Aktivpension Ă–sterreich: Analyse zeigt ungleiche Steuerentlastung
Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 14:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die geplante „Aktivpension" für arbeitende Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich steht vor der Abstimmung im Nationalrat, die für Mittwoch, den 23. September 2026, angesetzt ist. Eine Analyse des Momentum-Instituts, über die orf.at berichtete, wirft der Reform mangelnde soziale Treffsicherheit vor. Wer wenig Pension bezieht, profitiert demnach kaum von der geplanten Steuerbefreiung – wer viel bezieht, deutlich mehr.
Was die Reform vorsieht
Ab dem 1. Jänner 2027 soll ein Freibetrag von bis zu 1.250 Euro pro Monat beziehungsweise 15.000 Euro pro Jahr gelten, sofern mindestens 40 Versicherungsjahre vorliegen.
FĂĽr Frauen ist eine Einschleifregelung bis 2033 vorgesehen, ausgehend von 34 Versicherungsjahren. Ziel der MaĂźnahme ist es, Anreize zu schaffen, damit Menschen im Pensionsalter weiterarbeiten und ihr Einkommen dadurch steuerlich begĂĽnstigt wird.
Steuerersparnis steigt ĂĽberproportional mit dem Einkommen
Die Berechnungen des Momentum-Instituts zeigen ein deutliches Ungleichgewicht in der Wirkung der Reform: Bei einer Bruttopension von 1.000 Euro beläuft sich die jährliche Steuerersparnis auf lediglich 226 Euro. Bei 1.500 Euro Bruttopension steigt sie bereits auf 1.253 Euro, bei 2.500 Euro auf 1.760 Euro und bei 3.500 Euro Bruttopension auf 2.347 Euro pro Jahr.
Wer also eine niedrige Pension bezieht, hat kaum finanzielle Anreize, weiterzuarbeiten, während Bezieherinnen und Bezieher höherer Pensionen deutlich stärker begünstigt werden. Das Institut wertet diesen Befund als Beleg dafür, dass die Reform in ihrer sozialen Wirkung ungleich verteilt ist.
Politische Verteidigung der Reform
ÖVP-Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl verteidigte die geplante Aktivpension, wie derstandard.at berichtete. Aus Sicht der Regierung soll die Maßnahme dazu beitragen, den Arbeitsmarkt für ältere Menschen zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, indem erfahrene Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben gehalten werden.
Die geplante Aktivpension soll ab 2027 einen Freibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr bringen — doch die Analyse des Momentum-Instituts zeigt, dass die Entlastung mit der Pensionshöhe stark auseinanderläuft: 226 Euro bei 1.000 Euro Bruttopension, 2.347 Euro bei 3.500 Euro. Wer seine eigene Zahl kennen will, findet im kostenlosen Report die Steuerersparnis-Tabelle nach Pensionshöhe, eine Checkliste zu Versicherungsjahren und Freibetrag sowie das Rechenbeispiel zur privaten Vorsorge. Kostenlose Pensions-Analyse jetzt anfordern
Budgetärer Kontext
Die Debatte um die Aktivpension fällt in eine Zeit steigender Pensionsausgaben in Österreich. Laut einem Bericht von kurier.at sind für das Jahr 2027 Pensionsausgaben in Höhe von 35,4 Milliarden Euro budgetiert, für 2028 bereits 36,8 Milliarden Euro. Der gesetzlich vorgesehene Nachhaltigkeitsmechanismus, der die Ausgabenentwicklung begrenzen soll, wird dabei verfehlt.
Ergänzend verweist kurier.at auf ein Rechenbeispiel zur privaten Vorsorge: Eine Frau, die mit 60 Jahren in Pension geht und bei einer jährlichen Steigerung von 2 Prozent eine monatliche Pension von 2.000 Euro erzielen möchte, benötigt dafür ein Kapital von rund 820.000 Euro.
Ein Mann, der mit 65 Jahren in Pension geht, bräuchte für eine entsprechende Versorgung mehr als 3.200 Euro monatlich. Hintergrund ist, dass das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Frauen, die mit 60 Jahren in Pension gehen wollten, inzwischen auf 63 Jahre gestiegen ist.
Wer 40 Versicherungsjahre erreicht, aber nur eine niedrige Pension bezieht, hat kaum einen finanziellen Anreiz, länger zu arbeiten — die geplante Steuerbefreiung fällt bei geringem Einkommen entsprechend klein aus. Für alle, die ihre Pensionslücke unabhängig von der Reform schließen wollen, zeigt der kostenlose Report, welches Kapital private Vorsorge tatsächlich erfordert und welche Schritte sich daraus ableiten lassen. Pensionslücke jetzt berechnen lassen
Einordnung
Die Zahlen des Momentum-Instituts verdeutlichen ein grundsätzliches Spannungsfeld der Reform: Sie soll einerseits den Arbeitsmarkt entlasten und älteren Erwerbstätigen finanzielle Anreize bieten, andererseits zeigt die konkrete Ausgestaltung über den Freibetrag, dass Geringverdienerinnen und Geringverdiener unter den Pensionistinnen und Pensionisten deutlich weniger von der Steuerbefreiung profitieren als Beziehende höherer Pensionen. Ob und in welcher Form der Nationalrat die Reform bei der Abstimmung am 23. September 2026 beschließt, bleibt abzuwarten.
