsbetrug, Karlsruher

Zahlungsbetrug: Karlsruher Gericht sieht Schuldner in der Haftung

31.05.2026 - 03:10:46 | boerse-global.de

Gerichtsurteil: Schuldner tragen Risiko bei Zahlungsbetrug durch gefälschte E-Mail-Rechnungen. Verbraucher müssen Überweisungen genau prüfen.

Zahlungsbetrug: Karlsruher Gericht sieht Schuldner in der Haftung - Foto: über boerse-global.de
Zahlungsbetrug: Karlsruher Gericht sieht Schuldner in der Haftung - Foto: über boerse-global.de

Wer zahlt, muss sicherstellen, dass das Geld auch wirklich beim richtigen Empfänger ankommt. Diese bittere Lektion musste ein Rentner aus Karlsruhe erfahren – und verlor über 100.000 Euro.

Das Landgericht Karlsruhe hat mit einem Urteil vom 20. Mai 2026 klargestellt: Bei manipulierten Rechnungen tragen Schuldner das finanzielle Risiko. Ein 76-jähriger Rentner hatte 42 Goldbarren für insgesamt 109.185 Euro bestellt. Die Rechnung per E-Mail wurde jedoch von Betrügern abgefangen und manipuliert – der Senior überwies auf ein falsches Konto.

Anzeige

Online-Shopping und Zahlungen per E-Mail bergen Risiken, wie dieser Fall drastisch zeigt. Ein kostenloses Startpaket erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie mit PayPal eine der sichersten Bezahlmethoden einrichten und den wichtigen Käuferschutz optimal nutzen. Sicher online bezahlen: Gratis PayPal-Ratgeber jetzt herunterladen

Wer haftet bei Zahlungsbetrug?

Das Gericht entschied: Die Zahlung erfüllte nicht die Kaufpreisschuld gemäß § 362 BGB. Denn nach § 270 BGB liegt das Risiko des Geldverlusts während der Übermittlung beim Schuldner. „Das ist eine klare Ansage an alle Verbraucher", erklärt ein Rechtsexperte. „Wer überweist, muss doppelt prüfen, wohin das Geld fließt."

Spannend: Das Gericht sieht Unternehmen nicht in der Pflicht, E-Mail-Rechnungen Ende-zu-Ende zu verschlüsseln. Eine einfache Transportverschlüsselung reicht im Geschäft mit Privatkunden aus. Damit widerspricht das Karlsruher Urteil einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom Dezember 2024.

Auch Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung lehnten die Richter ab – die manipulierten Daten gehörten dem Verkäufer, nicht dem Kläger.

Smishing und Vishing: Die neue Welle des Betrugs

Die Polizei schlägt Alarm: Im Frühjahr 2026 häufen sich raffinierte Betrugsversuche. In Hamm registrierten die Beamten zwischen dem 22. und 26. Mai mehrere „Smishing"-Angriffe – Betrug per SMS. Zwei American-Express-Kunden im Alter von 23 und 66 Jahren verloren jeweils über 10.000 Euro.

Drei Kunden einer regionalen Genossenschaftsbank wurden Opfer von „Vishing" – telefonischem Betrug mit gefälschten Rufnummern. Die Täter gaben sich als Bankmitarbeiter aus und lockten ihre Opfer auf gefälschte Websites.

International zeigt sich ein ähnliches Bild: Der Delhi High Court entschied am 30. Mai 2026, dass Kunden Mitschuld tragen, wenn sie fahrlässig auf verdächtige Links klicken. Allein in der indischen Region Bihar gingen zwischen Januar und April fast 60.000 Beschwerden ein – der Gesamtschaden: umgerechnet rund 22 Millionen Euro.

Anzeige

Ob Banking-Apps oder SMS-Links – Hacker nutzen gezielt Schwachstellen auf Mobilgeräten aus, um an Ihr Geld zu gelangen. Erfahren Sie in diesem Experten-Report, mit welchen 5 einfachen Maßnahmen Sie Ihr Smartphone sofort gegen Ausspähung und Datenverlust absichern. Gratis-Ratgeber: 5 Schutzmaßnahmen für Ihr Smartphone sichern

Zoll und Polizei warnen vor neuen Maschen

Der deutsche Zoll warnte am 29. Mai 2026 vor betrügerischen E-Mails und Anrufen. Kriminelle geben sich als Paketdienste aus und fordern Zahlungen über Prepaid-Dienste für angebliche Sendungen. Die Behörde stellt klar: „Der Zoll fordert niemals Zahlungen über Prepaid-Anbieter."

Die Polizei im Wetteraukreis warnte am selben Tag vor Fake-Shops. Ein Paar zahlte 306,07 Euro für einen Whirlpool – geliefert wurde nie. Die Ermittler raten: Prüfen Sie die IBAN-Länderkennung. Betrüger nutzen häufig Konten aus Irland (IE) oder Spanien (ES). Auch ein Blick ins Impressum kann schützen.

Was Opfer tun können – und was nicht

Das Gesetz bietet einen Lichtblick: Nach § 812 BGB können Opfer Rückzahlung wegen „ungerechtfertigter Bereicherung" verlangen. Die Praxis sieht jedoch oft anders aus. „Wenn der Empfänger das Geld bereits ausgegeben hat, wird die Rückholung schwierig", warnt ein Anwalt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2016 stellt hohe Hürden für den Nachweis der Entreicherung auf.

Und die Steuer? Das Finanzgericht Münster entschied 2025: Verluste durch Betrug – etwa durch „Schockanrufe" – sind nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Die Begründung: Solche Ausgaben sind weder unvermeidbar noch typisch. Eine Revision wurde zugelassen – die obersten Bundesgerichte müssen nun endgültig entscheiden.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 69451550 |