Zollfreiheit weg: 150-Euro-Grenze für China-Pakete fällt heute
Veröffentlicht: 01.07.2026 um 22:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Besonders Online-Shopper und Lebensmittelkäufer müssen aufpassen. Die Neuregelungen betreffen vor allem Importe aus Drittstaaten und Grundnahrungsmittel.
Schluss mit zollfreien Paketen aus China
Die EU schafft die Zollfreigrenze von 150 Euro für Waren aus Nicht-EU-Ländern ab. Die Maßnahme trifft vor allem den boomenden E-Commerce mit Asien. Im Vorjahr landeten rund 5,9 Milliarden Sendungen unter dieser Grenze in der EU – mehr als 90 Prozent kamen aus China.
Statt der Befreiung fällt nun ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Warengruppe an. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 oder 19 Prozent. Paketdienstleister kassieren obendrauf Servicepauschalen – bei großen Logistikern rund 7,50 Euro. Eine weitere Bearbeitungsgebühr der Zollbehörden ist für November geplant.
Die Regelung gilt als Übergangslösung bis Juli 2028. Danach soll ein dynamisches Besteuerungssystem ab dem ersten Cent kommen. Plattformbetreiber haften bereits seit dem Frühjahr als fiktive Importeure für die korrekte Abwicklung.
Österreich senkt Mehrwertsteuer auf Lebensmittel
Parallel zu den Zolländerungen senkt Österreich die Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel. Der Satz fällt von 10 auf 4,9 Prozent – und zwar zeitlich unbegrenzt. Die Regierung will damit die Inflation dämpfen. Schätzungen zufolge sparen Haushalte zwischen 57 und 100 Euro pro Jahr.
Zu den begünstigten Produkten gehören Milch, Eier, Butter, Mehl, Reis, frisches Gemüse und Brot mit niedrigem Fett- und Zuckeranteil. Die Abgrenzung erfolgt über komplexe Zoll-Codes – ein bürokratischer Aufwand, den der Handel kritisiert.
Die Kosten von rund 400 Millionen Euro pro Jahr sollen die neuen Einnahmen aus der Paketabgabe auf Importe decken.
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Digitale Nachweise werden Pflicht
Das Bundesfinanzministerium treibt die Digitalisierung des Steuerverfahrens voran. Seit Januar sind für Unternehmer außerhalb der EU digitale Nachweise wie Rechnungen und Einfuhrbelege verpflichtend. Die Übermittlung läuft über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern. Ausnahme: Kleinstbeträge bis 250 Euro.
Bereits im April aktualisierte das BMF die Muster für Bescheinigungen zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungen. Die neuen Vordrucke ersetzen Versionen aus den Jahren 2019 und 2024. Während Bescheinigungen für die Inlandsansässigkeit maximal ein Jahr gelten, sind Bau- und Reinigungsdokumente bis zu drei Jahre gültig.
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Ausblick: Jahressteuergesetz 2026 bringt weitere Reformen
Ein Referentenentwurf vom Mai zeichnet die nächsten Schritte vor. Ab Januar 2029 soll die umsatzsteuerliche Organschaft nur noch auf Antrag möglich sein. Personengesellschaften könnten dann als Organgesellschaften auftreten.
Die Freigrenze für die Quellensteuer steigt ab 2027 auf 100.000 Euro. Auch der Zinssatz für Steuernachforderungen und -erstattungen ändert sich: Ab Januar 2027 beträgt er 3,6 Prozent pro Jahr. Für die Steuererklärung 2025 bleibt die Abgabefrist zum 31. Juli 2026 bestehen.
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