ZuckergetrÀnkesteuer, Bundesregierung

Zuckersteuer: Bundesregierung nimmt Zero-GetrÀnke aus Abgabe

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 10:11 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Die geplante Abgabe soll erst ab fĂŒnf Gramm Zucker je 100 Milliliter greifen und nach dem Zuckergehalt gestaffelt werden. FĂŒr das erste Folgejahr erwartet die Bundesregierung Einnahmen von 795 Millionen Euro.

Koalition vereinbart zweistufige Zuckersteuer
Coca Cola in einem Supermarkt (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung will die geplante ZuckergetrÀnkesteuer deutlich enger fassen als zunÀchst erwogen. Nach dem Entwurf eines ZuckergetrÀnkesteuergesetzes sollen unter anderem Coke Zero und alkoholfreies Bier von der Abgabe ausgenommen bleiben.

Die Steuer soll fĂŒr GetrĂ€nke mit mindestens fĂŒnf Gramm Gesamtzucker je 100 Milliliter gelten und nach dem Zuckergehalt in drei Stufen berechnet werden.

Abgabe steigt mit dem Zuckergehalt

FĂŒr GetrĂ€nke mit mindestens fĂŒnf, aber weniger als sieben Gramm Zucker je 100 Milliliter sind 0,26 Euro vorgesehen. Bei sieben bis unter zehn Gramm sollen 0,32 Euro anfallen, ab zehn Gramm betrĂ€gt der Satz 0,38 Euro.

Erfasst werden sollen Frucht- und GemĂŒsesĂ€fte, sofern sie nicht ohne zugesetzten Zucker hergestellt sind, außerdem Limonaden, aromatisierte oder gesĂŒĂŸte WĂ€sser sowie Konzentrate und Sirupe. NahrungsergĂ€nzungsmittel und Erzeugnisse, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen, sollen ausgenommen werden.

Alkoholfreie GetrÀnke teilweise ausgenommen

Explizit steuerfrei bleiben dem Entwurf zufolge alkoholfreier Wein, alkoholfreier Schaumwein und alkoholfreies Bier. Damit wird die Abgabe auf gezuckerte GetrÀnke konzentriert, wÀhrend zuckerfreie ErfrischungsgetrÀnke nicht belastet werden sollen.

Milliardeneinnahmen ab 2028 erwartet

Die Bundesregierung rechnet im folgenden Jahr mit Einnahmen von 795 Millionen Euro. Ab 2028 sollen die Mehreinnahmen jÀhrlich rund 1,2 Milliarden Euro betragen.

Die Einnahmen sollen eine geringere KĂŒrzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds gegenfinanzieren. Zugleich nennt der Gesetzentwurf die Reduzierung des Zuckerkonsums als Ziel.

Steuer in der Koalition umstritten

Innerhalb der Bundesregierung ist die Maßnahme umstritten. Teile der Union fordern, auf die Steuer zu verzichten.

FĂŒr Unruhe hatte zuvor ein Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium gesorgt, nach dem auch eine Besteuerung zuckerfreier Zero-GetrĂ€nke erwogen worden war. Der nun beschriebene Gesetzentwurf sieht diese Belastung nicht vor.

Die geplante ZuckergetrĂ€nkesteuer verbindet zwei Ziele: Sie soll zusĂ€tzliche Einnahmen fĂŒr den Bundeshaushalt erzielen und den Konsum stark gezuckerter GetrĂ€nke verringern. Der Gesetzentwurf setzt dabei nicht bei allen sĂŒĂŸ schmeckenden Produkten an, sondern staffelt die Belastung nach dem Gesamtzuckergehalt. Dadurch steigt der Steuersatz mit der Zuckermenge pro 100 Milliliter.

FĂŒr Verbraucher wĂ€re die Abgabe vor allem ĂŒber den Verkaufspreis spĂŒrbar, sofern Hersteller und Handel sie vollstĂ€ndig weitergeben. Betroffen wĂ€ren insbesondere Limonaden, gesĂŒĂŸte WĂ€sser, bestimmte SĂ€fte sowie Konzentrate und Sirupe. Zuckerfreie Produkte wie Coke Zero blieben nach dem vorliegenden Entwurf ebenso ausgenommen wie alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und alkoholfreier Schaumwein.

Gesundheitsfonds und Koalitionsstreit

Finanzpolitisch soll die Steuer eine geringere KĂŒrzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds gegenfinanzieren. Im ersten Jahr kalkuliert die Bundesregierung mit 795 Millionen Euro, ab 2028 mit jĂ€hrlich 1,2 Milliarden Euro. Damit erhĂ€lt die Maßnahme neben dem gesundheitspolitischen Zweck eine erhebliche fiskalische Bedeutung.

Politisch bleibt die Regelung konflikttrĂ€chtig, weil Teile der Union eine Zuckersteuer grundsĂ€tzlich ablehnen. Die nun vorgesehene Konzentration auf gezuckerte GetrĂ€nke nimmt zwar eine zuvor diskutierte Belastung zuckerfreier Erzeugnisse zurĂŒck, beseitigt den Streit ĂŒber die Steuer aber nicht. FĂŒr die weitere Debatte entscheidend sind die konkrete Ausgestaltung im parlamentarischen Verfahren, die Preiswirkung und die Frage, ob Hersteller ihre Rezepturen anpassen.

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