Zuckersteuer: Start auf Juli 2027 verschoben, drei SteuersÀtze werden zwei
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Koalitionsspitzen haben am 9. Oktober 2026 einen Kompromiss zur geplanten Zuckersteuer erzielt, der den Start der neuen Verbrauchssteuer verschiebt und die Tarifstruktur vereinfacht. Anstelle des ursprĂŒnglich fĂŒr den 1. Januar 2027 anvisierten Termins soll die Steuer nun zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.
Die zuvor angedachte dritte Steuerstufe von 38 Cent je Liter wurde gestrichen. Bestehen bleiben zwei Stufen mit Abgaben von 26 Cent beziehungsweise 32 Cent je Liter. Trotz dieser Anpassungen sehen Kritiker die bĂŒrokratischen Herausforderungen fĂŒr Verwaltung und Unternehmen weiterhin ungelöst.
Zweistufiges Modell und geplante Ausnahmeregelungen
Der Kompromiss folgt im Wesentlichen den Empfehlungen der GKV-Reformkommission. FĂŒr GetrĂ€nke mit einem Gehalt von 5 bis unter 7 Gramm Gesamtzucker je 100 Milliliter wird eine Steuer von 26 Cent pro Liter fĂ€llig. Ab einem Zuckergehalt von 7 Gramm je 100 Milliliter steigt der Satz auf 32 Cent.
Die Besteuerung greift sowohl bei natĂŒrlichem als auch bei zugesetztem Zucker, womit GroĂkonzerne wie Coca-Cola oder Pepsi voll erfasst werden. Rechnerisch könnte sich eine 1,5-Liter-Flasche bei vollstĂ€ndiger Weitergabe des höheren Steuersatzes inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer um rund 57 Cent verteuern.
Der Entwurf des ZuckergetrĂ€nkesteuergesetzes, der am 5. Oktober 2026 in die Ressortabstimmung ging und ĂŒber das Haushaltsbegleitgesetz 2027 eingebracht werden soll, betrifft SĂ€fte, ErfrischungsgetrĂ€nke sowie bestimmte zuckerhaltige Zubereitungen.
Vorgesehen sind Ausnahmen unter anderem fĂŒr SĂ€fte ohne zugesetzten Zucker, alkoholfreies Bier, alkoholfreie Spirituosen-Alternativen, milchfett- und pflanzliche Drinks sowie Arzneimittel. Zudem gilt eine Freistellung fĂŒr den Vor-Ort-Verzehr in GaststĂ€tten, Kiosken und HoflĂ€den.
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FĂŒr kleinere Betriebe sieht der Entwurf derzeit eine Ausnahme bis zu einer Jahresproduktion von 70.000 Litern auf Basis europĂ€ischer De-minimis-Regeln vor. Die Koalition beabsichtigt jedoch, eine Anhebung dieser Grenze auf 1 Million Liter europarechtlich prĂŒfen zu lassen; laut Berliner Informationen besteht hierĂŒber bereits Einigkeit.
Hoher ErfĂŒllungsaufwand und Personalbedarf beim Zoll
Hinter den Anpassungen stehen erhebliche fiskalische Erwartungen. Nach Berechnungen der Bundesregierung werden fĂŒr 2027 Einnahmen von 775 Millionen Euro kalkuliert, die ab 2028 auf knapp 1,2 Milliarden Euro pro Jahr steigen sollen.
DemgegenĂŒber steht ein erheblicher bĂŒrokratischer Apparat. Allein fĂŒr die Zuckersteuer veranschlagt die Bundesregierung rund 227 zusĂ€tzliche Vollzeitstellen fĂŒr Beamte, darunter 200 beim Zoll, 23 beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) sowie 3,75 im Bundesfinanzministerium.
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Die jĂ€hrlichen Personalkosten belaufen sich hierfĂŒr auf rund 28 Millionen Euro. FĂŒr den Aufbau der IT- und Zollstrukturen zwischen 2026 und 2029 wurden in frĂŒheren Kalkulationen rund 89 Millionen Euro veranschlagt.
Zusammen mit der ebenfalls fĂŒr Juli 2027 geplanten Kunststoffverpackungssteuer in Höhe von 550 Euro je Tonne Kunststoff rechnet die Regierung mit 1.046 zusĂ€tzlichen Beamtenstellen, davon 988 beim Zoll, was jĂ€hrliche Personalkosten von rund 74 Millionen Euro verursacht.
Widerstand aus LÀndern und WirtschaftsverbÀnden
Gegen die PlÀne formiert sich breiter politischer und wirtschaftlicher Protest. Am 11. Oktober 2026 forderten neun Unions-Agrarminister in einem Brief an Bundeskanzler Merz den Stopp des Vorhabens. Sie verwiesen auf den Koalitionsvertrag, der auf Freiwilligkeit, Anreize und Eigenverantwortung setze, und bezweifelten den Nutzen der Steuer bei der BekÀmpfung von Fettleibigkeit.
Zudem warnten sie vor wirtschaftlichen Nachteilen fĂŒr die Lebensmittelbranche und sinkenden Erlösen fĂŒr landwirtschaftliche Betriebe angesichts steigender Kosten fĂŒr DĂŒnger und Diesel. Eine Allianz von sieben BundeslĂ€ndern unter FĂŒhrung Bayerns könnte das Gesetz im Bundesrat blockieren. Auch im Bundestag rebellieren mindestens zwölf Koalitionsabgeordnete.
Scharfe Kritik kommt zudem aus den VerbĂ€nden. Vertreter des Bundesverbands der Deutschen ErnĂ€hrungsindustrie, der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker sowie des Deutschen Bauernverbands drĂ€ngen darauf, die PlĂ€ne zurĂŒckzuziehen.
BauernprĂ€sident Joachim Rukwied warnte vor erzwungenen Produktionsumstellungen, zusĂ€tzlichem bĂŒrokratischem Mehraufwand und einer kĂŒnstlichen Verteuerung von Lebensmitteln. Bundeslandwirtschaftsminister Rainer legte seinerseits einen Leitungsvorbehalt gegen den Entwurf ein.
BefĂŒrworter wie der Verbraucherzentrale Bundesverband halten die Steuer hingegen fĂŒr ĂŒberfĂ€llig. VZBV-VorstĂ€ndin Ramona Pop verwies darauf, dass eine solche Abgabe die PrĂ€vention stĂ€rke, die Krankenkassen entlaste und eine von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene MaĂnahme darstelle. Dennoch bleibt die Ausgestaltung umstritten, da die generierten Steuereinnahmen im Bundeshaushalt nicht zweckgebunden sind.
