Airbnb verbietet GeschirrspĂŒlen beim Check-out ab 20. November
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 06:33 Uhr | dpa, AD HOC NEWSAirbnb setzt Grenzen fĂŒr Vermieter
- Airbnb fĂŒhrt die neuen Regeln fĂŒr Hausordnungen am 20. November ein.
- GĂ€ste dĂŒrfen weiterhin gebeten werden, Geschirr ins SpĂŒlbecken zu stellen.
- Eine Ausnahme bei der MĂŒllentsorgung kann fĂŒr Gegenden mit BĂ€ren gelten.
Airbnb begrenzt Pflichten beim Check-out
Airbnb-Vermieter dĂŒrfen von ihren GĂ€sten kĂŒnftig nicht mehr verlangen, beim Auszug Geschirr abzuwaschen, Betten abzuziehen oder MĂŒll auĂerhalb der Unterkunft zu entsorgen. Die neue Richtlinie fĂŒr Hausregeln tritt am 20. November in Kraft.
Was GĂ€ste weiterhin erledigen sollen
Erlaubt bleiben Bitten, schmutziges Geschirr ins SpĂŒlbecken zu stellen und benutzte HandtĂŒcher zusammenzusammeln. Airbnb lĂ€sst nur Aufgaben zu, die als zumutbar gelten.
Eine Ausnahme kann fĂŒr besondere örtliche Gefahren gelten. In Gegenden mit BĂ€ren darf ein Gastgeber demnach verlangen, MĂŒll in einem fĂŒr Tiere unzugĂ€nglichen BehĂ€lter zu entsorgen.
Leo Notdurfter
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ReinigungsgebĂŒhr und Ausstattung
Airbnb begrĂŒndet die Ănderung damit, dass GĂ€ste fĂŒr Leistungen zahlen, um die sich normalerweise eine Reinigungskraft kĂŒmmern sollte. Eine ReinigungsgebĂŒhr soll daher nicht mit zusĂ€tzlichen umfangreichen Aufgaben beim Check-out verbunden werden.
Auch die Nutzung einer in der Beschreibung aufgefĂŒhrten Ausstattung, etwa einer Klimaanlage, dĂŒrfen Vermieter nicht mehr verbieten. Damit sollen Angaben im Angebot und die tatsĂ€chlichen Nutzungsmöglichkeiten stĂ€rker ĂŒbereinstimmen.
Kritik von Vermietern
In Kommentaren auf der Airbnb-Website kritisierten viele Vermieter die EinschrĂ€nkungen. Die Plattform hĂ€lt zugleich an Ausnahmen fĂŒr angemessene Bitten fest, sodass die konkrete Auslegung der Regeln vom jeweiligen Ort und den Bedingungen der Unterkunft abhĂ€ngen kann.
Airbnb verschiebt mit der neuen Richtlinie die Grenze zwischen einer zumutbaren Mithilfe und professioneller Endreinigung. FĂŒr GĂ€ste bedeutet das vor allem mehr Klarheit beim Auszug: Kleine Handgriffe wie benutztes Geschirr in die SpĂŒle zu stellen oder HandtĂŒcher zu sammeln bleiben möglich, umfangreichere Arbeiten sollen dagegen grundsĂ€tzlich von der Reinigung ĂŒbernommen werden.
Die Regelung betrifft nicht nur den Komfort, sondern auch die Preistransparenz. Wer eine ReinigungsgebĂŒhr bezahlt, kann kĂŒnftig eher erwarten, dass die damit verbundenen Standardarbeiten tatsĂ€chlich Bestandteil der gebuchten Leistung sind. Gleichzeitig bleiben lokale Besonderheiten möglich, etwa besondere Vorgaben zur MĂŒllentsorgung in Regionen mit BĂ€ren.
Neue Grenzen fĂŒr Hausregeln
FĂŒr Vermieter bedeutet die Ănderung, dass Hausregeln stĂ€rker auf konkrete und verhĂ€ltnismĂ€Ăige Anforderungen begrenzt werden. Airbnb will Vorgaben, die nicht zur Richtlinie passen, markieren und deren Entfernung oder einen Einspruch verlangen. Das kann zu mehr Einheitlichkeit fĂŒhren, lĂ€sst aber Spielraum fĂŒr Streit ĂŒber die Frage, was im Einzelfall noch als zumutbar gilt.
Auch das Verbot, in der Unterkunft vorhandene Ausstattung wie eine Klimaanlage ohne Weiteres zu untersagen, stĂ€rkt die Bedeutung der Angebotsbeschreibung. FĂŒr Reisende wird damit entscheidend, die Hausregeln und die Angaben zur Ausstattung vor der Buchung zu prĂŒfen. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 20. November.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Euronews: âAirbnb verbietet Checkout-Pflichten wie Bett abziehen und MĂŒll rausbringenâ (21.10.2026)
Der Beitrag habe die neuen Vorgaben als Verbot von Pflichten wie dem Abziehen der BettwĂ€sche und dem Herausbringen des MĂŒlls eingeordnet. ZusĂ€tzlich habe er hervorgehoben, dass Hausregeln kĂŒnftig sichtbarer angezeigt wĂŒrden und Airbnb unzulĂ€ssige Vorgaben markieren wolle.
Damit bestÀtige der Artikel den Kern der Meldung und setze einen Schwerpunkt auf die technische Darstellung der Hausregeln sowie den Umgang mit unzulÀssigen Anforderungen. Offen bleibe, wie Airbnb die Zumutbarkeit in unterschiedlichen Regionen und Unterkunftstypen praktisch bewerten werde.
Ăbergreifend bestehe Einigkeit ĂŒber die Begrenzung aufwendiger Checkout-Aufgaben. Unterschiede lĂ€gen vor allem in der Gewichtung von GĂ€steentlastung, Vermieterinteressen und der konkreten Durchsetzung.

