Zollreform ab Juli: EU schafft Duty-Free-Grenze fĂŒr Pakete ab
28.05.2026 - 05:30:51 | boerse-global.deDie EU bereitet ihre gröĂte Zollreform seit Jahrzehnten vor, wĂ€hrend die USA Milliarden an unrechtmĂ€Ăig erhobenen Zöllen zurĂŒckzahlen mĂŒssen. Multinationale Konzerne stehen vor völlig neuen Herausforderungen.
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EU schafft Duty-Free-Grenze fĂŒr Pakete ab
Der Online-Handel aus Drittstaaten wird deutlich teurer. Ab dem 1. Juli 2026 fĂ€llt die bisherige Zollfreiheit fĂŒr Kleinsendungen unter 150 Euro weg. Stattdessen wird eine pauschale Abgabe von drei Euro pro Produktgruppe fĂ€llig. Nur vier Monate spĂ€ter, ab November 2026, kommt eine EU-weite BearbeitungsgebĂŒhr von rund zwei Euro pro Sendung hinzu.
Die strukturellen VerĂ€nderungen gehen noch weiter. In Lille entsteht eine neue EU-Zollbehörde, die Anfang 2028 ihre Arbeit aufnehmen soll. Ab Juli 2028 werden Online-HĂ€ndler und digitale MarktplĂ€tze rechtlich fĂŒr die Einfuhrumsatzsteuer auf FernverkĂ€ufe bis 150 Euro verantwortlich sein â abgewickelt ĂŒber das IOSS-System (Import One-Stop-Shop).
Ein zentrales Datenportal soll die Transparenz erhöhen. Die Nutzung bleibt ab 2032 zunĂ€chst freiwillig, wird aber ab 2038 fĂŒr alle Beteiligten verpflichtend. Ein besonderer âTrust & Check"-Status belohnt zuverlĂ€ssige Unternehmen mit Erleichterungen.
USA zahlen 85 Milliarden Dollar Zoll-RĂŒckstĂ€nde zurĂŒck
Der US-Zoll- und Grenzschutz (CBP) hat mit der gigantischen RĂŒckzahlung von Zöllen begonnen, die unrechtmĂ€Ăig unter dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) erhoben wurden. Bis Ende Mai 2026 flossen rund 20,6 Milliarden Dollar inklusive Zinsen zurĂŒck. Auslöser war ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das bestimmte Trump-Zölle fĂŒr illegal erklĂ€rte.
Das Gesamtvolumen der möglichen RĂŒckzahlungen wird auf 85 Milliarden Dollar geschĂ€tzt, betroffen sind rund 53 Millionen ImportvorgĂ€nge. GroĂe Industriekonzerne gehören zu den Hauptprofiteuren: Ford rechnet mit 1,3 Milliarden Dollar, General Motors mit rund 500 Millionen Dollar. Die Abwicklung lĂ€uft seit dem 20. April ĂŒber das CAPE-Portal.
Doch nicht alle Unternehmen kommen schnell zum Zug. Der Finanzvorstand von HP berichtete von Verzögerungen â die Regierung bearbeite AntrĂ€ge komplexer multinationaler Konzerne offenbar noch nicht.
Deutsch-chinesische Handelsbeziehungen unter Druck
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und China bleiben ein Brennpunkt europÀischer Handelspolitik. Bei ihrem Besuch in Peking und Kanton Ende Mai 2026 forderte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fairen Wettbewerb und verlÀsslicheren Zugang zu kritischen Rohstoffen, darunter Seltene Erden.
Die Dringlichkeit zeigt sich in den Handelszahlen. Zwar blieb China 2025 mit einem Volumen von 250 Milliarden Euro Deutschlands wichtigster Handelspartner, doch das Defizit wĂ€chst. Im ersten Quartal 2026 stiegen die deutschen Importe aus China um 6,4 Prozent, wĂ€hrend die Exporte um 12,5 Prozent einbrachen. Reiche betonte die Notwendigkeit von Gegenseitigkeit und Transparenz, Ă€uĂerte sich aber zurĂŒckhaltend zu möglichen EU-Schutzzöllen.
China öffnet sich fĂŒr Afrika â 53 LĂ€nder zollfrei
WĂ€hrend die Spannungen mit dem Westen zunehmen, stĂ€rkt China seine Beziehungen zu EntwicklungslĂ€ndern. Seit dem 1. Mai 2026 gewĂ€hrt Peking 53 afrikanischen Staaten fĂŒr zwei Jahre zollfreien Marktzugang.
Hintergrund ist das enorme Handelsungleichgewicht: Afrikas Defizit mit China betrug 2025 rund 102 Milliarden Dollar. Kenia, SĂŒdafrika und Ghana gelten als Hauptprofiteure. Erste Erfolge zeigen sich bereits: Die ersten zollfreien Avocado-Lieferungen aus Kenia sind eingetroffen.
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Steuerrecht: Neue Regeln fĂŒr Gastronomie und Urheberrechte
Auch innerhalb Europas gibt es wichtige Ănderungen. Seit Januar 2026 gilt in Deutschland dauerhaft der ermĂ€Ăigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent fĂŒr Speisen in Restaurants und CafĂ©s. GetrĂ€nke bleiben bei 19 Prozent. Neue Vorschriften stellen zudem klar: Bei zentral abgewickelten Zollverfahren innerhalb der EU fĂ€llt die Einfuhrumsatzsteuer am Ort der Ware an â selbst wenn die Zollanmeldung im Heimatland des Importeurs erfolgt.
Ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichts vom 11. Februar 2026 hat zudem die steuerliche Behandlung von Urheberrechtsverletzungen neu definiert. Zahlungen fĂŒr solche VerstöĂe unterliegen grundsĂ€tzlich der Mehrwertsteuer, sofern ein wirtschaftlicher Vorteil gewĂ€hrt wird â konkret die Möglichkeit, das geschĂŒtzte Werk zu nutzen. Das Gericht stellt den wirtschaftlichen Gehalt einer Transaktion ĂŒber ihre zivilrechtliche Einordnung als âSchadensersatz" und bezieht StrafzuschlĂ€ge in die Bemessungsgrundlage ein.
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