Zoll-Reform: Gesetzentwurf soll Vermögen ab 100.000 Euro erfassen
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 04:54 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Bundesregierung beabsichtigt, die Befugnisse des Zolls spürbar zu erweitern und die Bekämpfung von Finanzkriminalität organisatorisch neu aufzustellen. Über entsprechende gesetzliche Maßnahmen beriet der Finanzausschuss des Bundestages am 2. November 2026 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zum Regierungsentwurf mit der Drucksachennummer 21/8282.
Der Gesetzentwurf war am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Er zielt darauf ab, den Behörden schärfere Instrumente gegen illegale Finanzströme an die Hand zu geben. Als Zieldatum für das Inkrafttreten der Neuregelungen sieht der Entwurf den 1. Januar 2027 vor, das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Neues Verfahren für Vermögenswerte ab 100.000 Euro
Ein zentrales Element des Vorhabens ist die Einführung eines administrativen Vermögensermittlungsverfahrens. Dieses soll bei bedeutsamen Vermögensgegenständen greifen, die in der Regel einen Wert von über 100.000 Euro aufweisen. Durch dieses Instrumentarium sollen verdächtige Vermögenswerte behördlich schneller identifiziert und aufgeklärt werden können.
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Für die Justiz bringt die Reform zusätzliche Aufgaben mit sich. Der Regierungsentwurf beziffert den veranschlagten Personalmehrbedarf bei den Finanzgerichten auf rund 3,1 Millionen Euro, um die aus den neuen Verfahren resultierenden Streitigkeiten und Prüfungen bewältigen zu können.
Kritikpunkte und Forderungen der Bundesländer
Bereits im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen hatten die Bundesländer Nachbesserungen angemahnt. Der Bundesrat forderte in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 eine Umkehr der Beweislast bei der Einziehung von Vermögenswerten. Eine solche Beweislastumkehr würde bedeuten, dass Betroffene die legale Herkunft ihrer Mittel nachweisen müssten, anstatt dass der Staat ihnen die illegale Herkunft lückenlos belegen muss.
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Zugleich gibt es weitere Vorbehalte gegen den Entwurf. Kritiker bemängeln insbesondere, dass Akteure aus den Komplexen Cum-Cum und Cum-Ex durch die geplanten Bestimmungen nicht erreicht werden.
Zudem sieht der Regierungsentwurf keine Übertragung von beschlagnahmten oder eingezogenen Immobilien an gemeinnützige Organisationen vor, was von Befürwortern eines erweiterten gesellschaftlichen Nutzens eingezogener Vermögen moniert wird. Über den weiteren Verlauf des Entwurfs und mögliche Änderungen stimmen die Ausschüsse und das Parlament in den kommenden Wochen ab.
