Zalando-Sozialplan, Betriebsrat

Zalando-Sozialplan: Betriebsrat und Geschäftsführung vor Deadline

30.05.2026 - 01:48:19 | boerse-global.de

BAG definiert Vergütungsansprüche für Betriebsräte. Bei Zalando droht Einigungsstelle. BGH mahnt Verfahrensdisziplin an.

Zalando-Sozialplan: Betriebsrat und Geschäftsführung vor Deadline - Foto: über boerse-global.de
Zalando-Sozialplan: Betriebsrat und Geschäftsführung vor Deadline - Foto: über boerse-global.de

Mehrere richtungsweisende Urteile und Verhandlungen zeichnen ein klareres Bild der rechtlichen Rahmenbedingungen für Betriebsratsarbeit in Deutschland. Die Entscheidungen betreffen Vergütungsansprüche, Sozialplanverhandlungen und die Integrität von Betriebsratswahlen.

BAG legt Struktur für Vergütungsklagen fest

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 13. August 2025 (7 AZR 174/24) klare Vorgaben für die gerichtliche Geltendmachung von Vergütungsansprüchen durch Betriebsratsmitglieder gemacht. Der Siebte Senat identifizierte drei unterschiedliche Streitgegenstände, die bei einer Gehaltsanpassung für Betriebsräte relevant werden können.

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Dazu gehören der Mindestlohnanspruch nach §37 Absatz 4 BetrVG, hypothetische Karriereentwicklungen gemäß §78 Satz 2 BetrVG sowie individuelle vertragliche Ansprüche. Das Gericht betonte: Kläger müssen Haupt- und Hilfsanträge stellen, denn die Richter sind streng an die Prüfungsreihenfolge gebunden. Der konkrete Streitgegenstand entscheidet zudem darüber, ob der Fall dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vorgelegt werden muss.

Sozialplan-Verhandlungen bei Zalando in Erfurt auf der Kippe

Seit Ende Mai 2026 verhandeln Geschäftsführung und Betriebsrat des Zalando-Logistikzentrums in Erfurt über einen Interessenausgleich und Sozialplan. Hintergrund ist die geplante Schließung des Standorts im September 2026. Ein früheres Gerichtsverfahren zur Einigungsstelle wurde durch einen Vergleich beendet.

Die aktuellen Gespräche laufen zunächst ohne externes Gremium. Doch die Uhr tickt: Bis zum 20. Juni 2026 müssen sich die Parteien einigen. Andernfalls wird am 23. Juni 2026 eine Einigungsstelle eingesetzt. Der Standort, der einst rund 2.700 Mitarbeiter beschäftigte, zählt aktuell noch etwa 2.000 Beschäftigte.

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Wahlmanipulation und Verfahrensfehler unter Beschuss

Die Unabhängigkeit der Betriebsratsarbeit steht auch in Südhessen auf dem Prüfstand. Bei der Elis Textil-Service GmbH in Mörlenbach haben Mitarbeiter Klage eingereicht. Sie werfen dem Unternehmen vor, versucht zu haben, die Betriebsratswahl zu beeinflussen. Solche Vorwürfe der Einflussnahme stellen eine erhebliche rechtliche Herausforderung für die betriebliche Mitbestimmung dar.

Der Bundesgerichtshof (BGH) unterstrich derweil die Notwendigkeit strikter Verfahrensdisziplin. In einem Urteil vom 14. Januar 2026 (XII ZR 23/23) stellte das Gericht klar: Die kurzfristige Abwesenheit eines Richters aus dem Dienst rechtfertigt nicht, dessen Unterschrift durch einen Vermerk des Vorsitzenden zu ersetzen. Die Entscheidung führte zur Aufhebung eines erstinstanzlichen Urteils und erinnert daran, dass Verfahrensfehler wie fehlende Unterschriften gerichtliche Entscheidungen in Arbeits- und Zivilstreitigkeiten ungültig machen können.

Neue Maßstäbe für Arbeitszeit und Vertrauensarbeitszeit

Im weiteren Kontext der Betriebsratsarbeit steht die Reform der Arbeitszeitregelungen. Bereits im Mai 2025 forderte der Arbeitgeberverband Gesamtmetall eine gesetzliche Verankerung der Wochenarbeitszeit und einen rechtssicheren Rahmen für Vertrauensarbeitszeit. Der Verband sprach sich gegen tarifliche Öffnungsklauseln aus, die flexible Arbeitsmodelle weiter einschränken könnten.

Diese Forderungen folgen auf ein wegweisendes BAG-Urteil vom 13. September 2022, das die Aufzeichnung der Arbeitszeit bereits zur Pflicht machte. Zwar wird ein spezifisches Gesetz zur elektronischen Zeiterfassung erst später im Jahr 2026 erwartet, doch die grundsätzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bleibt bestehen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte zudem die Rechte von Arbeitnehmern mit Pflegeverantwortung. In einem Urteil vom 11. September 2025 entschieden die Luxemburger Richter: Der Diskriminierungsschutz gilt auch für Beschäftigte, die pflegebedürftige Angehörige betreuen. Arbeitgeber müssen aktive Maßnahmen ergreifen – etwa feste Arbeitszeiten oder organisatorische Anpassungen – statt sich mit kurzfristigen Lösungen zu begnügen.

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