Zollfreiheit, Euro

Zollfreiheit endet: 3 Euro Pauschalzoll ab 1. Juli für Kleinsendungen

16.06.2026 - 10:02:50 | boerse-global.de

EU-Parlament entscheidet über US-Handelsabkommen. Ab Juli fallen Zollfreigrenzen für Kleinsendungen, neue Gebühren belasten Online-Handel.

EU-Parlament stimmt über US-Zollabkommen und neue Importregeln ab
Zollfreiheit - Hände sortieren kleine Pakete auf einem Förderband, im Hintergrund digitale Bildschirme mit Zolldaten und EU-Flaggen. 16.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Gleichzeitig bereitet die EU weitreichende Änderungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr vor.

Zollfreiheit für Kleinsendungen endet im Juli

Ab dem 1. Juli 2026 fällt in der EU die bisherige Zollfreigrenze für Waren unter 150 Euro weg. Stattdessen wird ein pauschaler Zollsatz von 3 Euro pro Warenposition fällig. Die Regelung trifft vor allem E-Commerce-Sendungen aus asiatischen Plattformen.

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Wichtig: Die Gebühr wird pro Warenkategorie erhoben, nicht pauschal pro Paket. Enthält eine Sendung eine Handyhülle und Kleidung, verdoppelt sich der Betrag. Die Regelung gilt als Übergangslösung bis zum 1. Juli 2028. Danach werden voraussichtlich alle Sendungen ab dem ersten Euro vollständig zollpflichtig.

Die Einfuhrumsatzsteuer bleibt zusätzlich bestehen. Paketdienstleister sollen die Abgaben künftig direkt beim Absender außerhalb der EU einheben – sofern dieser im IOSS-System registriert ist. Ab dem 1. November plant die EU zudem eine Bearbeitungsgebühr pro Paket. Marktbeobachter rechnen mit mindestens 2 Euro.

Nationale Unterschiede und Dienstleistergebühren

Neben den EU-Vorgaben zeichnen sich nationale Sonderregelungen ab. Während die Niederlande gegen eine eigene Abwicklungsgebühr entschieden haben, plant Österreich ab Oktober eine Paketabgabe von 2 Euro pro Sendung für Versandhändler mit über 100 Millionen Euro Umsatz. Der österreichische Handelsverband hat bereits rechtliche Schritte angekündigt.

Viele Versanddienstleister erheben zudem eigene Servicepauschalen für die Zollanmeldung. Die Deutsche Post verlangt in Deutschland beispielsweise 7,50 Euro. Experten warnen: Die Kombination aus Pauschalzoll, Einfuhrumsatzsteuer und Servicegebühren kann den Endpreis für Kleinstbestellungen deutlich steigen lassen.

Abstimmung über US-Handelsabkommen

Parallel zur Neuregelung stimmt das Europaparlament heute über die vollständige Umsetzung des Zollabkommens mit den USA ab. Ziel ist die formale Abschaffung von EU-Zöllen auf US-Industriegüter – ein Schritt zur Abwendung eines drohenden Handelskriegs.

Die EU-Kommission hatte sich bereits im Sommer 2025 mit der US-Regierung geeinigt. Im Gegenzug akzeptiert die EU US-Zölle von bis zu 15 Prozent auf bestimmte Warenexporte. Die Vereinbarung sieht zudem einen verbesserten Marktzugang für amerikanische Agrarprodukte und Meeresfrüchte vor.

Das Gesetz enthält eine Notfallklausel: Die EU-Kommission kann die Zollvorteile aussetzen, sollten die USA ihre Zölle wieder erhöhen oder das Abkommen nicht vollständig umsetzen. Für die Umsetzung gilt eine Frist bis zum 4. Juli. Nach der parlamentarischen Abstimmung muss der Ministerrat der 27 Mitgliedstaaten noch formal zustimmen.

CO2-Grenzausgleich wird ausgeweitet

Längerfristige Änderungen kündigen sich bei der Einfuhr von Haushaltsgeräten an. Die EU-Finanzminister einigten sich auf eine Ausweitung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Ab dem 1. Januar 2028 werden zusätzliche Produkte mit hohem Stahl- oder Aluminiumanteil einbezogen – darunter Kühlschränke und Waschmaschinen.

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Importeure müssen künftig Zertifikate für die bei der Produktion entstandenen Emissionen erwerben. Der Preis orientiert sich am europäischen Emissionshandelssystem (ETS). Ziel ist es, die Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder mit geringeren Klimaschutzauflagen zu verhindern. Betroffen sind vor allem Exporte aus China, der Türkei, den USA und Großbritannien.

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