Zuckersteuer, Lars Klingbeil

Zuckersteuer: Koalition legt Start auf Juli 2027 fest

Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 18:32 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Die Abgabe soll ab Juli 2027 gelten und GetrĂ€nkehersteller abhĂ€ngig vom Zuckergehalt belasten. Kleine Produzenten werden durch eine Freigrenze geschĂŒtzt, eine zusĂ€tzliche dritte Steuerstufe entfĂ€llt.

Koalition einigt sich auf abgeschwÀchte Zuckersteuer
Coca-Cola in einem Supermarktregal (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die Regierungskoalition hat sich auf eine abgeschwĂ€chte Zuckersteuer geeinigt, die zum 1. Juli 2027 in Kraft treten soll. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verzichtet auf eine dritte Steuerstufe und fĂŒhrt damit ein zweistufiges Modell ein.

Freigrenze fĂŒr kleinere Hersteller

Die Steuer soll erst bei einer jĂ€hrlichen Produktionsmenge von mehr als 70.000 Litern erhoben werden. ZusĂ€tzlich soll geprĂŒft werden, ob die Freigrenze europarechtlich auf bis zu eine Million Liter pro Jahr angehoben werden kann.

Von der Regelung profitieren vor allem kleinere Handwerks- und Familienbetriebe. Große Hersteller wie Coca-Cola oder PepsiCo sollen dagegen vollstĂ€ndig von der Abgabe erfasst werden, wodurch ihre Produkte teurer werden könnten.

Zweistufige Tarife statt dritter Stufe

FĂŒr GetrĂ€nke mit mindestens 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter sollen 26 Cent je Liter anfallen. Ab einem Zuckergehalt von 7 Gramm pro 100 Milliliter steigt die Abgabe auf 32 Cent je Liter.

Eine ursprĂŒnglich vorgesehene dritte Stufe von 38 Cent je Liter fĂŒr besonders zuckerhaltige GetrĂ€nke entfĂ€llt. Die Union hatte ihre Zustimmung zur Reform an die Einhaltung der Empfehlung der zustĂ€ndigen Kommission fĂŒr die gesetzliche Krankenversicherung geknĂŒpft.

Die geplante Zuckersteuer ist Teil eines gesundheitspolitischen Ansatzes, den Konsum stark gesĂŒĂŸter GetrĂ€nke zu senken und zugleich zusĂ€tzliche Einnahmen fĂŒr den Staat zu erzielen. Im Mittelpunkt steht dabei die Staffelung nach dem Zuckergehalt: Je mehr Zucker ein GetrĂ€nk enthĂ€lt, desto höher fĂ€llt die Abgabe je Liter aus.

Steuer zwischen Gesundheit und Haushalt

Die Finanzkommission Gesundheit hatte ein zweistufiges Modell empfohlen. Die nun vereinbarten SĂ€tze von 26 und 32 Cent je Liter knĂŒpfen an diese Struktur an, wĂ€hrend die zunĂ€chst geplante dritte Stufe entfĂ€llt. Damit wird die Steuer weniger stark differenziert als im ursprĂŒnglichen Entwurf des Finanzministeriums.

FĂŒr Verbraucher dĂŒrfte die Wirkung vor allem bei MarkengetrĂ€nken großer Hersteller sichtbar werden, sofern die Unternehmen die Abgabe ganz oder teilweise ĂŒber höhere Verkaufspreise weitergeben. Die tatsĂ€chliche Preiswirkung hĂ€ngt davon ab, wie stark Hersteller und Handel die Kosten ĂŒbernehmen und ob sich Rezepturen Ă€ndern.

Auswirkungen auf Hersteller

Die Freigrenze von mehr als 70.000 Litern Jahresproduktion nimmt kleinere Betriebe zunĂ€chst aus dem Anwendungsbereich. Eine mögliche Ausweitung bis auf eine Million Liter wĂŒrde den Kreis der ausgenommenen Unternehmen nochmals vergrĂ¶ĂŸern, steht aber unter dem Vorbehalt der europarechtlichen PrĂŒfung.

FĂŒr die Koalition verbindet der Kompromiss damit zwei Ziele: Die Abgabe soll grundsĂ€tzlich kommen, zugleich werden die Belastung kleiner Hersteller und der politische Streit ĂŒber die Höhe der SteuersĂ€tze begrenzt. FĂŒr Haushaltsplanung, Lebensmittelwirtschaft und Verbraucher bleibt entscheidend, wie der Gesetzentwurf konkret umgesetzt wird.

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