Zeiterfassung, Gastronomie

Zeiterfassung: Gastronomie muss 2,2 Millionen Arbeitnehmern dokumentieren

Veröffentlicht: 11.07.2026 um 13:56 Uhr, Redaktion boerse-global.de

EuGH und BAG verlangen systematische Dokumentation der Arbeitszeit. Politische Reformen zu ZuschlĂ€gen und Minijobs verschĂ€rfen die Lage fĂŒr Gastronomen.

Gastronomie unter Druck: Neue Pflichten zur Arbeitszeiterfassung
Nahaufnahme eines modernen Zeiterfassungsterminals mit verschwommenem Hintergrund einer RestaurantkĂŒche, das die Zeiterfassung in der Gastronomie darstellt. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Seit Grundsatzurteilen von EuGH und BAG mĂŒssen alle Betriebe die tĂ€gliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch dokumentieren – und das betrifft rund 2,2 Millionen BeschĂ€ftigte in der Branche.

Was die Rechtsprechung fordert

Arbeitgeber sind seit Mai 2019 (EuGH) und September 2022 (BAG) verpflichtet, ein System zur Erfassung der gesamten tĂ€glichen Arbeitszeit einzufĂŒhren. Das gilt fĂŒr alle Betriebe – egal wie klein. Auch Homeoffice und mobiles Arbeiten sind eingeschlossen.

Die Systeme mĂŒssen drei Kriterien erfĂŒllen: objektiv, verlĂ€sslich und zugĂ€nglich sein. Erfasst werden mĂŒssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit inklusive Pausen und Überstunden. Ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes sieht zudem eine minutengenaue elektronische Erfassung vor. Ausnahmen gibt es nur fĂŒr leitende Angestellte. Die Aufzeichnungen mĂŒssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Überstunden: Dokumentation ist nicht gleich VergĂŒtung

Trotz der Pflicht zur Erfassung bleibt die Beweislast fĂŒr ÜberstundenvergĂŒtung beim Arbeitnehmer. Das stellte das BAG im Mai 2022 klar. Juristen betonen: Die Zeiterfassung dient dem Arbeitsschutz, nicht automatisch der Lohnabrechnung. BeschĂ€ftigte mĂŒssen im Streitfall nachweisen, an welchen Tagen und in welchem Umfang sie Mehrarbeit geleistet haben – und dass der Arbeitgeber diese angeordnet, gebilligt oder geduldet hat.

Politische Reformen: Mehr Geld fĂŒr Nachtarbeit, Druck auf Minijobs

Anfang Juli 2026 einigte sich der Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket mit direkten Auswirkungen auf die Gastronomie. Die Steuerfreigrenze fĂŒr Sonn-, Feiertags- und NachtzuschlĂ€ge soll von 50 auf 75 Euro des Grundlohns pro Stunde steigen. Tarifliche ZuschlĂ€ge sollen zudem vollstĂ€ndig beitragsfrei in der Sozialversicherung bleiben.

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Gleichzeitig gerĂ€t der Sonderstatus von Minijobs unter Druck. Eine Rentenkommission der Bundesregierung empfahl die Abschaffung der steuerlichen Sonderbehandlung. Das wĂŒrde bedeuten: Minijobber mĂŒssten kĂŒnftig BeitrĂ€ge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen. Die Regierung plant zudem eine Erhöhung des Pauschalsteuersatzes von 2 auf 5 Prozent. Branchenvertreter warnen vor steigenden Kosten – immerhin arbeiten rund 1,1 Millionen der 2,2 Millionen BeschĂ€ftigten im Gastgewerbe als Minijobber.

Tarifkonflikte und neue Kennzeichnungspflichten

ZusĂ€tzlichen Druck erzeugen die aktuellen Tarifverhandlungen. In Regionen wie Aachen und dem Ruhrgebiet fordert die Gewerkschaft NGG eine Lohnerhöhung von 6 Prozent. Ihre BegrĂŒndung: FrĂŒhere Steuervorteile seien nicht ausreichend an die BeschĂ€ftigten weitergegeben worden. Die zweite Tarifrunde ist fĂŒr den 16. Juli 2026 angesetzt.

Auch neue Informationspflichten kommen auf die Branche zu. Gefordert wird eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung fĂŒr Fleisch, Milchprodukte und Eier in der Gastronomie. Kritiker warnen jedoch vor zu hohem bĂŒrokratischem Aufwand durch geplante digitale Abgleichsysteme.

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Immer mehr Betriebe setzen auf digitale Workforce-Management-Systeme, um die Dokumentationspflichten zu erfĂŒllen. Die Angebote reichen von App-basierten Systemen fĂŒr die Schichtplanung bis zu speziellen Kiosk-Terminals. Das Unternehmen GastroZeit bietet ab dem 11. Juli 2026 eine rechtssichere digitale Stempeluhr mit Audit-Logs und Schnittstellen zur Lohnbuchhaltung.

Experten raten: Bei der EinfĂŒhrung solcher Systeme den Betriebsrat frĂŒhzeitig einbinden und Mitarbeiter umfassend schulen. Das verhindert DatenschutzverstĂ¶ĂŸe und Fehler bei der Erfassung.

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