Ärzte-Einnahmen: Hausärzte verlieren 22.235 Euro ab 2027
Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 01:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die wirtschaftliche Situation in der vertragsärztlichen Versorgung steht vor einer Zäsur. Durch eine Initiative der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) werden derzeit Informationen aufbereitet, die Praxen dabei unterstützen sollen, ihre ökonomische Stabilität unter veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen zu wahren. Hintergrund dieser Entwicklung ist das Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das weitreichende Honorarkürzungen für das Jahr 2027 vorsieht.
Prognostizierte Mindereinnahmen und Fallzahlsteuerung
Nach Einschätzung des KBV-Vorstandsvorsitzenden Gassen wird die Anpassung der Praxisorganisation an die neuen budgetären Vorgaben unumgänglich sein. Konkret wird eine Reduzierung der Behandlungsfälle um 7 bis 13 Prozent pro Quartal ab dem Jahr 2027 prognostiziert, wobei das genaue Ausmaß von der jeweiligen Fachgruppenzugehörigkeit abhänge. Diese Maßnahme wird als Reaktion auf die durch das Gesetz induzierten Leistungskürzungen eingeordnet.
Die finanziellen Auswirkungen lassen sich bereits anhand detaillierter Kalkulationen beziffern. Die kumulierten Mindereinnahmen pro Jahr werden für Hausarztpraxen auf 22.235 Euro geschätzt.
Kinderärzte müssen mit Einbußen von etwa 19.246 Euro rechnen, während für Fachärzte ein Rückgang von 41.747 Euro im Raum steht. Diese Summen ergeben sich aus verschiedenen Faktoren, darunter eine generelle Absenkung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) um ein Prozent sowie der Wegfall spezifischer Zuschläge.
Detaillierte Kostenfaktoren und Wegfall der Hygienepauschale
Ein wesentlicher Treiber der Mindereinnahmen ist der Wegfall der extrabudgetären Vergütung. Hierbei wird mit einem durchschnittlichen Verlust von 3.629 Euro je Arzt gerechnet.
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Bei Haus- und Kinderärzten beläuft sich dieser Posten auf 3.084 Euro, während Fachärzte mit signifikant höheren Einbußen in Höhe von 29.937 Euro konfrontiert seien. Hinzu kommen wegfallende Hygienezuschläge von 716 Euro sowie Mindereinnahmen im Bereich der elektronischen Patientenakte (ePA) von 7.465 Euro.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Hygienepauschale, die zum 1. Januar 2027 entfallen soll. Branchenexperten verdeutlichen die Relevanz dieser Kürzung anhand einer Beispielrechnung: Eine Praxis mit 900 Behandlungsfällen pro Quartal verliere allein durch den Wegfall dieser Pauschale rund 900 Euro pro Jahr.
In der Beratung für Praxisinhaber wird daher empfohlen, verstärkt Honorar- und Struktur-Checks durchzuführen und Potenziale im Bereich der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) zu prüfen, um die entstehenden Defizite abzufedern.
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Korrekturen bei der Abrechnung der elektronischen Patientenakte
Im Bereich der digitalen Anwendungen gab es zuletzt Unklarheiten bezüglich der ePA-Ziffer 01648 EBM. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) stellte klar, dass eine zwischenzeitliche Streichung dieser Ziffer zum 30. Juli auf einem redaktionellen Versehen beruhte. Eine Abrechnung dieser Leistung bleibt somit bis zum Ende des Jahres 2026 weiterhin möglich.
In diesem Kontext rät der Hausärzteverband betroffenen Praxen, ihre Abrechnungen gründlich zu prüfen. Sollte die entsprechende Ziffer in der Vergangenheit nicht berücksichtigt worden sein, bestehe die Empfehlung, die ePA-Ziffer 01648 nachträglich abzurechnen, um die zustehenden Vergütungen für den Zeitraum bis Ende 2026 zu sichern. Diese kurzfristigen administrativen Prüfungen werden als notwendiger Bestandteil der wirtschaftlichen Praxissicherung angesehen, bevor die einschneidenden Änderungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Jahr 2027 vollumfänglich wirksam werden.
